Rechtsprechung
| BFH, 29.03.1983 - VIII R 97/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 22 Nr. 4
- Wolters Kluwer
Abgeordneter - Aufwandsentschädigung - Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 22 Nr. 4
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Abzug mandatsbedingter Aufwendungen als Werbungskosten, wenn Abgeordneter zur Abgeltung des durch das Mandat veranlaßten Aufwandes Aufwandsentschädigung erhält
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abgeordnetenbezüge
- Aufwandsentschädigung
Papierfundstellen
- BFHE 138, 430
- BStBl II 1983, 601
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
Auszug aus BFH, 29.03.1983 - VIII R 97/82
Hiernach sind nicht nur bestimmte, sondern die mit dem Mandat verbundenen Aufwendungen insgesamt vom Werbungskostenabzug ausgenommen, wenn dem betroffenen Abgeordneten zur Abgeltung des mit seinem Mandat verbundenen finanziellen Aufwands überhaupt (pauschale) Aufwandsentschädigungen nach dem für ihn maßgebenden Abgeordnetengesetz zustehen (vgl. dazu Kuhlmann in Frotscher, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 22 Anm. 49; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 22 Anm. 3 auf grünen Blättern: Oepen in Klein/Flockermann/Kühr, Handbuch zum Einkommensteuerrecht, § 22 EStG Anm. 10b; Brockhoff in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 22 Anm. 82; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, § 22 Anm. 43; sowie zu den verfassungsrechtlichen Schranken im Zusammenhang mit dem Ersatz mandatsbedingter Aufwendungen, Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. November 1975 2 BvR 193/74, BVerfGE 40, 296, 328). - BFH, 15.11.1978 - I R 65/76
Vergütung - Kreditausschuß - Öffentlich-rechtliche Sparkasse - Verwaltungsrat - …
Auszug aus BFH, 29.03.1983 - VIII R 97/82
Diese Feststellungen binden den erkennenden Senat, soweit sie den Bestand und Inhalt des Berliner Landesrechts betreffen und soweit sie sich auf die tatsächlichen Verhältnisse des Streitfalls beziehen (§ 118 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO - vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. November 1978 I R 65/76, BFHE 126, 424, BStBl II 1979, 193).
- BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien …
Die pauschale Erstattung dieser Aufwendungen soll der Verwaltungsvereinfachung dienen (BFH-Urteil vom 29. März 1983 VIII R 97/82, BFHE 138, 430, BStBl II 1983, 601, unter 2. der Gründe; Braun/Jantsch/Klante, Abgeordnetengesetz, § 12 Rz 10) und zudem Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden, die beim Einzelnachweis mandatsbedingter Aufwendungen dadurch auftreten, dass die Aufgaben eines Abgeordneten aufgrund der Besonderheiten des Abgeordnetenstatus nicht in abschließender Form bestimmt werden können (…vgl. "Zweites Gutachten zur Neuregelung der Diäten der Mitglieder des Bundestages" des Beirates für Entschädigungsfragen beim Präsidium des Deutschen Bundestages, BTDrucks 7/5531, S. 32, 44).Denn die steuerfreie Kostenpauschale ist gemäß § 12 Abs. 1 AbgG Teil der Amtsausstattung, die insoweit Abgeltungswirkung entfaltet (BFH-Urteile vom 3. Dezember 1987 IV R 41/85, BFHE 151, 446, BStBl II 1988, 266; in BFHE 138, 430, BStBl II 1983, 601;… BTDrucks 7/5531, S. 26).
