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Rechtsprechung
   BFH, 03.08.1977 - I B 41/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1359
BFH, 03.08.1977 - I B 41/77 (https://dejure.org/1977,1359)
BFH, Entscheidung vom 03.08.1977 - I B 41/77 (https://dejure.org/1977,1359)
BFH, Entscheidung vom 03. August 1977 - I B 41/77 (https://dejure.org/1977,1359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung eines Beweistermins - Ordnungsgemäße Ladung - Entschuldigung - Vorliegen schwerwiegender Gründe - Aufzählung von Entschuldigungsgründen - Vorbringen des Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 82; ZPO § 380, § 381

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 120
  • DB 1977, 2312
  • BStBl II 1977, 842
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.11.1956 - 1 W 1548/56

    Irrtum über den Tag des Termins; Vergessen des Termins; Ausreichende …

    Auszug aus BFH, 03.08.1977 - I B 41/77
    Eine Pflichtwidrigkeit ist angenommen worden, wenn sich der Zeuge den auf der Ladung angegebenen Termin nicht hinreichend genau eingeprägt und aus diesem Grund den Termin versäumt hat (Beschluß des Oberlandesgerichts München vom 12. November 1956 1 W 1548/56, Neue Juristische Wochenschrift 1957 S. 306).
  • BFH, 08.11.2006 - VI B 62/06

    Ordnungsgeld - nicht erschienener Zeuge

    Als solche werden nur äußere Umstände und Ereignisse anerkannt, die den Zeugen ohne sein Zutun von der Wahrnehmung des Termins abgehalten haben, wie z.B. eine Betriebsstörung von Verkehrsmitteln, eine eigene Erkrankung, eine schwere Erkrankung eines nächsten Angehörigen (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 1977 I B 41/77, BFHE 123, 120, BStBl II 1977, 842;… vom 27. Juni 2002 III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335).
  • BFH, 27.06.2002 - III B 162/01

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Nichterscheinen im Beweistermin; Aufhebung des …

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine genügende Entschuldigung, die ein Ausbleiben im Beweistermin als nicht pflichtwidrig erscheinen lässt, schwerwiegende Gründe (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 1977 I B 41/77, BFHE 123, 120, BStBl II 1977, 842;… vom 10. November 1987 V B 66/85, BFH/NV 1988, 388, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 24.07.2000 - L 2 B 157/00

    Ordnungsgeld bei Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung; Anfechtbarkeit der …

    Eine genügende Entschuldigung für das Ausbleiben liegt nach § 381 Abs. 1 ZPO bei Umständen vor, die das Verhalten der Partei nicht als pflichtwidrig erscheinen lassen (OLG München in JW 1957, 306; BFH Der Betrieb 1977, 2312).
  • BFH, 17.06.1992 - II B 217/91

    Entschuldigung des Nichterscheinens eines Zeugen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Eine genügende Entschuldigung i.S. von § 381 Abs. 1 ZPO kann nur Umständen entnommen werden, die das Verhalten des Zeugen nicht als pflichtwidrig erscheinen lassen; dazu sind schwerwiegende Gründe für das Ausbleiben erforderlich (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. August 1977 I B 41/77, BFHE 123, 120, BStBl II 1977, 842).
  • BFH, 10.11.1987 - V B 66/85

    Erhebung eines Ordnungsgeldes wegen unentschuldigten Ausbleibens eines Zeugen

    Der BFH hat hierzu jedoch entschieden, daß eine genügende Entschuldigung bei solchen Umständen vorliegt, die das Ausbleiben des Zeugen nicht als pflichtwidrig erscheinen lassen, wie z. B. im Falle eigener Erkrankung, der Betriebsstörung von Verkehrsmitteln sowie im Falle schwerer Erkrankung oder des Todes nächster Angehöriger (BFH-Beschlüsse vom 3. August 1977 I B 41/77, BFHE 123, 120, BStBl II 1977, 842;… vom 9. Januar 1987 III B 82/86, BFH/NV 1987, 381; vgl. auch BFH-Beschluß vom 19. Juni 1980 VIII B 26/79, BFHE 131, 265, BStBl II 1981, 57).
  • BFH, 09.01.1987 - III B 82/86

    Beschwerde gegen eine Auferlegung der Kosten sowie der Festsetzung eines …

    Eine solche liegt nur vor bei Umständen, die das Ausbleiben des Zeugen nicht als pflichtwidrig erscheinen lassen; es sind schwerwiegende Gründe für das Ausbleiben erforderlich (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 3. August 1977 I B 41/77, BFHE 123, 120, BStBl II 1977, 842).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - L 8 SB 618/10
    Eine genügende Entschuldigung liegt vor, wenn dem Zeugen bei Würdigung aller Umstände das Erscheinen nicht zugemutet werden kann (…vgl. Keller in Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 118 RdNr. 10i, m.w.N.), z.B. bei einer eigenen Erkrankung, einer Betriebsstörung von Verkehrsmitteln, einer schweren Erkrankung oder Tod eines nächsten Angehörigen oder die Nichtbeantwortung eines Verlegungsgesuches durch das Gericht, wenn nach den Umständen eine Antwort erwartet werden konnte (vgl. BFH, Beschluss vom 03.08.1977 - I B 41/77 -, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.11.2010 - L 8 U 4429/10
    Eine genügende Entschuldigung liegt vor, wenn dem Zeugen bei Würdigung aller Umstände das Erscheinen nicht zugemutet werden kann (…vgl. Keller in Meyer- Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 118 RdNr. 10i, m.w.N.), z.B. bei einer eigenen Erkrankung, einer Betriebsstörung von Verkehrsmitteln, eine schwere Erkrankung oder Tod eines nächsten Angehörigen oder die Nichtbeantwortung eines Verlegungsgesuches durch das Gericht, wenn nach den Umständen eine Antwort erwartet werden konnte (vgl. BFH, Beschluss vom 03.08.1977 - I B 41/77 -, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2008 - L 10 R 4516/08
    Soweit der Beschwerdeführer außerdem vorträgt, er habe den Termin übersehen, stellt dies keinen hinreichenden Entschuldigungsgrund dar (vgl. BFH, Beschluss vom 03.08.1977, I B 41/77 zur Terminsverwechslung).
  • BFH, 10.08.1987 - IX B 182/86

    Grundlage für einen Beweisbeschluß

    Eine genügende Entschuldigung i. S. von § 381 Abs. 1 ZPO kann nur Umständen entnommen werden, die das Verhalten des Zeugen nicht als pflichtwidrig erscheinen lassen; dazu sind schwerwiegende Gründe für das Ausbleiben erforderlich (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. August 1977 I B 41/77, BFHE 123, 120, BStBl II 1977, 842).
  • BFH, 06.09.1983 - VII B 52/83
  • BFH, 10.02.1988 - IV B 11/88

    Ordnungsgemäße Ladung zu einem Termin für eine Beweisaufnahme

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