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Rechtsprechung
   BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,418
BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75 (https://dejure.org/1979,418)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1979 - VI R 108/75 (https://dejure.org/1979,418)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1979 - VI R 108/75 (https://dejure.org/1979,418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fahrtaufwendungen - Werbungskosten - Örtlicher Mittelpunkt der Lebensinteresses - Doppelte Haushaltsführung - Zulässigkeit der Revision - Zweckmäßigkeit einer Zwischenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 4, 5; FGO § 115, § 121, § 97

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 127, 37
  • DB 1979, 1113
  • BStBl II 1979, 338
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70

    Revision - Urteil des FG - Urteilsbestätigung in vollem Umfang

    Auszug aus BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
    Denn nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 15. November 1971 GrS 7/70 (BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120) muß das FA die Möglichkelt haben, gegen ein Urteil des FG auch dann Revision einzulegen, wenn es auf Grund anderer Erkenntnis seine Einlassung beim FG nicht mehr für richtig hält und deshalb durch die Einlegung der Revision eine durch das FG-Urteil eingetretene Verschlechterung der materiellen Rechtslage hinsichtlich des angefochtenen Verwaltungsakts wieder rückgängig machen möchte.

    Das FA ist also insoweit durch ein FG-Urteil beschwert, als sein Verwaltungsakt vom FG nicht bestätigt wurde, unabhängig davon, wie es sich in der Vorinstanz zu diesem Verwaltungsakt eingelassen hat (vgl. BFH-Beschluß GrS 7/70).

    Nach dem Beschluß vom 10.August 1978 IV R 12/78 (BFHE 126, 3, BStBl II 1979, 27) richtet sich nämlich die Zulässigkeit der Revision nach der Beschwer (vgl. hierzu BFH-Beschluß GrS 7/70).

    Den Klägern hätte aber spätestens auf Grund des Hinweises des FA im Schriftsatz vom 30. Juli 1975 auf den BFH-Beschluß GrS 7/70 klar sein können, daß die Revision des FA zulässig ist.

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem …

    Auszug aus BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
    Auch bei Eheleuten, die zwei gemeinsame Wohnungen haben und die am selben Ort beschäftigt sind, kann die weiter vom Beschäftigungsort entfernt liegende Wohnung der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen sein (Fortentwicklung der Rechtsprechung in den BFH-Urteilen vom 10. November 1978 VI R 21/76, BStBl II 1979, 219, und VI R 240/74, BStBl II 1979, 224).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 10. November 1978 VI R 21/76 (BStBl II 1979, 219) und VI R 240/74 (BStBl II 1979, 224) entschieden, daß ein Arbeitnehmer, der mehrere Wohnungen besitzt, von denen aus er sich abwechselnd zu seiner Arbeitsstätte begibt, die Fahrtaufwendungen von jeder Wohnung aus als Werbungskosten i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG abziehen kann.

    Für die Fahrtaufwendungen von der weiter vom Beschäftigungsort entfernt liegenden Wohnung aus gilt dies allerdings nur, wenn diese Wohnung der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers ist (BFH-Urteile VI R 21/76, VI R 240/74).

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 240/74

    Fahrtaufwendung - Werbungskosten - Fahrtkosten - Örtliche Mittelpunkt des …

    Auszug aus BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
    Auch bei Eheleuten, die zwei gemeinsame Wohnungen haben und die am selben Ort beschäftigt sind, kann die weiter vom Beschäftigungsort entfernt liegende Wohnung der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen sein (Fortentwicklung der Rechtsprechung in den BFH-Urteilen vom 10. November 1978 VI R 21/76, BStBl II 1979, 219, und VI R 240/74, BStBl II 1979, 224).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 10. November 1978 VI R 21/76 (BStBl II 1979, 219) und VI R 240/74 (BStBl II 1979, 224) entschieden, daß ein Arbeitnehmer, der mehrere Wohnungen besitzt, von denen aus er sich abwechselnd zu seiner Arbeitsstätte begibt, die Fahrtaufwendungen von jeder Wohnung aus als Werbungskosten i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG abziehen kann.

    Für die Fahrtaufwendungen von der weiter vom Beschäftigungsort entfernt liegenden Wohnung aus gilt dies allerdings nur, wenn diese Wohnung der örtliche Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers ist (BFH-Urteile VI R 21/76, VI R 240/74).