- BFH, 11.09.2008 - VI R 63/04
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien …
Die pauschale Erstattung dieser Aufwendungen soll der Verwaltungsvereinfachung dienen (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1983 VIII R 97/82, BFHE 138, 430, BStBl II 1983, 601, unter 2. der Gründe; Braun/Jantsch/Klante, Abgeordnetengesetz, § 12 Rz 10) und zudem Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden, die beim Einzelnachweis mandatsbedingter Aufwendungen dadurch auftreten, dass die Aufgaben eines Abgeordneten aufgrund der Besonderheiten des Abgeordnetenstatus nicht in abschließender Form bestimmt werden können (…vgl. "Zweites Gutachten zur Neuregelung der Diäten der Mitglieder des Bundestages" des Beirates für Entschädigungsfragen beim Präsidium des Deutschen Bundestages, BTDrucks 7/5531, S. 32, 44). - FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
Die pauschale Erstattung dieser Aufwendungen soll der Verwaltungsvereinfachung dienen (BVerfG-Beschluss vom 26. Juli 2010 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, FR 2010, 992; BFH-Urteile vom 29. März 1983 VIII R 97/82, BStBl II 1983, 601; vom 11. September 2008 VI R 13/06, BStBl II 2008, 928) und zudem Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden, die beim Einzelnachweis mandatsbedingter Aufwendungen dadurch auftreten, dass die Aufgaben eines Abgeordneten aufgrund der Besonderheiten des Abgeordnetenstatus nicht in abschließender Form bestimmt werden können (…vgl. "Zweites Gutachten zur Neuregelung der Diäten der Mitglieder des Bundestages" des Beirates für Entschädigungsfragen beim Präsidium des Deutschen Bundestages, BTDrucks 7/5531, S. 32, 44).
- BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85
1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist …
- BFH, 08.12.1987 - IX R 161/83
Sonderbeiträge eines Abgeordneten an seine politische Partei und Wahlkampfkosten
Dem stehe das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. März 1983 VIII R 97/82 (BFHE 138, 430, BStBl II 1983, 601) nicht entgegen, da es darin um Aufwendungen zwecks persönlicher Werbung gegangen sei.Wie der BFH mit Urteil in BFHE 138, 430, BStBl II 1983, 601 entschieden hat, reicht die Gewährung einer Kostenpauschale, wie sie in § 7 Abs. 2 LAbgG vorgesehen ist, bereits aus, um den Abzug jeglicher durch das Mandat veranlaßter Aufwendungen auszuschließen.
- SG Aachen, 29.11.2012 - S 15 KR 142/12
Berücksichtigung von gezahlten Aufwandsentschädigung als Kreistagsabgeordneter …
Überlegungen, den Abzug von Werbungskosten neben dem pauschalierten Kostenersatz zuzulassen, wurden im Zuge der Gesetzesberatung mit der Überlegung verworfen, dass durch eine Kombination von Kostenpauschale und Werbungskostenabzug der mit dem pauschalen Kostenersatz bezweckte Vereinfachungseffekt gefährdet werden könne (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 29.03.1983 VIII R 97/82 abrufbar bei juris). - SG Berlin, 29.03.2012 - S 72 KR 2070/10
Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Beitragspflicht …
Überlegungen, den Abzug von Werbungskosten neben dem pauschalierten Kostenersatz zuzulassen, wurden im Zuge der Gesetzesberatungen mit der Erwägung verworfen, dass durch eine Kombination von Kostenpauschale und Werbungskostenabzug der mit dem pauschalen Kostenersatz bezweckte Vereinfachungseffekt gefährdet werden könne (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 29.03.1983, VIII R 97/82, Rz. 10 f. bei juris). - SG Dortmund, 20.04.2021 - S 49 KR 499/20 Überlegungen, den Abzug von Werbungskosten neben dem pauschalierten Kostenersatz zuzulassen, wurden im Zuge der Gesetzesberatung mit der Überlegung verworfen, dass durch eine Kombination von Kostenpauschale und Werbungskostenabzug der mit dem pauschalen Kostenersatz bezweckte Vereinfachungseffekt gefährdet werden könne (vgl. hierzu Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 29.03.1983 - VIII R 97/82 -).
- FG Niedersachsen, 31.01.2001 - 4 K 180/97
Werbungskostenabzug bei Abgeordnetenentschädigung mit Abgeltungscharakter
Dies gilt unabhängig davon, ob die gewährten Aufwandsentschädigungen im Einzelfall die aufgewendeten Beträge der Art oder der Höhe nach deckt oder nicht (vgl. BFH BStBl II 1983, 601).
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