Rechtsprechung
| BFH, 08.06.1977 - I R 169/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abschreibung eines Restbuchwertes - Betriebsvermögen - Unfall mit betrieblichem PKW - Geschäftsreise des Gewerbetreibenden - Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Bewußter Verstoß gegen Verkehrsvorschriften - Leichtfertigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 122, 490
- NJW 1978, 560 (Ls.)
- DB 1977, 1730
- BStBl II 1977, 760
Wird zitiert von ... (23)
- BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt …
Der I. Senat hat durch Beschluß vom 8. Juni 1977 I R 169/75 (BFHE 122, 490, BStBl II 1977, 760) dem Großen Senat des BFH nach § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:. - BFH, 19.01.1994 - I R 67/92
Keine Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, wenn ein Genußrecht nur das Recht auf …
Für den Fall, daß eine bei der Kapitalgesellschaft eingetretene Vermögensminderung wirtschaftlich durch eine Gegenleistung des Gesellschafters aufgewogen wird, ist bei beherrschenden Gesellschaftsverhältnissen zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung weiter vorauszusetzen, daß dieser sog. Vorteilsausgleich auf einer im voraus getroffenen, klaren und eindeutigen Vereinbarung beruht (BFH-Urteile vom 8. Juni 1977 I R 95/75, BFHE 122, 490, BStBl II 1977, 704; vom 7. Dezember 1988 I R 25/82, BFHE 155, 349, BStBl II 1989, 248; erneut bestätigt durch Urteil vom 10. März 1993 I R 51/92, BFHE 171, 58, BStBl II 1993, 635). - BFH, 10.03.1993 - I R 51/92
Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Minderung eines …
Er setzt zum einen voraus, daß Leistungen der Gesellschaft durch Leistungen des Gesellschafters aufgewogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juni 1977 I R 95/75, BFHE 122, 490, 494, BStBl II 1977, 704; vom 7. Dezember 1988 I R 25/82, BFHE 155, 349, BStBl II 1989, 248).Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Vorteilsausgleichs ist jedoch bei Gesellschaften mit beherrschenden Gesellschaftern, daß der Vorteilsausgleich auf einer im voraus getroffenen, klaren und eindeutigen Vereinbarung beruht (BFH-Urteile in BFHE 122, 490, 494, BStBl II 1977, 704; in BFHE 155, 349, BStBl II 1989, 248, und BFH-Beschluß vom 28. Februar 1990 I R 83/87, BFHE 160, 192, BStBl II 1990, 649).
- BFH, 22.04.1998 - IV B 24/97
Abschreibungsdauer für Geschäfts- bzw. Firmenwerte
Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (BFH-Beschluß vom 26. Januar 1978 V B 15/77, BFHE 124, 264, BStBl II 1978, 394) oder die höchstrichterlich bereits entschieden ist, ohne daß zwischenzeitlich neue gewichtige Gesichtspunkte in Erscheinung getreten sind (BFH- Beschluß vom 21. Juli 1977 IV B 16-17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760). - BFH, 16.04.2003 - IV B 143/01
Vergütung eines Gesellschafters für die Entwicklung von Konstruktionsplänen; Rüge …
Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, deren Beantwortung sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (BFH-Beschluss vom 26. Januar 1978 V B 15/77, BFHE 124, 264, BStBl II 1978, 394, letzter Abs.) oder die höchstrichterlich bereits entschieden ist, ohne dass zwischenzeitlich neue gewichtige Gesichtspunkte in Erscheinung getreten sind (BFH-Beschluss vom 21. Juli 1977 IV B 16-17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760).Eine Ausnahme davon gilt nur dann, wenn FG der Rechtsprechung des BFH nicht gefolgt sind oder im Fachschrifttum oder auch mit der Nichtzulassungsbeschwerde selbst neue gewichtige Argumente gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgetragen werden, die der BFH bisher nicht erwogen hat (BFH-Beschlüsse in BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760; vom 3. Juni 1980 VII B 40/79, BFHE 131, 149, und vom 12. Juni 1996 IV B 133/95, BFHE 180, 450, BStBl II 1997, 82).