  • BFH, 23.07.1976 - VI R 228/74

    Berücksichtigung von Mehraufwendungen als Werbungskosten bei auswärtiger …

    Auszug aus BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
    Auch gestattet dieses Urteil den Werbungskostenabzug nur für eine gewisse Übergangszeit, bis dem Ledigen ein Umzug an den neuen Beschäftigungsort zuzumuten oder möglich ist (vgl. neuerdings auch BFH-Urteil vom 23. Juli 1976 VI R 228 74, BFHE 119, 561, BStBl II 1976, 795).

    Diese Übergangszeit endet spätestens mit dem Umzug in eine angemessene Wohnung am Beschäftigungsort (BFH-Urteil VI R 228/74).

  • BFH, 19.11.1971 - VI R 132/69

    Lediger - Versetzung - Abordnung - Anderer Beschäftigungsort - Annahme eines …

    Auszug aus BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
    Soweit sich das FG auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. November 1971 VI R 132/69 (BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155) stütze, lasse es unbeachtet, daß dieses Urteil Mehraufwendungen nur für eine Übergangszeit berücksichtige.

    a) Das FG bezieht sich für seine Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des Senats VI R 132/69.

  • BFH, 10.08.1978 - IV R 12/78

    Zulässigkeit der Revision - Streitwert - Klageerweiterung - Gebührenberechnung

    Auszug aus BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
    Nach dem Beschluß vom 10.August 1978 IV R 12/78 (BFHE 126, 3, BStBl II 1979, 27) richtet sich nämlich die Zulässigkeit der Revision nach der Beschwer (vgl. hierzu BFH-Beschluß GrS 7/70).

    Eine unzulässige Klageerweiterung in der Revisionsinstanz, die im vorliegenden Fall nicht gegeben ist, führt danach zwar nicht zu einer Beschwer, sie ist aber gleichwohl bei der Gebührenberechnung zu beachten (BFH-Beschluß IV R 12/78).

  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche …

    Auszug aus BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
    Zwar setzt die steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung voraus, daß die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlaßt ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26).
  • BFH, 21.01.1972 - VI R 95/71

    Verheirateter Steuerpflichtiger - Beschäftigungsort - Eigene Wohnung - Eigener …

    Auszug aus BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
    Dies bedeutet, daß der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort allein wohnen muß, jedenfalls daß er am Beschäftigungsort nicht einen eigenen Hausstand unterhält (BFH-Urteil vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972, 262).
  • BFH, 04.05.1977 - I R 27/74

    Revisionsbeklagter kann mangelnde Sachaufklärung nicht rügen, soweit er seine …

    Auszug aus BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
    b) Auch die Ausführungen im BFH-Urteil vom 4. Mai 1977 I R 27/74 (BFHE 123, 20, BStBl II 1977, 802) sprechen nicht für die Auffassung der Kläger.
  • BFH, 21.02.1978 - VIII R 148/73

    Aufwendung - Miete - Aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut - Scheinbestandteil - …

    Auszug aus BFH, 02.02.1979 - VI R 108/75
    d) Soweit sich die Kläger schließlich auf die Ausführungen von Gräber (Deutsches Steuerrecht 1978 S. 697, 698 - DStR 1978, 697, 698 [BFH 21.02.1978 - VIII R 148/73] -) beziehen, sind diese hier schon deshalb unbeachtlich, weil sie sich mit dem Kostenrecht befassen.
  • BFH, 16.12.1971 - I R 212/71

    Zwischenentscheidung - Ergehen als Vorbescheid - Zustellung durch Übergabe - …

  • BFH, 25.10.1974 - IV R 4/71

    Revision - Streitwert - Revisionsantrag - Willkürliche Erweiterung - Zusammenhang …

  • BGH, 19.02.1976 - VII ZR 90/74

    Ermittlung der Revisionssumme

  • BFH, 08.06.2011 - I R 98/10

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei festverzinslichen Wertpapieren - …

    Schließlich führt die Einschränkung des beim FG gestellten Antrags nicht dazu, dass das FA durch das angefochtene Urteil insoweit nicht beschwert ist; denn die Beschwer folgt unabhängig von der erstinstanzlichen Antragstellung allein daraus, dass das FG dem FA nicht in vollem Umfang gefolgt ist (BFH-Beschluss vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120; BFH-Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, 340;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 120 Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.1988 - VI R 85/85

    Arbeitnehmer - Ort der Familienwohnung - Zweite Wohnung - Aufwendungen für …

    Die Kläger führten im Streitjahr zwei Haushalte, da ihre Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte aufgesplittert war (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338; vom 17. Dezember 1976 VI R 145/74, BFHE 121, 190, BStBl II 1977, 294).
  • BFH, 28.04.1983 - IV R 122/79

    Verluste aus gescheiterter Betriebsstättengründung - Ermittlung der Einkünfte - …

    Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH (Beschluß vom 15. November 1971 GrS 7/70, BFHE 103, 456, BStBl II 1972, 120; Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338).
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des …

    An diesen Grundsätzen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. z. B. Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338).
  • BFH, 06.10.1994 - VI R 55/93

    Fahrtkostenaufwendungen auf Grund doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten

    Der Haushalt der Kläger sei nicht aufgespalten, sondern die Kläger hätten einen gemeinsamen Zweitwohnsitz innegehabt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, 341, rechte Spalte).

