Rechtsprechung
| BFH, 18.07.1979 - II R 44/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Grundpfandrecht - Sicherung einer Forderung - Pfandrecht - Vormerkung - Auflassungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG Bayern § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4, Abs. 5
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 128, 416
- BStBl II 1979, 685
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RFH, 12.04.1932 - II A 119/32
Auszug aus BFH, 18.07.1979 - II R 44/79
Der Reichsfinanzhof (RFH) hat bereits mit Urteil vom 12. April 1932 II A 119/32 (RFHE 31, 43) ausgesprochen, daß als Hypothekengläubiger im Sinne des § 14 des damals geltenden Grunderwerbsteuergesetzes auch derjenige gilt, für den noch keine Hypothek eingetragen worden ist, dessen Anspruch auf Einräumung einer Hypothek aber durch Vormerkung gesichert worden ist.
- BFH, 19.08.1992 - II B 35/92
Steuerbefreiung für einen Grundstückserwerb - Stellung als Grundpfandgläubiger …
Weder dem BFH-Urteil vom 18. Juli 1979 II R 44/79 (BFHE 128, 416, BStBl II 1979, 685) noch dem Urteil vom 25. Oktober 1979 II R 102/77 (BFHE 129, 205, BStBl II 1980, 130) läßt sich als Rechtssatz entnehmen, daß derjenige, zugunsten dessen sachenrechtlich noch kein Grundpfandrecht bestellt ist, dem aber schuldrechtlich bereits ein Anspruch auf Bestellung bzw. Abtretung eines Grundpfandrechts eingeräumt worden ist, allgemein einem Grundpfandgläubiger i.S. des § 9 Abs. 5 GrEStG gleichzustellen sei.In dem Urteil in BFHE 128, 416, BStBl II 1979, 685 wurde diese Gleichstellung vielmehr ausdrücklich auf den Fall beschränkt, daß der schuldrechtliche Anspruch durch Vormerkung gesichert worden ist.
Die Nichtgleichstellung des Zessionars eines Rückgewähranspruchs auf eine Grundschuld mit einem Grundpfandgläubiger i.S. § 9 Abs. 5 GrEStG widerspricht daher keinem ausdrücklich in den BFH-Urteilen in BFHE 128, 416, BStBl II 1979, 685, und in BFHE 129, 205, BStBl II 1980, 131 aufgestellten Rechtsgrundsatz.
- BFH, 17.03.1982 - II R 120/79
Sicherungshypothek - Vormerkung - Veranlagung
Allerdings hat die Rechtsprechung anerkannt, daß einem Grundpfandgläubiger derjenige gleichzustellen ist, dem eine Vormerkung auf Eintragung einer Hypothek zusteht (vgl. das Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 12. April 1932 II A 119/32, RFHE 31, 43; ferner auch das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Juli 1979 II R 44/79, BFHE 128, 416, BStBl II 1979, 685). - BFH, 13.12.1989 - II B 120/89
Inhaber einer bereits beantragten, aber noch nicht eingetragenen Grundschuld als …
Auch die weitere vom Kläger angesprochene Rechtsfrage, ob eine Auflassungsvormerkung eine nach § 9 Abs. 1 und 5 GrEStG begünstigte Rechtsposition schafft, ist vom erkennenden Senat negativ entschieden (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 21. August 1963 II 180/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964, 244, das durch Urteil vom 18. Juli 1979 II R 44/79, BFHE 128, 416, BStBl II 1979, 685, insoweit aufrechterhalten wurde).
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