Rechtsprechung
| BFH, 25.03.1981 - IV B 68/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 128 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Richterliche Anordnung - Austragung eines Verfahrens aus dem Prozeßregister - Prozeßleitende Verfügung - Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGO § 128 Abs. 2
Papierfundstellen
- BFHE 133, 12
- BStBl II 1981, 478
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 23.08.1993 - V B 135/91
Anfechtbarkeit einer prozeßleitenden Verfügung mit der Beschwerde
Wie der BFH bereits mehrfach entschieden hat, ist die richterliche Anordnung, ein Verfahren im Prozeßregister auszutragen, auch dann eine prozeßleitende Verfügung, wenn sie vom Senat des FG durch Beschluß getroffen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1981 IV B 68/80, BFHE 133, 12, BStBl II 1981, 478;… vom 6. August 1990 IV B 190/89, BFH/NV 1991, 689;… vom 15. April 1992 IX B 164/91, BFH/NV 1993, 369;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 128 FGO Rz. 20b;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 128 FGO Rz. 6).Die Löschung in den Gerichtsregistern bewirkt lediglich, daß die Gerichtsakte aus dem Geschäftsgang genommen und nicht mehr zur Bearbeitung vorgelegt wird (vgl. BFH-Beschluß vom 25. März 1981 IV B 68/80, a.a.O.).
- BFH, 06.08.1990 - IV B 190/89
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss über das Löschen des …
Abgesehen von der Frage, ob die Klägerin zur Einlegung der Beschwerde überhaupt berechtigt war, da aus dem Schweigen des Konkursverwalters über die Frist des 31. Oktober 1989 hinaus nicht ohne weiteres seine Entscheidung entnommen werden kann, den Prozeß nicht aufzunehmen, ist die Beschwerde jedenfalls unstatthaft, weil es sich bei dem angefochtenen Beschluß über das Löschen des Verfahrens in den Registern des Gerichts um eine prozeßleitende Verfügung handelt, die gemäß § 128 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluß vom 25. März 1981 IV B 168/80, BFHE 133, 12, BStBl II 1981, 478). - FG Köln, 25.06.2010 - 13 K 10/08
Registerlöschung nach insolvenzbedinger Verfahrensunterbrechnung
Rn. 14 Die richterliche Anordnung, ein Verfahren im Prozessregister auszutragen, ist auch dann eine prozessleitende Verfügung, wenn sie durch Beschluss getroffen wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1988 IV B 68/80, BStBl. II 1981, 478;… vom 23. August 1993 V B 135/91, BFH/NV 1994, 186).
- BFH, 15.04.1992 - IX B 164/91
Anfechtbarkeit prozeßleitender Verfügungen im Rahmen einer Beschwerde
Bei dem angefochtenen Beschluß über das Löschen des Verfahrens in den Registern des Gerichts handelt es sich um eine solche Verfügung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1981 IV B 68/80, BFHE 133, 12, BStBl II 1981, 478;… vom 6. August 1990 IV B 190/89, BFH/NV 1991, 689). - BFH, 12.04.1994 - III B 231/92
Anfechtbarkeit von prozessleitenden Verfügungen
Der von dem Beschwerdeführer mit der persönlich eingelegten Beschwerde angefochtene Beschluß enthält eine solche prozeßleitende Verfügung, d. h. eine Maßnahme, die der förmlichen, ordnungsmäßigen Abwicklung des Prozesses dient (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. März 1981 IV B 68/80, BFHE 133, 12, BStBl II 1981, 478). - BFH, 17.08.1993 - III S 46/92 Der von dem Antragsteller mit der persönlich eingelegten Beschwerde angefochtene Beschluß enthält eine solche prozeßleitende Verfügung, d.h. eine Maßnahme, die der förmlichen, ordnungsmäßigen Abwicklung des Prozesses dient (Beschluß des BFH vom 25. März 1981 IV B 68/80, BFHE 133, 12, BStBl II 1981, 478).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".