Rechtsprechung
| BFH, 28.07.1976 - II R 94/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bescheid - Anfechtungsklage - Anspruch auf Erstattung von Wechselsteuer - Verpflichtungsklage - Vorverfahren - Teilbetrag einer Wertkarte - Steuerstempler - Tilgung der Wechselsteuer - Verbrauch durch Maschinenschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 120, 112
- BStBl II 1977, 40
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BFH, 17.10.1973 - VIII R 149/71
Investitionszulage - Verringerung - Festsetzung - Sprungklage - Anfechtungsklage …
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - II R 94/73
Setzt das FA die Investitionszulage aus materiellen Gründen niedriger als beantragt fest oder verweigert es die Festsetzung aus materiellen Gründen, so ist eine solche Entscheidung des FA mit der als Sprungklage zulässigen Anfechtungsklage angreifbar, wenn das FA zustimmt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1973 VIII R 149/71, BFHE 111, 392, BStBl II 1974, 321). - BFH, 12.03.1970 - IV 7/65
Gegen die Vornahme einer einheitlichen Gewinnfeststellung gerichtete …
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - II R 94/73
Nicht im Widerspruch zu der angeführten Rechtsprechung steht das BFH-Urteil vom 12. März 1970 IV 7/65 (BFHE 99, 172, BStBl II 1970, 625). - BFH, 19.05.1972 - III R 138/68
Klageänderung - Sachliche Entscheidung - NeuerBescheid - Vorverfahren - …
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - II R 94/73
Der III. Senat des BFH hat ausgeführt, es sei nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber das sich aus einer solchen Regelung ergebende Rechtsproblem (unterschiedliches verfahrensrechtliches Schicksal für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, wenn es an einem Vorverfahren mangelt) übersehen oder nicht richtig erkannt hätte und daß nicht festgestellt werden könne, die vom Gesetzgeber angeordnete Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf Anfechtungsklagen sei gänzlich widersinnig und unverständlich; er hat daraus gefolgert, daß eine Auslegung gegen den Wortlaut oder eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 45 FGO auf Verpflichtungsklagen daher nicht möglich sei (vgl. Urteil vom 19. Mai 1972 III R 138/68, BFHE 106, 8, BStBl II 1972, 703).
- BFH, 27.05.1971 - V R 109/70
Anfechtungsklage - Kürzungsanspruch - Geschuldete Umsatzsteuer - …
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - II R 94/73
Einer Verpflichtungsklage bedarf es nicht, wenn ein Kürzungsanspruch nach dem BHG die geschuldete Umsatzsteuer im Sinne des Berlinhilfegesetzes übersteigt und die Festsetzung (und damit Erstattung) der negativen "verbleibenden Umsatzsteuer" erstrebt wird (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1971 V R 109/70, BFHE 102, 440, BStBl II 1971, 649). - BFH, 28.11.1974 - V R 98/70
Antrag auf Zahlung von Prozeßzinsen - Ablehnung - Fristgerechte Zustimmung - …
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - II R 94/73
Gegen die Ablehnung des Antrags auf Zahlung von Prozeßzinsen ist bei fristgerechter Zustimmung der zuständigen Behörde die Anfechtungsklage (Sprungklage), nicht die Verpflichtungsklage als gegeben angesehen worden (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1974 V R 98/70, BFHE 114, 323, BStBl II 1975, 300). - BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69
Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs - Antragsgründe - Sachliche …
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - II R 94/73
So ist die Anfechtungsklage ohne Vorverfahren als Sprungklage möglich, wenn ein Antrag auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs nicht wegen Unzulässigkeit, sondern nach Prüfung des sachlichen Vorbringens abgelehnt wurde, weil sich keine Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer ergab (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Juli 1970 VI B 2/69, BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686). - BFH, 21.07.1975 - VII R 11/75
Pfändungsmaßnahmen - Verfügung - Beschwerde - Klage gegen Verwaltungsakt - …
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - II R 94/73
Eine entsprechende Anwendung des § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO ist dagegen vom VII. Senat des BFH abgelehnt worden, wenn gegen den angegriffenen Bescheid (Pfändungsmaßnahme) das Beschwerdeverfahren vorgesehen ist (vgl. Urteil vom 21. Juli 1975 VII R 11/75, BFHE 116, 526, BStBl II 1976, 56). - BFH, 28.01.1959 - II 182/57 U
Anwendungsbereich der Bestimmung des § 14 der Durchführungsbestimmungen zum …
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - II R 94/73
Die im Wechselsteuergesetz und der Wechselsteuer-Durchführungsverordnung enthaltenen Erstattungsvorschriften sind besondere Regelungen, welche die allgemeinen Erstattungsvorschriften nicht schlechthin ausschließen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1959 II 182/57 U, BFHE 68, 426, BStBl III 1959, 163). - FG München, 08.03.1973 - IV 103/71
Auszug aus BFH, 28.07.1976 - II R 94/73
Eine Verpflichtungsklage ohne Durchführung eines Vorverfahrens ist auch in diesem Fall nicht zulässig (gegen FG München - Urteil vom 8. März 1973 IV 103/71, EFG 1973, 411).
- BFH, 21.07.1983 - V R 3/77
Statthaftigkeit der Sprungklage - Verpflichtungsbegehren - Vorlage an den Großen …
Die vom Bundesfinanzhof zugelassene isolierte Anfechtungsklage gegen den Bescheid, mit dem der begehrte Verwaltungsakt abgelehnt worden ist (Urteile vom 28. November 1974 V R 98/70, BFHE 114, 323, BStBl II 1975, 300; vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392; vom 28. Juli 1976 II R 94/73, BFHE 120, 112, BStBl II 1977, 40; vom 26. Oktober 1976 VII R 57/73, BFHE 120, 151, BStBl II 1977, 36), bietet keinen Ersatz für eine ohne vorheriges Einspruchsverfahren zulässige Anfechtungs- und Verpflichtungsklage. - BFH, 27.01.1977 - IV R 173/75
Verpflichtungsklage - Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Anwendbarkeit der …
Dieser Auffassung hat sich der II. Senat des BFH angeschlossen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1976 II R 94/73, BFHE 120, 112, BStBl II 1977, 40).
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