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Rechtsprechung
   BFH, 14.02.1980 - V R 49/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,732
BFH, 14.02.1980 - V R 49/74 (https://dejure.org/1980,732)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1980 - V R 49/74 (https://dejure.org/1980,732)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1980 - V R 49/74 (https://dejure.org/1980,732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 15 Abs. 3 bis 5

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 15 Abs. 3 bis 5 UStG 1967

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 15 Abs. 3, 4, 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Auslegung des § 15 Abs. 3 bis 5 UStG 1967; zum Umsatz i. S. des § 15 Abs. 3 UStG 1967 gehört nicht die auf die entgeltliche Leistung entfallende Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 107
  • DB 1980, 1729
  • BStBl II 1980, 533
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BFH, 21.07.1988 - V R 87/83

    Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung, wenn die mit Umsatzsteuer belasteten …

    Bewirkt der Unternehmer dagegen neben Umsätzen, die nach Absatz 2 zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führen, auch Umsätze, bei denen ein solcher Ausschluß nicht eintritt, so sind die Vorsteuerbeträge gemäß § 15 Abs. 3 bis 6 UStG 1967/1973 aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1980 V R 49/74, BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533, unter 1.).

    Andererseits kann das FA, wenn die ausschließlich nach dem Umsatzschlüssel vorgenommene Aufteilung zu ungerechtfertigten Steuervorteilen führen würde, eine Aufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG 1967/1973 verlangen - § 15 Abs. 5 UStG 1967/1973 - (BFH-Urteil in BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533, unter 1. und 2.; vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280, und vom 31. Juli 1987 V R 148/78, BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754, unter 1.).

    Dies führt im Falle einer anderweitigen Steuerfestsetzung, die auf der Anwendung einer anderen als der vom Unternehmer gewünschten Aufteilungsmethode beruht, dazu, daß die Ausübung des finanzamtlichen Bestimmungsrechts auf Einspruch und Anfechtungsklage hin bezüglich der Rechtmäßigkeit überprüft werden kann (BFH-Urteil in BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533; vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280, und in BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BFH-Urteil in BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388), ist damit eine wirtschaftliche Zuordnung gemeint.

  • BFH, 12.03.1992 - V R 70/87

    Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude

    Dieser Schlüssel entspricht indes systematisch nicht einer Aufteilung nach der wirtschaftlichen Zuordnung der Vorsteuerbeträge zu den ausgeführten Umsätzen (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1980 V R 49/74, BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533, zu § 15 UStG 1967, und oben unter II. 1. b, bb).
  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Die bezogenen Leistungen sind nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zuordnung zu behandeln; dieses Prinzip beherrscht den § 15 UStG 1967/1980 auch im übrigen (vgl. dazu Abschnitt 3 des hierzu ergangenen Urteils vom 14. Februar 1980 V R 49/74, BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533).

    Die Entscheidung über den Umfang der Abziehbarkeit der dem Tätigkeitsbereich der Mittelsperson wirtschaftlich (ganz oder ggf. teilweise) zuzuordnenden Vorsteuerbeträge, die beim Hauseigentümer angefallen sind, richtet sich auch dann ausschließlich nach dem durch § 15 Absätze 1 und 2 UStG 1967 systematisch vorgegebenen und (allein) in § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 konkretisierten Aufteilungsmaßstab (BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533, Abschnitt 3 der Entscheidungsgründe, am Ende), wenn hinsichtlich der übrigen Vorsteuerbeträge seines Unternehmens die Aufteilungsmaßstäbe des § 15 Abs. 3 oder Abs. 4 Nr. 1 UStG 1967 in Betracht kommen.

  • BFH, 21.05.1987 - V S 11/85

    Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug - Aufteilung der auf Bauleistungen …

    Sowohl nach § 15 Abs. 1 wie auch nach § 15 Abs. 2 UStG 1973 sind die bezogenen Leistungen nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zuordnung zu den damit ausgeführten Umsätzen zu behandeln (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1980 V R 49/74, BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533, und vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388).

    Dieser zu § 15 Abs. 1 UStG 1967/1973 entwickelte Grundsatz ist auch im Rahmen des § 15 Abs. 2 UStG 1967/1973 anzuwenden, um dem für § 15 Abs. 1 und Abs. 2 geltenden Prinzip der wirtschaftlichen Zuordnung der Leistungsbezüge zu den damit ausgeführten Umsätzen (Urteile in BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533, und in BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388) gleichmäßig Geltung zu verschaffen.

