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Rechtsprechung
   BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,25
BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75 (https://dejure.org/1976,25)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1976 - IV R 101/75 (https://dejure.org/1976,25)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - IV R 101/75 (https://dejure.org/1976,25)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens - Buchführung - Betriebliche Veranlassung - Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 164
  • DB 1976, 1605
  • BStBl II 1976, 562
 
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Wird zitiert von ... (148)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte - …

    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75
    Grundsätzlich läßt sich die Frage, welche der Parteien des Rechtsstreits die objektive Beweislast (Feststellungslast) trifft, d. h. welcher der Parteien es zum Nachteil gereicht, wenn nicht festzustellen ist, ob bestimmte rechtserhebliche Tatsachen gegeben sind, nur von Fall zu Fall unter Würdigung der einschlägigen Rechtsnormen und ihrer Zweckbestimmung beantworten (Urteile des BFH vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156/164--165, BStBl II 1971, 220; vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129/134, BStBl II 1969, 550).

    b) der Steuerpflichtige mit der objektiven Beweislast für diejenigen Tatsachen belastet ist, die eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begründen oder den Steueranspruch aufheben oder einschränken (BFH-Urteil V R 71/67;… Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., FGO § 96 Tz. 15).

  • BFH, 20.05.1969 - II 25/61

    Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung - …

    Auszug aus BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75
    Grundsätzlich läßt sich die Frage, welche der Parteien des Rechtsstreits die objektive Beweislast (Feststellungslast) trifft, d. h. welcher der Parteien es zum Nachteil gereicht, wenn nicht festzustellen ist, ob bestimmte rechtserhebliche Tatsachen gegeben sind, nur von Fall zu Fall unter Würdigung der einschlägigen Rechtsnormen und ihrer Zweckbestimmung beantworten (Urteile des BFH vom 5. November 1970 V R 71/67, BFHE 101, 156/164--165, BStBl II 1971, 220; vom 20. Mai 1969 II 25/61, BFHE 96, 129/134, BStBl II 1969, 550).
  • FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 841/15

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen

    Rn. 54 Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht trägt letzten Endes derjenige, der sich zur Ableitung bestimmter Rechtsfolgen auf das Vorhandensein eines Gewerbebetriebs beruft (BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 98/73, BFHE 122, 462, BStBl II 1977, 728 und vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562).
  • BFH, 24.02.1994 - IV R 18/92

    1. Zu den Voraussetzungen für den Ansatz des niedrigeren Teilwerts bei …

    Begehrt der Steuerpflichtige den Ansatz des niedrigeren Teilwerts, muß er diese Vermutung entkräften, indem er Umstände darlegt und ggf. beweist, die die behauptete Wertminderung belegen (Senatsurteile vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 64, BStBl II 1976, 562, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73; Urteil in BFHE 122, 37, BStBl II 1977, 540).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Die Klägerin habe den ihr obliegenden Beweis (BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562) nicht erbracht, daß sie die Allgemeinheit selbstlos fördere.

    Entsprechend den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts trägt zwar der Steuerpflichtige in der Regel die objektive Feststellungslast für diejenigen Tatsachen, die eine Steuerbefreiung begründen oder zu einer Steuerermäßigung führen (vgl. BFH-Urteil IV R 101/75).

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