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Rechtsprechung
   BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,327
BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77 (https://dejure.org/1979,327)
BFH, Entscheidung vom 29.05.1979 - VI R 21/77 (https://dejure.org/1979,327)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 1979 - VI R 21/77 (https://dejure.org/1979,327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags - Feststellungsinteresse - Umstellungs des Klagantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 41, § 100 Abs. 1 Satz 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 148
  • DB 1979, 2464
  • BStBl II 1979, 650
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.11.1972 - VI R 115/71

    Kein Abzug eines Kinderfreibetrags für ein nichteheliches Kind beim Vater; …

    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Das Rechtsschutzbedürfnis wäre für sie nicht entfallen, weil im Lohnsteuerverfahren ergangene Gerichtsurteile eine natürliche Autorität besäßen und es nicht vertretbar sei, den Kläger auf ein neues Verfahren zu verweisen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1972 VI R 115/71, BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223).

    Ob nach Ablauf des Kalenderjahres noch ein Interesse an der Eintragung eines Freibetrages bestehe, sei zweifelhaft; denn im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ergangene Entscheidungen seien für das Veranlagungsverfahren nicht verbindlich (BFH-Urteil VI R 115/71).

    Soweit der Senat in der Entscheidung VI R 115/71 und in dem Urteil vom 2. Dezember 1977 VI R 180/76 (BFHE 124, 64, BStBl II 1978, 159) davon ausgegangen ist, das bisherige Anfechtungsverfahren werde auch nach dem Ablauf des Monats März des dem Streitjahr folgenden Jahres als solches noch fortgesetzt, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    Es wäre prozeßökonomisch nicht vertretbar, das Verfahren ohne Sachentscheidung zu beenden und den Kläger wegen der im Lohnsteuer-Jahresausgleich oder bei der Einkommensteuerveranlagung auftretenden gleichen Rechtsfragen auf ein neues Gerichtsverfahren zu verweisen (BFH-Urteile VI R 115/71, VI R 180/76).

  • BFH, 02.12.1977 - VI R 180/76

    Rechtsschutzinteresse - Verpflichtungsklage - Eintragung eines Freibetrages - …

    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Soweit der Senat in der Entscheidung VI R 115/71 und in dem Urteil vom 2. Dezember 1977 VI R 180/76 (BFHE 124, 64, BStBl II 1978, 159) davon ausgegangen ist, das bisherige Anfechtungsverfahren werde auch nach dem Ablauf des Monats März des dem Streitjahr folgenden Jahres als solches noch fortgesetzt, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    Es wäre prozeßökonomisch nicht vertretbar, das Verfahren ohne Sachentscheidung zu beenden und den Kläger wegen der im Lohnsteuer-Jahresausgleich oder bei der Einkommensteuerveranlagung auftretenden gleichen Rechtsfragen auf ein neues Gerichtsverfahren zu verweisen (BFH-Urteile VI R 115/71, VI R 180/76).

  • BFH, 30.01.1976 - III R 61/74

    Untätigkeitsklage - Zurückweisung eines Einspruchs - Klage gegen Einspruch - …

    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Sollte Gegenstand des Hilfsantrages die ergangene Einspruchsentscheidung sein, sei das Klagebegehren ebenfalls unzulässig, weil die Einspruchsentscheidung Inhalt der Untätigkeitsklage geworden sei (BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 61/74, BFHE 118, 288, BStBl II 1976, 428).
  • BFH, 16.12.1971 - IV R 221/67

    Feststellung der Rechtswidrigkeit - Berechtigtes Interesse - Geänderter Bescheid …

    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Für den ähnlich liegenden Fall der Erledigung eines angefochtenen Bescheides hat der BFH ebenfalls ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts bejaht (Urteil vom 16. Dezember 1971 IV R 221/67, BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182).
  • BFH, 12.05.1955 - IV 69/55 U

    Eintragung Steuerfreibeträge wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben oder …

    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Eine rechtliche Bindung der Entscheidungen im Eintragungsverfahren für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder das Veranlagungsverfahren besteht nicht (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 JAV 1971; BFH-Urteil vom 12. Mai 1955 IV 69/55 U, BFHE 61, 39, BStBl III 1955, 213).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 4/05

    Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die Eltern zusammenleben

    Der BFH hat aber in gefestigter Rechtsprechung angenommen, es bestehe i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass der ursprünglich vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen sei und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert habe oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerverfahren in gleicher Weise stelle (BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, und in BFH/NV 2005, 529;… BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, m.w.N.).
  • FG Saarland, 22.03.2007 - 2 K 2442/06

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 - Vorlage …

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn in einem durch Zeitablauf erledigten Rechtsstreit um die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte die streitige Rechtsfrage auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für die Folgejahre (st. Rspr., statt vieler: BFH vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BStBl. II 1979, 650) oder der auf das Streitjahr bezogenen Veranlagung von Bedeutung ist (st. Rspr., statt vieler: BFH vom 16. April 1980 VI R 7/77, BStBl. II 1980, 512).
  • FG Köln, 08.09.2010 - 13 K 960/08

    Finanzamt darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines …

    Der Senat folgt insoweit der dahingehenden Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, …und vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, unter II.2.a), die insbesondere im Verhältnis von Lohnsteuerermäßigungsverfahren und Lohnsteuerjahresausgleich Bedeutung entfaltete (…vgl. Nachweise bei Lange a. a. O. § 100 FGO Rdnrn. 176, 177).
  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von …

    Es ist davon auszugehen, daß das FA und die Gerichte bei einer erneuten Entscheidung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für den gesamten Besteuerungszeitraum 1981 bei unveränderter Sachlage die Feststellungswirkung dieses Urteils beachten werden (vgl. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/71, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; in BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222).
  • BFH, 21.12.1982 - VIII B 36/82

    Berechtigtes Interesse - Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts - Erhöhung des …

    Der im Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77 (BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650) aufgestellte Rechtsgrundsatz, daß ein berechtigtes Interesse i. S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des ursprünglich vom FA erlassenen Verwaltungsakts bestehen kann, wenn der Antrag auf Erhöhung eines im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingetragenen Freibetrags deshalb keinen Erfolg mehr haben kann, weil sich die begehrte Eintragung wegen Zeitablaufs im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr auswirken kann, gilt nicht für das Verfahren der einstweiligen Anordnung.

