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Rechtsprechung
   BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,302
BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78 (https://dejure.org/1981,302)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1981 - VI R 71/78 (https://dejure.org/1981,302)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - VI R 71/78 (https://dejure.org/1981,302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1971 § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Forschungsauftrag - Auslandsreise - Berufsausübung - Aufwendungen für Auslandsreisen - Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1971) § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise sind nicht schon deswegen als Werbungskosten abzugsfähig, weil die Reise im beruflichen Interesse unternommen wurde; es muß ein enger und konkreter Bezug zur Berufstätigkeit bestehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 325
  • BStBl II 1982, 69
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …

    Auszug aus BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78
    Diese Grundsätze sind nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) entsprechend anzuwenden, wenn Steuerpflichtige an einer Auslandsgruppenreise zu Informationszwecken teilnehmen.

    Die Revision des FA ist jedenfalls schon deshalb begründet, weil das FG die Rechtsgrundsätze des Großen Senats in der Entscheidung in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 über die Abgrenzung der Interessen des Steuerpflichtigen an allgemeiner beruflicher Information und an beruflicher Fortbildung einerseits und der für die Anerkennung beruflich veranlaßter Werbungskosten notwendigen Feststellung besonderer beruflicher Bedürfnisse des Steuerpflichtigen an einer Reise zu Informationszwecken andererseits verkannt hat und weil das FG außerdem bei Würdigung des privaten Erlebniswertes dieser Reise gegen die Grundsätze der allgemeinen Lebenserfahrung verstoßen hat.

    Dies reicht jedoch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 auch bei einem Professor der Geographie nicht aus, um Aufwendungen für eine derartige Reise als Werbungskosten anzuerkennen.

    Sollen Aufwendungen für eine solche Reise aber trotz eines solchen privaten Erlebniswertes als Werbungskosten anerkannt werden, so muß der Kläger - ebenso wie andere Steuerpflichtige - nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 im einzelnen darlegen und beweisen, warum gerade diese Reise durch die besonderen Belange seines Berufes und durch seine spezielle Tätigkeit beruflich veranlaßt war, da nur bei einem eindeutigen und ganz engen Bezug der Reise zum Beruf der private Erlebniswert der Reise so in den Hintergrund gedrängt werden kann, daß er gegenüber der beruflichen Veranlassung nicht mehr ins Gewicht fällt.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78
    Denn diese Vorschrift verbietet zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern (Entscheidungen des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70, BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21).

    § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG soll entsprechend den vorstehenden Ausführungen des Großen Senats im Beschluß in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 eine solche Verlagerung von Aufwendungen in den beruflichen Bereich verhindern.

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen …

    Auszug aus BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368, und die dort erwähnten Entscheidungen) sind Werbungskosten alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlaßt sind.
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70

    Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand …

    Auszug aus BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78
    Denn diese Vorschrift verbietet zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern (Entscheidungen des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70, BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21).
  • BFH, 13.02.1980 - I R 178/78

    Aufwendungen für Studien- und Geschäftsreisen als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78
    Nach Ansicht des Senats obliegt ihm jedoch als Revisionsinstanz die Prüfung, ob das FG diese vom Großen Senat des BFH für maßgeblich erachteten rechtlichen Kriterien zutreffend erkannt hat und ob die Würdigung des FG anhand dieser Gesichtspunkte möglich und das aus ihr abgeleitete Ergebnis zutreffend ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Februar 1980 I R 178/78, BFHE 130, 48, BStBl II 1980, 386).
  • BFH, 24.08.1962 - VI 106/62 U

    Aufwendungen eines Geistlichen für eine Reise in biblische Länder als …

    Auszug aus BFH, 23.10.1981 - VI R 71/78
    Das hat der BFH in ständiger Rechtsprechung aber nicht für ausreichend angesehen, um die berufliche Veranlassung einer solchen Reise zu bejahen (vgl. z.B. Urteil vom 24. August 1962 VI 106/62 U, BFHE 75, 673, BStBl III 1962, 512 betreffend einen Geistlichen, der an einer üblichen Rundreise durch die biblischen Länder und Städte teilgenommen und seine Erlebnisse auch bei seiner beruflichen Tätigkeit mitverwertet hat).
  • BFH, 12.10.1990 - VI R 179/87

    Differenzierung zwischen Werbunsgkosten und Aufwendung für die Lebensführung …

    Nach diesen Grundsätzen seien auch zu Informationszwecken unternommene Auslandsgruppenreisen zu beurteilen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 Gr S 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und in BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208).

    Werbungskosten i. S. des § 9 Abs. 1 EStG sind nach der Rechtsprechung des Senats alle durch den Beruf veranlaßten Aufwendungen (z. B. Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69); hierzu können auch die Kosten für die Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise zählen.

    Keine Werbungskosten, sondern Aufwendungen für die Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 EStG liegen jedoch nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 vor, wenn die Aufwendungen für die Teilnahme an einer solchen Reise nicht objektiv durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlaßt worden sind, insbesondere wenn mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung, z. B. Urteile des Senats in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, …und vom 1. Dezember 1989 VI R 135/86, BFH/NV 1990, 558).

    Dem BFH als Revisionsinstanz obliegt jedoch die Prüfung, ob das FG die vom Großen Senat des BFH für maßgeblich erachteten Kriterien zutreffend erkannt hat und ob die Würdigung des FG anhand dieser Gesichtspunkte möglich und das aus ihr abgeleitete Ergebnis zutreffend ist (BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).

    Etwas anderes gilt - wie auch das FG nicht verkannt hat - nur, wenn die Reise nahezu ausschließlich durch besondere berufliche Gegebenheiten veranlaßt ist (vgl. dazu die Beispiele im Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).

  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben …

    Entsprechendes gilt für die Kosten einer Bildungsreise (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69) oder für Beiträge an kulturelle und gesellige Vereine.

    Daß bei einem privat mitveranlaßten Aufwand ein Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach § 12 EStG dann ausgeschlossen ist, wenn - wie im Streitfall - keine objektiven Merkmale und Unterlagen vorhanden sind, die eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen, ist ständige Rechtsprechung (BFH-Entscheidungen vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17; GrS 3/70, BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21; vom 8. November 1979 IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117; Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).

  • BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91

    Aufwendungen für eine Studienreise in ein fernöstliches Land sind nur dann …

    Für die Beurteilung der Frage, ob für eine Reise in nicht unerheblichem Umfang Gründe der privaten Lebensführung eine Rolle gespielt haben, hat der BFH in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf ihren Zweck abgestellt (BFH-Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 23. Oktober 1981 VI R 71/78, BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69, und vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92).

    Der Steuerpflichtige muß im einzelnen darlegen und beweisen, daß seine Reise durch die besonderen Belange seines Berufes und durch seine spezielle Tätigkeit veranlaßt war und damit ein persönlicher Erlebniswert gegenüber der beruflichen Veranlassung nicht ins Gewicht fällt (BFH-Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).

    Das Revisionsgericht ist dennoch zur Prüfung aufgerufen, ob bei der Würdigung dieser Merkmale die maßgebenden rechtlichen Kriterien zutreffend berücksichtigt worden sind (BFH-Urteil in BFHE 134, 325, BStBl II 1982, 69).

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