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| BFH, 12.06.1980 - IV R 124/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1975 § 34 Abs. 1, Abs. 4, § 26b
- Wolters Kluwer
Ehegatten - Nebeneinkünfte - Berufstätigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 131, 46
- NJW 1981, 368 (Ls.)
- DB 1981, 247
- BStBl II 1980, 645
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.05.1952 - IV 83/52 U
Auszug aus BFH, 12.06.1980 - IV R 124/77
Daher bedurfte es in § 34 Abs. 4 EStG auch nach der Neufassung des § 26b EStG durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 (BGBl 1, 1769, BStBl I 1974, 530) keiner ausdrücklichen Regelung des Vorranges des § 34 Abs. 4 EStG, um die bisherige Auslegung der Vorschrift als personenbezogener Steuersatzermäßigung aufrechtzuerhalten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Mai 1952 IV 83/52 U, BFHE 56, 500, BStBl III 1952, 194). - FG Düsseldorf, 06.07.1977 - VII 220/77
Auszug aus BFH, 12.06.1980 - IV R 124/77
Das Finanzgericht (FG) sah in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte 1977 S. 543 veröffentlichten Entscheidung § 34 Abs. 4 EStG als eine die Ermittlung der Einkünfte betreffende Vorschrift an.
- BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85
Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit - …
Die gemeinsame Veranlagung nach § 26b EStG beinhaltet die Ermittlung eines von beiden Ehegatten erzielten Einkommens und die Festsetzung eines von ihnen gemeinsam geschuldeten Einkommensteuerbetrages; die Ehegatten werden gemeinsam als Steuerpflichtige behandelt (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1980 IV R 124/77, BFHE 131, 46, BStBl II 1980, 645; vom 26. Juli 1983 VIII R 160/80, BFHE 139, 69, BStBl II 1983, 674, und vom 24. Mai 1985 VI R 204/82, BFHE 144, 121, BStBl II 1985, 583). - BFH, 26.07.1983 - VIII R 160/80
Steuerschuldermäßigung - Darlehn - Ehegatte
Soweit der IV. Senat des BFH bei der tarifbegünstigten Besteuerung von Nebeneinkünften nach § 34 Abs. 4 EStG 1975 allein auf die Einkünfte eines Ehegatten abgestellt hat, hat er betont, daß die Vorschrift an die getrennt ermittelten Einkünfte anknüpft und § 26 b EStG 1975 nicht berührt wird (Urteil vom 12. Juni 1980 IV R 124/77, BFHE 131, 46, BStBl II 1980, 645). - FG Düsseldorf, 21.08.2000 - 1 K 1163/98
Saldierung der Einkünfte; Tarifermäßigung bei Schiffsbeteiligung im Falle der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.10.1987 - VI R 1/86
Festsetzung der Verspätungszuschläge in einem einheitlichen Betrag - Wesen der …
Denn durch den späteren Zusatz hat sich am Wesen der Zusammenveranlagung nichts geändert, sondern es handelt sich um eine Klarstellung (BFH-Urteil vom 12. Juni 1980 IV R 124/77, BFHE 131, 46, BStBl II 1980, 645). - BFH, 13.09.1984 - IV R 38/83 NV: Die Voraussetzungen des § 34 Abs. 4 EStG sind, da diese Tarifvorschrift eine personenbezogene Vergünstigung ist, trotz gemeinsamer Zurechnung der Einkünfte beider Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung für jeden Ehegatten getrennt zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 29.5.1952 IV 83/52 U und vom 12.6.1980 IV R 124/77).
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