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Rechtsprechung
   BFH, 18.02.1981 - II R 107/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,801
BFH, 18.02.1981 - II R 107/78 (https://dejure.org/1981,801)
BFH, Entscheidung vom 18.02.1981 - II R 107/78 (https://dejure.org/1981,801)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 1981 - II R 107/78 (https://dejure.org/1981,801)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GrEStEigWoG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2

Papierfundstellen

  • BFHE 132, 492
  • NJW 1981, 2776 (Ls.)
  • ZIP 1981, 533
  • DB 1981, 1120
  • BStBl II 1981, 331
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1980 - II R 21/79

    Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb eines Dreifamilienhauses, wenn die Nutzung …

    Auszug aus BFH, 18.02.1981 - II R 107/78
    Der Senat hält an der im Urteil vom 25. Juni 1980 II R 21/79 (BFHE 131/93, BStBl II 1980, 728) vertretenen Rechtsansicht fest, daß für die (materiell vorläufige) Steuervergünstigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 oder 2 GrEStEigWoG nicht die Nutzung des erworbenen Hauses im Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs, sondern die von dem Erwerber beabsichtigte Nutzung als Ein- oder Zweifamilienhaus maßgebend ist.

    § 1 Abs. 1 GrEStEigWoG ist vielmehr dahingehend auszulegen, daß er auch die Fälle erfaßt, in denen erst der Erwerber eine Nutzungsänderung im Sinn der Befreiungsvorschrift vornimmt (vgl. das Urteil des Senats vom 25. Juni 1980 II R 21/79, BFHE 131/93, BStBl II 1980, 728).

    Die Finanzverwaltungen der Länder mißverstehen die Gesetzesanwendung, wenn sie der Auffassung sind, das Urteil des Senats in BFHE 131/93, BStBl II 1980, 728 stehe "mit dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht im Einklang" (BStBl I 1980, 776).

    Der Senat hält somit an der in BFHE 131/93, BStBl II 1980, 728 vertretenen Rechtsansicht fest.

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BFH, 18.02.1981 - II R 107/78
    Die Aufgabe der Rechtsprechung kann es insbesondere erfordern, Wertvorstellungen, die in den Texten des geschriebenen Gesetzes nur unvollkommen ausgedrückt sind, in einem Akt wertenden Erkennens in Entscheidungen zu realisieren (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. Februar 1973 1 BvR 112/65, BVerfGE 34, 269, 287).
  • BFH, 16.06.1976 - II R 23/75

    Bebauung eines Grundstücks - Zwischenerwerber - Abriß vorhandener Gebäude - …

    Auszug aus BFH, 18.02.1981 - II R 107/78
    Wird ein Vergünstigungstatbestand aber dadurch dynamisch geprägt, daß die Vergünstigung von einem zukünftigen Verhalten, hier von einer, zukünftigen Nutzung, abhängig gemacht wird, dann ist es gerechtfertigt, für die Anwendung der Vergünstigungsvorschrift insgesamt auf den Zustand des Grundstücks abzustellen, in den es der Erwerber alsbald versetzt und zum Gegenstand des mit dem Erwerb verfolgten steuerbegünstigten Zweckes macht (Urteil vom 16. Juni 1976 II R 23/75, BFHE 119, 310, BStBl II 1976, 647).
  • BFH, 16.06.1976 - II R 117/72

    Bebauung eines Grundstücks - Abriß von Gebäuden beim Erwerb - Planungsgemäße …

    Auszug aus BFH, 18.02.1981 - II R 107/78
    Diese Auslegung entspricht der von der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, daß das Grunderwerbsteuerrecht teilweise nicht nur durch statische, sondern auch durch dynamische Betrachtungsweise geprägt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Juni 1976 II R 117/72, BFHE 119, 306, BStBl II 1976, 645 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.09.1981 - II R 8/80

