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Rechtsprechung
   BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,903
BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78 (https://dejure.org/1979,903)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1979 - VI R 11/78 (https://dejure.org/1979,903)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1979 - VI R 11/78 (https://dejure.org/1979,903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 9 Abs. 1 Nr. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 189
  • DB 1979, 1825
  • BStBl II 1979, 648
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer - …

    Auszug aus BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78
    Es führte aus: Eine doppelte Haushaltsführung sei auch dann beruflich veranlaßt, wenn sie erst mit der Eheschließung entstehe (vgl. Urteil des Senats vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654).

    Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie Kosten für Familienheimfahrten gehören regelmäßig zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung; nur ausnahmsweise dürfen Aufwendungen dieser Art steuerlich berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Senats VI R 172/74).

    Die Gründung oder Beibehaltung eines doppelten Haushalts im Falle der Eheschließung kann allerdings dann beruflich veranlaßt sein, wenn beide Ehegatten an verschiedenen Orten ihrem Beruf nachgehen, dort wohnen und eine der beiden Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung machen (Urteil des Senats VI R 172/74).

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem …

    Auszug aus BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind notwendige Mehraufwendungen infolge einer doppelten Haushaltsführung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die Entstehung und die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt sind (Urteile des Senats vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26, und vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219).

    Der Senat hat zwar in dem Urteil VI R 21/76 entschieden, daß bei einem Arbeitnehmer, der mehrere Wohnungen besitzt und der sich zum Teil von der einen und zum Teil von der anderen Wohnung aus zu seiner Arbeitsstätte begibt, auch die Aufwendungen für Fahrten zwischen der vom Beschäftigungsort weiter entfernt liegenden Wohnung zur Arbeitsstätte Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG sein können, wenn die weiter entfernt liegende Wohnung den örtlichen Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers bildet.

  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche …

    Auszug aus BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind notwendige Mehraufwendungen infolge einer doppelten Haushaltsführung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die Entstehung und die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt sind (Urteile des Senats vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26, und vom 10. November 1978 VI R 21/76, BFHE 126, 511, BStBl II 1979, 219).
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 112/75

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten

    Auszug aus BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78
    Hieraus hat der Senat gefolgert, daß "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" nach dem Wortsinn und Zweck des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG nur vorliegen, wenn der Arbeitnehmer die Hin- und Rückfahrt von der Entfernung und vom Zeitaufwand her mit dem von ihm benutzten Beförderungsmittel üblicherweise an einem Arbeitstag zurücklegen kann (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222).
  • BFH, 26.11.1976 - VI R 153/74

    Aufwendungen für doppelten Haushalt als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78
    Nach dem Urteil des Senats vom 26. November 1976 VI R 153/74 (BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158) liegt regelmäßig eine private Veranlassung vor, wenn Ehegatten ihren Familienwohnsitz außerhalb des Beschäftigungsorts des alleinverdienenden Ehemanns begründen und der Ehemann eine in der Nähe des Arbeitsplatzes gelegene Wohnung beibehält.
  • BFH, 06.09.1977 - VI R 165/76

    Doppelte Haushaltsführung; Beginn der Zweijahresfrist bei zwischenzeitlicher …

    Auszug aus BFH, 09.03.1979 - VI R 11/78
    An diesen Grundsätzen hat der Senat im Urteil vom 6. September 1977 VI R 165/76 (BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32) festgehalten und ausgeführt, daß sie in gleicher Weise für inländische wie für in der Bundesrepublik Deutschland tätige ausländische Arbeitnehmer gelten.
  • BFH, 20.12.1982 - VI R 64/81

    Doppelte Haushaltsführung - Zeitpunkt der Eheschließung - Mittelpunkt des …

    Ist nur ein Ehegatte berufstätig und ist dessen doppelte Haushaltsführung dadurch entstanden, daß die Eheleute vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten gewohnt, ihre Wohnungen nach der Eheschließung beibehalten und die außerhalb des Arbeitsorts liegende Wohnung des nichtberufstätigen Ehegatten zur gemeinsamen Familienwohnung bestimmt haben, so ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 26. November 1976 VI R 153/74, BFHE 120, 520, BStBl II 1977, 158; vom 6. September 1977 VI R 165/76, BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32, und vom 9. März 1979 VI R 11/78, BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) eine doppelte Haushaltsführung nicht beruflich, sondern privat veranlaßt.

    An dieser Auffassung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteile in BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32; BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648, und vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455).