- BFH, 27.10.2006 - IV B 8/05
NZB: Totalgewinnprognose, Berücksichtigung von Subventions- und Lenkungsnormen
Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, die höchstrichterlich bereits entschieden ist, ohne dass zwischenzeitlich neue gewichtige Gesichtspunkte in Erscheinung getreten sind (BFH-Beschluss vom 21. Juli 1977 IV B 16-17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760). - BFH, 24.05.2007 - IV B 41/06
Kein Vorliegen eines Liebhabereibetriebs, wenn Gewinn aus Land- und …
Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, die höchstrichterlich bereits entschieden ist, ohne dass zwischenzeitlich neue gewichtige Gesichtspunkte in Erscheinung getreten sind (BFH-Beschluss vom 21. Juli 1977 IV B 16-17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760). - BFH, 08.01.1998 - VIII B 76/96
Aufteilung einer Forderung in Kapital- und Zinsanteil
Zur grundsätzlichen Bedeutung fehlen insbesondere Ausführungen, weshalb eine weitere Entscheidung des BFH zur Aufteilung einer Kaufpreisschuld in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil zur Fortbildung des Steuerrechts und der einheitlichen Rechtsanwendung beitragen würde und daß im Revisionsverfahren eine grundsätzliche Rechtsfrage hierzu geklärt werden könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1977 IV B 16-17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760, …und vom 2. Mai 1995 VIII B 135/94, BFH/NV 1996, 138;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 7, 8). - BFH, 11.12.1986 - V B 61/86
Entscheidung einer Rechtsfrage aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung
Es muß sich dabei um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtstanwendung wichtige Rechtsfrage handeln (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. August 1986 II B 53/86, BFHE 147, 219, BStBl II 1986, 858, und vom 21. Juli 1977 VI B 16-17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760). - BFH, 21.03.2001 - X B 75/00
Zulässigkeit einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Außenprüfung bei einem …
Liegen zu einer Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Entscheidungen vor, ist die grundsätzliche Bedeutung einer Sache nur dann hinreichend dargelegt, wenn der Beschwerdeführer vorträgt, dass zwischenzeitlich neue gewichtige Gründe geltend gemacht werden, die es geboten erscheinen lassen, dass der BFH seinen Standpunkt nochmals überprüft (BFH-Beschluss vom 21. Juli 1977 IV B 16-17/77, BFHE 123, 48, BStBl II 1977, 760;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 9). - BFH, 19.08.1998 - X B 101/98
Fremdvermietetes Grundstück als Teilbetrieb
- BFH, 04.02.1987 - III B 151/86
Grundsätzliche Bedeutung - Abgeltung von Unterhaltungsleistungen - Freibetrag - …
- BFH, 05.06.1997 - IV B 161/96
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fristbeginn …
- BFH, 16.08.1989 - III B 14/89
Gewerbesteuerrechtliche Beurteilung des Ausgleichsanspruchs eines …
- BFH, 07.07.1998 - IV B 62/97
Kein Mitunternehmerrisiko bei fehlender Gewinnbeteiligung
- BFH, 17.09.1998 - X B 83/98
Sonderausgabenabzug für Schulgeld an Ergänzungsschulen
- BFH, 19.09.1996 - X B 226/95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- BFH, 27.08.1993 - X B 36/93
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- BFH, 01.07.1992 - II B 160/91
Anforderung an eine Beschwerdeschrift
- BFH, 12.03.1990 - III B 2/89
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- FG Hamburg, 13.08.2003 - V 42/03
Vergütungsvertrag mit herrschender Gesellschafterin; Zeitpunkt der Herstellung …
- BFH, 09.05.1988 - IV B 109/87
Möglichkeit des Abzugs von Zinsaufwendungen für einen Kontokrorrentkredit als …
- BFH, 14.04.1986 - V B 73/85
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
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