    Niedersachsenhaus - Einfamilienhaus - Grunderwerbsteuerbefreiung - Nutzfläche

    Das FG wird dabei auch zu beachten haben, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Senates nicht auf den Zustand des Gebäudes im Erwerbszeitpunkt ankommt, sondern darauf, in welchem Zustand es der wohnlichen Nutzung zur Erfüllung der weiteren Voraussetzungen von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStEigWoG zugeführt wird (vgl. Urteile vom 25. Juni 1980 II R 21/79, BFHE 131, 93, BStBl II 1980, 728, und vom 18. Februar 1981 II R 107/78, BFHE 132, 492, BStBl II 1981, 331).
  • BFH, 13.07.1983 - II R 188/81

    Erwerb einer Eigentumswohnung - Fertigstellung - Innenausbauarbeit

    Der Senat hat darüber hinaus auch den Erwerb von Grundstücken mit Altbauten, die bisher keine Ein- oder Zweifamilienhäuser waren, unter die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 GrEStEigWoG subsumiert, wenn der Erwerber das Gebäude als Ein- oder Zweifamilienhaus nutzen wollte (vgl. die Urteile vom 25. Juni 1980 II R 21/79, BFHE 131, 93, BStBl II 1980, 728; vom 18. Februar 1981 II R 107/78, BFHE 132, 492, BStBl II 1981, 331; vom 6. Mai 1981 II R 123/79, BFHE 133, 316, BStBl II 1981, 585, und vom 30. September 1981 II R 8/80, BFHE 134, 189, BStBl II 1982, 30).
  • BFH, 10.11.1982 - II R 181/81

    Ideeller Miteigentumsanteil - Erwerbsvertrag - Erwerb einer Eigentumswohnung - …

    Der Senat hat zwar in seinen Urteilen vom 25. Juni 1980 II R 21/79 (BFHE 131, 93, BStBl II 1980, 728) und vom 18. Februar 1981 II R 107/78 (BFHE 132, 492, BStBl II 1981, 331) zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 GrEStEigWoG ausgeführt, daß es in diesem Bereich nicht auf die Nutzung des Erwerbsobjekts als Ein- oder Zweifamilienhaus im Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs ankomme, sondern daß auf die vom Erwerber beabsichtigte Nutzung als Ein- oder Zweifamilienhaus abzustellen sei.
  • BFH, 02.02.1983 - II R 129/79

    Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks durch den …

    Hinweis in diesem Heft auf den Erlaß der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18.5.1981_ Steuerecht/Grunderwerbeteuer Grundenverbetetlee betrelang beim Erwerb eines Vlertamillenhauses (BFH, Urteil vorn 18.2. 1981 - II R 107/78 -BStBI.111981, 331) GrEStEIgWoG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nm. 1, 2 Der Senat hält an der im Urteil vom 25.8, 1980 II R 21/79 (BFHE 131, 93, BStBl II 1980, 728 = MittRhNotK 1980, 211 ) vertretenen Rechteenelcht fest, daß für die (materiell vorläufige) Steuervergünstigung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nm. 1 oder 2 GrEStEigWoG nicht die Nutzung des erworbenen Hauses im Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs, sondern die von dem Erwerber beabsichtigte Nutzung als Ein- oder ZweiternWoonhaus maßgebend Ist.
  • BFH, 20.01.1982 - II R 99/80
    NV: Die Steuervergünstigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 GrEStEigWoG ist auch dann zu gewähren, wenn sich auf dem erworbenen Grundstück ein Wohnhaus befindet, in dem bei Abschluß des Kaufvertrags drei Familien wohnen, vorausgesetzt, daß der Erwerber die Absicht hat, das Haus als Einfamilienhaus oder als Zweifamilienhaus zu nutzen und dies nach Sachlage nicht unmöglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 25.6.1980 II R 21/79 und vom 18.2.1981 II R 107/78).
  • FG Nürnberg, 02.07.1981 - IV 209/80

    Zur Frage der Steuerumgehung bei Erwerb sämtlicher neugebildeter Wohnungs- und …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 25.Juni 198011 R 21179, BStBl. 111980, 728 [= MittBayNot 1981, 47 ] und vom 18. Februar 1981 II R 107/78, BStBl. 11 1981, 331) ist für die (materiell vorläufige) Steuervergünstigung nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 oder 2 GrEStEigWoG nicht erforderlich, daß sich bereits der Erwerbsvorgang auf ein Ein- oder Zweifamilienhaus bezieht.
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