  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und …

    Das anzuwendende Aufteilungsverfahren für die Vorsteuerbeträge entspricht dem Zurechnungsverfahren gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 (siehe dazu BFH-Urteil vom 14. Februar 1980 V R 49/74, BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533).
  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach …

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. Februar 1980 V R 49/74 (BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533) ausgeführt hat, verwirklicht nur die Aufteilungsmethode des § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 durchgängig die in § 15 Abs. 2 UStG 1967 für den einzelnen Leistungsbezug festgelegte Vorsteuerabzugsregelung auch bei Gesamtermittlung der in einem Besteuerungszeitraum abziehbaren Vorsteuerbeträge.
  • BFH, 16.03.1993 - XI R 53/90

    Abzug von gesondert ausgewiesenen Steuern für Lieferungen und sonstige …

    Der Senat folgt damit der bisherigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 14. Februar 1980 V R 49/74, BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533 unter 4. der Entscheidungsgründe) und der ganz einhelligen Auffassung im Schrifttum (…vgl. z.B. Wagner in Sölch/List, Ringleb, a.a.O., § 15 Rdnr.208, Bülow in Vogel/Reinisch/Hoffmann/Schwarz, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, § 15 Rdnr.432; Wenzel in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz - Mehrwertsteuer -, Kommentar, § 15 Rdnr.415; Peter/Burhoff in Peter, Umsatzsteuer 1980, Kommentar, § 15 Rdnr.558; Birkenfeld, Das Große Umsatzsteuer-Handbuch, V Rz.624; Stadie, Das Recht des Vorsteuerabzugs, S. 175 unter Hinweis auf §§ 22 Abs. 3 Satz 3 und 19 Abs. 4 Satz 2 UStG 1980 a.F.; a.A. Forgach, UR 1988, 44).

    Die auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuer hat für das Vorsteuerverhältnis keine indizierende Wirkung (BFH-Urteil in BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533).

  • BFH, 21.11.1991 - V R 99/87

    - Eine Publikums-Kommanditgesellschaft bewirkt mit der Beteiligung von …

    Dieser Steuervorteil führt, gemessen an dem Aufteilungsmaßstab aus § 15 Abs. 1 und 2 UStG 1967, zu ungerechtfertigten Steuervorteilen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1980 V R 49/74, BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533; vom 18. Dezember 1986 V R 18/80, BFHE 148, 557, BStBl II 1987, 280).
  • BFH, 12.11.1987 - V R 141/83

    Zur Vorsteueraufteilung bei einem Gebäude, das nach Fertigstellung teilweise …

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgeführt, daß von den in der vorbezeichneten Vorschrift zugelassenen Aufteilungsmethoden nur die des § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 durchgehend die Vorsteuerabzugsregelung des § 15 Abs. 2 UStG 1967 für den einzelnen Leistungsbezug auch bei der Gesamtermittlung der in einen Besteuerungszeitraum fallenden abziehbaren Vorsteuerbeträge verwirklicht, während der als Grundvorschrift vorgesehene § 15 Abs. 3 UStG 1967 (Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel des Besteuerungszeitraums) an sich systemwidrig die für den einzelnen Leistungsbezug maßgebliche Abzugsregelung des § 15 Abs. 2 UStG 1967 nicht berücksichtigt (Urteile vom 14. Februar 1980 V R 49/74, BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533, und in BFHE 150, 473, BStBl II 1987, 754).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 18/80

    Maßgebend für die Vorsteueraufteilung ist die tatsächliche Verwendung des …

    Wie der Senat im Urteil vom 14. Februar 1980 V R 49/74 (BFHE 130, 107, BStBl II 1980, 533) dargelegt hat, ist insoweit der Aufteilungsmaßstab aus § 15 Abs. 1 und 2 UStG 1967/73 zu gewinnen, woraus weiter folgt, daß nur die Regelung des § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967/73 mit ihrer Aufteilung nach wirtschaftlicher Zuordnung der Vorsteuerbeträge zu den Umsätzen der gesetzlichen Zielsetzung in vollem Umfang gerecht wird.
  • FG Niedersachsen, 18.10.2001 - 5 K 436/96

    Steuerfreiheit oder -pflichtigkeit von Ausfuhren; Zulässigkeit des …

  • BFH, 08.06.1988 - X R 53/81

    Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids - Unterschiedlicher …

  • BFH, 14.07.1992 - V R 91/85

    Verweigerung des Abzugs geltend gemachter Vorsteuerbeträge unter Berufung auf ein …

  • FG Niedersachsen, 18.10.2001 - 5 K 468/96

    Gewährung von Anteilen bei Ausgabe atypischer stiller Beteiligungen an …

  • FG Baden-Württemberg, 07.03.2007 - 13 K 142/03

    Keine Vorsteueraufteilung nach bei Gebäudenutzung entstandenen Personalkosten und …

  • BFH, 07.05.1987 - V R 108/79

    Vorsteuerbeträge aus Gebäudeherstellungskosten - Verwendung eines Gebäudes zur …

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