Rechtsprechung
| BFH, 02.10.1979 - VIII R 218/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 21 Abs. 2; EinfHaus-VO § 4
- Wolters Kluwer
Bebaute Fläche - Untergeordnete Bauteile - Kellerlichtschacht - Eingangspodest - Terrassenanlage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
EStG § 21 Abs. 2; EinfHaus-VO § 4
Papierfundstellen
- BFHE 129, 29
- DB 1980, 143
- BStBl II 1980, 38
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.76
Wohnflächenberechnung - Gedeckter Freisitz - Überdachung - Sichtschutz
Auszug aus BFH, 02.10.1979 - VIII R 218/77
Das FG ist bei dieser Abgrenzung zutreffend von der Erwägung ausgegangen, daß unter den gleichen Voraussetzungen gedeckte und nicht überdachte Freisitze auch in die Berechnung der Wohnfläche nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG) und der II. Berechnungsverordnung einbezogen werden können (vgl. dazu näher das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. März 1977 VIII C 72.76, Deutsche Gemeindesteuerzeitung 1977 S. 119 - DGemStZ 1977, 119 -).
- BFH, 13.08.1996 - IX R 11/95
Fortführung der Nutzungswertbesteuerung auch für selbstgenutztes Wohnhaus auf …
Hieraus folgt, daß die Einkünfte nach § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG in der Weise zu ermitteln sind, daß der zu schätzenden Rohmiete die nachgewiesenen Werbungskosten gegenüberzustellen sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Oktober 1993 IX R 35/92, BFHE 174, 51, 53, BStBl II 1995, 98, und vom 2. Oktober 1979 VIII R 218/77, BFHE 129, 29, BStBl II 1980, 38).Danach waren die Vorschriften der EinfHausV auf Einfamilienhäuser mit übergroßer Grundstücksfläche nur insoweit anwendbar, als mindestens - nicht höchstens - deren Ergebnisse zugrunde gelegt werden mußten (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 1972 VIII R 138/70, BFHE 106, 57, BStBl II 1972, 759, und in BFHE 129, 29, BStBl II 1980, 38).
- BFH, 09.09.1997 - IX R 52/94
Wohnflächenberechnung für Kostenmiete
Die vorliegend im Einheitswertbescheid angesetzte Grundstücksfläche von 4.223 qm ist selbst dann größer als das Zwanzigfache der bebauten Grundfläche, wenn diese die Terrassenfläche von 30 qm mitumfaßt (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Oktober 1979 VIII R 218/77, BFHE 129, 29, BStBl II 1980, 38).
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