Rechtsprechung
| BFH, 18.02.1976 - I R 203/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verfahren über Gewinnfeststellung - Verteilung des abzugsfähigen Betrages - Bemessung des Streitwertes - Streitgegenstand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 43; FGO (a. F.) § 140 Abs. 3; KohleG § 32
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 118, 157
- BStBl II 1976, 434
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.11.1973 - IV B 6/72
Einheitliches Gewinnfeststellungsverfahren - Verteilung des Gewinns - Streitwert …
Auszug aus BFH, 18.02.1976 - I R 203/75
Geht im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Streit um die Verteilung eines Gewinns, so bemißt sich der Streitwert nach einem bestimmten Hundertsatz des hinsichtlich seiner Verteilung strittigen Gewinns (BFH-Beschluß vom 8. November 1973 IV B 6/72, BFHE 110, 487, BStBl II 1974, 138).Geht der Streit -- wie hier -- um die Aufteilung einer Investitionsprämie nach § 32 KohleG, so bemißt sich der Streitwert in sinngemäßer Anwendung der Grundsätze des BFH-Beschlusses IV B 6/72 danach, welchen einkommensteuerlichen (körperschaftsteuerlichen) Vorteil die betroffenen Gesellschafter erlangen würden, wenn die Investitionsprämie nach dem Rechtsbehelfsantrag verteilt werden würde.
- BFH, 08.03.1973 - IV B 18/69
Mehrere Anträge des Klägers - Hauptantrag - Hilfsantrag - Streitwert - Kumulative …
Auszug aus BFH, 18.02.1976 - I R 203/75
Für den Streitwert ist daher von der erstrebten Auswirkung des weitergehenden Hauptantrags auszugehen (BFH-Beschluß vom 8. März 1973 IV B 18/69, BFHE 109, 14, BStBl II 1973, 505). - BFH, 13.02.1974 - I R 114/72
Gewährung der Investitionsprämie - Steuerfestsetzungsverfahren - Unanfechtbarkeit …
Auszug aus BFH, 18.02.1976 - I R 203/75
Im Falle der Inanspruchnahme einer Prämie durch die Gesellschafter einer Personengesellschaft ist über die Verteilung des abzugsfähigen Betrags auf die Gesellschafter (§ 32 Abs. 5 KohleG) im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung zu befinden (Urteil des BFH vom 13. Februar 1974 I R 114/72, BFHE 111, 420, BStBl II 1974, 317). - BFH, 08.08.1968 - V B 29/68
Gleichzeitig erhobene Anfechtungsklagen - Streitwert - Steuerbescheid - …
Auszug aus BFH, 18.02.1976 - I R 203/75
Für die hier vorliegende objektive Klagenhäufung (§ 43 FGO) gelten insoweit die gleichen Grundsätze wie für die Verbindung mehrerer bei einem Gericht anhängiger Verfahren nach § 73 FGO(BFH-Beschluß vom 8. August 1968 V B 29-32/68, BFHE 93, 266, BStBl II 1968, 778; Klempt/Meyer, Das Kostenrecht des Steuerprozesses, 1969, 144).
- FG Hessen, 03.08.1995 - 6 K 2677/89
Erledigung der Hauptsache durch Erlöschen des Haftungsanspruchs des Finanzamts …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.08.1986 - VIII R 414/83
Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Festsetzung …
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der Streitwert nach dem Wert des weitergehenden Antrags zu bemessen, wenn der Kläger einen Haupt- und einen Hilfsantrag gestellt hat (Beschlüsse vom 8. März 1973 IV B 18/69, BFHE 109, 14, BStBl II 1973, 505, und vom 18. Februar 1976 I R 203/75, BFHE 118, 157, BStBl II 1976, 434).
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