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   BFH, 20.03.1980 - IV R 89/79   

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https://dejure.org/1980,88
BFH, 20.03.1980 - IV R 89/79 (https://dejure.org/1980,88)
BFH, Entscheidung vom 20.03.1980 - IV R 89/79 (https://dejure.org/1980,88)
BFH, Entscheidung vom 20. März 1980 - IV R 89/79 (https://dejure.org/1980,88)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rückstellung für Aufstellung des Jahresabschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 152 Abs. 7; EStG (1975) § 5; HGB §§ 38 ff.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellung für gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr geboten (Änderung der Rechtsprechung), ESt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückstellung für Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses, Grundsatz der ordnungsmäßigen Buchführung

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 165
  • NJW 1980, 2151
  • DB 1980, 1304
  • BStBl II 1980, 297
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.10.1977 - I R 148/75

    Grundsatz ordnungsgemäßer Bilanzierung - Rückstellung - Ungewisse

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 89/79
    Der Senat geht mit den BFH-Urteilen vom 26. Oktober 1977 I R 148/75 und I R 124/76 (BFHE 123, 547 und 551, BStBl II 1978, 97 und 99) davon aus, daß die Vorschrift des § 152 Abs. 7 des Aktiengesetzes (AktG) jedenfalls insoweit einen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung enthält, als sie die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie das Verbot anderer als der in § 152 Abs. 7 AktG aufgeführten Rückstellungen regelt.

    Der erkennende Senat ist mit dem I. Senat des BFH schließlich auch der Auffassung, daß eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung in den in BFHE 123, 547, 550, BStBl II 1978, 97 aufgezeigten engen Grenzen dann die Grundlage für eine Rückstellung ist, wenn sie - nach ihrem Inhalt und insbesondere ihrem Entstehungszeitpunkt und dessen Nähe zum betreffenden Wirtschaftsjahr - hinreichend konkretisiert ist.

    Der Senat schließt sich auch insoweit der Entscheidung des I. Senats des BFH an (vgl. BFHE 123, 547, 550, BStBl II 1978, 97, unter Nr. 3a der Entscheidungsgründe).

    Der Senat ist - insoweit abweichend vom I. Senat des BFH (vgl. BFHE 123, 547, 551, BStBl II 1978, 97, unter Nr. 3b der Entscheidungsgründe) - der Auffassung, daß die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses schon in dem Geschäftsjahr, für das der Jahresabschluß zu erstellen ist, im Streitfall also im Streitjahr 1975, wirtschaftlich verursacht ist.

  • BFH, 24.06.1969 - I R 15/68

    Unternehmer - Ausgleich - Pflicht zur Zahlung - Beendigung des

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 89/79
    Wirtschaftliche Verursachung oder wirtschaftliche Entstehung i. S. des Rückstellungsbegriffs setzen voraus, daß der Tatbestand, an den das Gesetz die Verpflichtung knüpft, im wesentlichen verwirklicht ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 1969 I R 15/68, BFHE 96, 101, BStBl II 1969, 581).

    Dieser Ausgleichsanspruch (bzw. die dem Anspruch entsprechende Verpflichtung des Unternehmers) ist - wie der BFH in BFHE 96, 101, BStBl II 1969, 581 entschieden hat - ein vom Erfolg abhängiger Anspruch, für den nach Beendigung des Handelsvertretervertrags weitere in die Zukunft weisende Voraussetzungen wesentlich sind.

  • BFH, 26.10.1977 - I R 124/76

    Rückstellung - Gesetzliche Verpflichtung - Aufstellung des Jahresabschlusses -

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 89/79
    Der Senat geht mit den BFH-Urteilen vom 26. Oktober 1977 I R 148/75 und I R 124/76 (BFHE 123, 547 und 551, BStBl II 1978, 97 und 99) davon aus, daß die Vorschrift des § 152 Abs. 7 des Aktiengesetzes (AktG) jedenfalls insoweit einen Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung enthält, als sie die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sowie das Verbot anderer als der in § 152 Abs. 7 AktG aufgeführten Rückstellungen regelt.
  • BFH, 24.09.1974 - VIII R 125/70

    Ordnungsgemäße Buchführung - Jahresschlußbilanz - Bilanzstichtag - Erstellung -

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 89/79
    Die im Laufe des Wirtschaftsjahrs erstellte Buchführung mündet in den Jahresabschluß ein; Buchführung und Bilanz stellen eine Einheit dar (BFH-Urteil vom 24. September 1974 VIII R 125/70, BFHE 113, 500, BStBl II 1975, 78).
  • BFH, 01.03.1960 - I 141/59 U

    Unzulässigkeit der Bildung von Rückstellungen wegen des Ausgleichsanspruchs eines

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 89/79
    Durch den Ausgleichsanspruch soll der Handelsvertreter an den durch seine Tätigkeit für den Geschäftsherrn begründeten künftigen Gewinnchancen in angemessenem Umfang teilhaben (vgl. auch BFH-Urteil vom 1. März 1960 I 141/59 U, BFHE 70, 556, BStBl III 1960, 208).
  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus BFH, 20.03.1980 - IV R 89/79
    Dieser Grundsatz gilt, wie der Große Senat des BFH mit Beschluß vom 3. Februar 1969 GrS 2/68 (BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291) entschieden hat, mit der Maßgabe, daß Aktivwerte, die nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aktivierungsfähig sind, in der Steuerbilanz aktiviert werden müssen und daß Passivposten in der Steuerbilanz nur angesetzt werden dürfen, wenn sie nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der Handelsbilanz nicht nur passivierungsfähig, sondern passivierungspflichtig sind.
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