    Mit Ablauf des Monats März des Jahres 1982 besteht hiernach kein Rechtsschutzinteresse mehr auf Eintragung des Freibetrags (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1975 Vl B 22/75, BFHE 116, 106, BStBl II 1975, 717; vom 2. Dezember 1977 VI R 180/76, BFHE 124, 64, BStBl II 1978, 159, und BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, in welchem im Hauptverfahren allerdings die Möglichkeit eines Feststellungsinteresses nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bejaht wird).

    Die vom VI. Senat des BFH im Urteil in BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650 aufgestellten Rechtsgrundsätze, daß ein berechtigtes Interesse i. S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des ursprünglich vom FA erlassenen Verwaltungsakts bestehen kann, wenn der Antrag auf Erhöhung eines im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingetragenen Freibetrags deshalb keinen Erfolg mehr haben kann, weil sich die begehrte Eintragung wegen Zeitablaufs im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr auswirken kann, sind auf Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO nicht übertragbar.

  • BFH, 19.02.1982 - VI R 31/78

    Strafverteidigungskosten, die ausschließlich durch das berufliche Verhalten des …

    Der erkennende Senat hat jedoch durch Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77 (BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650) seine bisherige Rechtsprechung hierzu dahin präzisiert, der Kläger könne bei Vorliegen eines berechtigten Interesses seinen auf eine Verpflichtung des FA gerichteten Klageantrag nach § 100 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf einen Feststellungsantrag des Inhalts umstellen, daß der vom FA erlassene oder unterlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei.
  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 88/00

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft: kein Kinderfreibetrag für Kind der …

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch in gefestigter Rechtsprechung angenommen, es bestehe ein berechtigtes Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung, dass der ursprünglich vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerverfahren in gleicher Weise stellt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650;… BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, m.w.N.).
  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z.B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650;… vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445;… vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815;… vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).

    Auch wenn eine gerichtliche Entscheidung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das nachfolgende Veranlagungsverfahren nicht verbindlich ist, wird davon ausgegangen, dass die Beteiligten bei unveränderter Sach- und Rechtslage der Auffassung des Gerichts folgen würden (BFH-Urteil in BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650).

  • FG Hamburg, 10.07.2008 - 6 K 56/06

    Steuerlicher Wohnsitz durch Innehabung einer sog. "Stand-by-Wohnung"

    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z. B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650;… vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445;… vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815;… vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 38/03

    Haushaltsfreibetrag; Verfassungswidrigkeit für 2003

    Der BFH hat in gefestigter Rechtsprechung angenommen, es bestehe ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift an der Feststellung, dass der ursprünglich vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerverfahren in gleicher Weise stellt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650;… BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 127/80

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - …

  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

  • BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83

    Gewährung eines dem Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen entsprechenden …

  • BFH, 01.12.1993 - X R 99/91

    Trägt das FA aufgrund eines finanzgerichtlichen Urteils den begehrten Freibetrag …

  • BFH, 02.09.1985 - IX R 120/82

    Eintragung eines Betrags der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung …

  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage - …

  • BFH, 12.04.2006 - VI B 66/05

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Anwendung des Splittingverfahrens für …

  • FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05

    Höhe des verbleibenden Ausbildungsfreibetrages für ein Kind nach Berücksichtigung …

  • BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77

    Mehraufwendung wegen doppelter Haushaltsführung - Doppelte Haushaltsführung - …

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 175/82

    Lohnsteuer - Jahresausgleichsbescheid - Bestandskraft - …

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 6/83

    Lohnsteuer - Jahresausgleichsbescheid - Bestandskraft - …

  • BFH, 13.03.1985 - I R 86/80

    Keine Steuerfreiheit für Lehrtätigkeit während eines zwei Jahre übersteigenden …

  • BFH, 07.10.1987 - X R 21/80

    Verwehrung der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines …

  • FG Hessen, 22.05.1997 - 7 K 761/96

    Abzug notwendiger Mehraufwendungen für eine aus beruflichem Anlass begründete …

  • BFH, 08.06.1988 - X R 53/81

    Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids - Unterschiedlicher …

  • BFH, 25.06.1987 - V R 43/78

    Rechtliche Bindungswirkung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids im Verfahren …

  • FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 18 K 4187/00

    Lohnsteuerklassen-Änderung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Getrennt lebender …

  • FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94
  • BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 2 K 2604/96

    Lohnsteuer; Beschäftigungsort i. S. der doppelten Haushaltsführung

  • BFH, 12.11.1982 - VI R 194/79
  • BFH, 19.07.1982 - VIII B 130/81
  • BFH, 09.07.1982 - VI R 66/79
  • FG München, 07.11.1997 - 8 K 3866/96

    Voraussetzungen des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung; Geltendmachung von …

  • BFH, 08.03.1983 - VIII R 167/81
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