    An dieser Ansicht hat der BFH im Urteil in BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648 im Ergebnis festgehalten.

    b) Im Hinblick darauf, daß die beiden vorgenannten Entscheidungen in BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222, und in BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648 in der Literatur (Rößler, Deutsche Steuer-Zeitung/Ausgabe A - DStZ/A - 1979, 276, 278; Giloy, Betriebs-Berater - BB - 1980, 1206; Altehoefer in Deutsches Steuerrecht - DStR - 1979, 245; Junker, DStZ/A 1982, 402; Dammeyer in Steuer-Lexikon - StLex - 3, 9, 53 ff., 70; Popp, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 9 Abs. 1 Nr. 4, Anmerkung zum Rechtsspruch 79) und in der Rechtsprechung (Urteile des Hessischen FG vom 22. Januar 1981 IX 465/80, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 287; vom 19. Februar 1981 I 160/76, EFG 1981, 501; vom 27. Juli 1981 I 105/81, EFG 1982, 77) auf Kritik gestoßen sind, hat der Senat seine Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Fahrten von zwei verschiedenen Wohnungen aus zur Arbeitsstätte erneut überdacht.

    Der Senat nimmt hierbei nicht etwa den - im Urteil in BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648 bereits aufgegebenen - Gesichtspunkt der Unangemessenheit wieder auf.

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung …

    Er führte dort aus, er habe bereits im Urteil vom 9. März 1979 VI R 11/78 (BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) den Gesichtspunkt der Unangemessenheit der Aufwendungen fallengelassen.
  • BFH, 12.01.1990 - VI R 29/86

    Das Abzugsverbot für den Privatbereich berührende unangemessen hohe …

    Der Senat hat inzwischen in den Urteilen vom 9. März 1979 VI R 11/78 (BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) und in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 bei der Beurteilung von Fahrtkosten i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG von einer weit entfernt liegenden Zweitwohnung auf den Gesichtspunkt der Angemessenheit nicht mehr abgestellt.
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten, …

    Dabei hat er stets die Entstehung der doppelten Haushaltsführung nur dann als beruflich veranlaßt angesehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes auf einem beruflichen Anlaß beruhte (BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 11/78, BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648).
  • BFH, 23.07.1985 - IX R 47/81

    Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten vom Familienwohnort zum Belegenheitsort seiner …

    Das FA beruft sich auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 1978 VI R 112/75 (BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222) und vom 9. März 1979 VI R 11/78 (BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648).

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG liegen nach der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer die Hin- und Rückfahrt von der Entfernung und vom Zeitaufwand mit dem von ihm benutzten Beförderungsmittel an einem Arbeitstag zurücklegen kann und ihm darüber hinaus soviel Zeit verbleibt, daß er in der Lage ist, noch an demselben Tag am Arbeitsplatz seiner Beschäftigung nachzugehen (vgl. Urteil in BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648).

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen …

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch die Gründung und Beibehaltung eines doppelten Haushalts anläßlich der Heirat beruflich bedingt sein, wenn beide Ehegatten an verschiedenen Orten ihrem Beruf nachgehen, dort wohnen und eine der beiden Wohnungen zur gemeinsamen Familienwohnung gemacht wird (BFH-Urteile vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 6. September 1977 VI R 165/76, BFHE 123, 454, BStBl II 1978, 32; vom 9. März 1979 VI R 11/78, BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648).
  • LAG Berlin, 24.04.1996 - 14 Sa 3/96

    Anspruch auf Neubescheidung wegen Nichtberücksichtigung einer Bewerbung um eine …

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  • BFH, 02.08.1985 - VI R 171/82

    Fahrtkostenaufwendungen im Bezug auf die Werbungskosten in Abhängigkeit vom …

    Der Senat hat zwar durch Urteil in BFHE 137, 463, BStBl II 1983, 306 und zuvor schon durch Urteil vom 9. März 1979 VI R 11/78 (BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) entschieden, daß die Kosten für Fahrten von dem weiter entfernt liegenden Mittelpunkt der Lebensinteressen zum Beschäftigungsort nur dann nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG berücksichtigt werden können, wenn die Entfernung zwischen den beiden Orten nicht so groß ist, daß ein Arbeitnehmer es arbeitstäglich auf Dauer nicht auf sich nehmen würde, am selben Tag zur Arbeitsstätte hin und zurück zu fahren, um seiner Arbeit am Beschäftigungsort nachgehen zu können.
  • BFH, 13.12.1985 - VI R 182/82

    Mietaufwendungen und Fahrtkostenpauschale als Werbungskosten auf Grund doppelter …

    Soweit der erkennende Senat im Urteil vom 9. März 1979 VI R 11/78 (BFHE 128, 189, BStBl II 1979, 648) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur anerkannt hat, soweit Hin- und Rückfahrt auf die Dauer arbeitstäglich zu bewältigen seien, hält er an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.
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