    Daraus folgt zwangsläufig, daß auch nicht mehr an der in dem BFH-Urteil in BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338 vertretenen Ansicht festgehalten werden kann.

  • BFH, 28.08.2002 - VI B 39/01

    Doppelte Haushaltsführung

    Die behauptete Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Februar 1979 VI R 108/75 (BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338) und vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84 (BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852) liegt nicht vor.

    a) Demgegenüber betrifft das BFH-Urteil in BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338 den Sachverhalt, dass Eheleute, die ihren Familienwohnsitz in A hatten, zunächst beide in B arbeiteten und während der Arbeitswoche gemeinsam in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort wohnten, dass aber ein Ehepartner aus privaten Gründen das Arbeitsverhältnis beendete und nur noch am Familienwohnsitz in A lebte.

  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten, …

    Denn in den vom Senat bestätigten Fällen einer steuerrechtlich relevanten doppelten Haushaltsführung war - mit Ausnahme der Entscheidung in BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654 - Anlaß für die Gründung eines zweiten Hausstandes stets ein dem Beruf entstammendes Erfordernis (vgl. BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134 sowie die Urteile vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, und vom 9. März 1979 VI R 223/77, BFHE 127, 524, BStBl II 1979, 520).
  • BFH, 23.02.1990 - VI R 87/86

    Abzugsbegehren der Aufwendungen einer dopplten Haushaltsführung als …

    Dies sei vom BFH (Urteil vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338) bei der nachträglichen Aufsplittung zweier von Ehegatten bisher gemeinsam geführter Haushalte bejaht worden.

    Das vom FG angeführte Urteil des Senats vom 2. Februar 1979 VI R 108/75 (BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338) steht dem nicht entgegen.

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2025 - 4 K 221/25

    Doppelte Haushaltsführung - Nutzung eines Wohnmobils

    Das gesetzliche Bild der doppelten Haushaltsführung ist folglich - wie der Beklagte in der Einspruchsentscheidung zutreffend ausführt - geprägt durch eine Aufsplitterung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte (vgl. bereits BFH, Urteile vom 21. Januar 1972 VI R 95/71, BFHE 104, 193, BStBl II 1972; und vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338-341).
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei …

    Es muß mithin aus beruflichem Anlaß zu einer Aufsplitterung einer bisher einheitlichen Haushaltsführung auf zwei getrennte Haushalte kommen, nämlich auf einen Haushalt in der bisherigen Wohnung und einen in der Wohnung bzw. Unterkunft am Beschäftigungsort (vgl. z.B. Urteile des BFH vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, und vom 13. August 1987 IV R 130/85, BFHE 151, 30, BStBl II 1988, 53).
  • BFH, 09.03.1979 - VI R 223/77

    Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der …

  • BFH, 19.12.1991 - V R 35/87

    Unterscheidung zwischen Gemeinschaft und Gemeinschafter nach den …

  • BFH, 02.08.1985 - VI R 171/82

    Fahrtkostenaufwendungen im Bezug auf die Werbungskosten in Abhängigkeit vom …

  • BFH, 25.03.1988 - VI R 142/87

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei …

  • BFH, 11.12.1990 - IX R 158/86

    Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision

  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 58/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde

  • BFH, 25.03.1988 - VI R 209/84

    Anforderungen an Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei der …

  • BFH, 17.11.1989 - VI R 126/86

    Lohnsteuer; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • FG München, 14.04.2008 - 6 K 3948/06

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung - Mittelpunkt der …

  • FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 836/96

    Doppelte Haushaltsführung bei berufstätigen Eheleuten

  • BFH, 09.06.1988 - VI R 65/85

    1. Wahlrecht des Arbeitnehmers zwischen Aufwendungen für Fahrten zwischen …

  • BFH, 19.03.1982 - VI R 141/78
  • FG München, 15.12.1997 - 13 K 1938/96

    Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung als …

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