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Rechtsprechung
   BFH, 04.08.1983 - IV R 216/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,962
BFH, 04.08.1983 - IV R 216/82 (https://dejure.org/1983,962)
BFH, Entscheidung vom 04.08.1983 - IV R 216/82 (https://dejure.org/1983,962)
BFH, Entscheidung vom 04. August 1983 - IV R 216/82 (https://dejure.org/1983,962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 164 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfungsvorbehalt - Einspruchsentscheidung - Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehalts - Klage als Rechtsbehelf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gegen Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts in der Einspruchsentscheidung ist die Klage nicht ein erneuter Einspruch gegeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) § 164 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BFHE 139, 135
  • BStBl II 1984, 85
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.1974 - I R 14/74

    Entscheidung über Einspruch - Vorläufiger Steuerbescheid - …

    Auszug aus BFH, 04.08.1983 - IV R 216/82
    Eine entsprechende Auffassung hat der BFH bereits in seinem Urteil vom 18. Dezember 1974 I R 14/74 (BFHE 115, 170, BStBl II 1975, 592) in einem Fall vertreten, in dem das FA einen bisher vorläufigen Steuerbescheid in der Einspruchsentscheidung gemäß § 225 der Reichsabgabenordnung (AO) für endgültig erklärt hatte.

    Parallel laufende Rechtsbehelfsverfahren gegen die Steuerfestsetzung kommen nicht in Betracht (vgl. BFHE 115, 170, BStBl II 1975, 592).

  • BFH, 12.06.1980 - IV R 23/79

    Der Vorbehalt der Nachprüfung kann im Einspruchsverfahren aufrechterhalten …

    Auszug aus BFH, 04.08.1983 - IV R 216/82
    Bestätigt die Einspruchsentscheidung eine Vorbehaltsfestsetzung des FA oder wird der Nachprüfungsvorbehalt zulässigerweise erstmals in die Einspruchsentscheidung aufgenommen (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Juni 1980 IV R 23/79, BFHE 130, 370, BStBl II 1980, 527), ist deshalb als Rechtsbehelf die Anfechtungsklage zum FG gegeben; die Entscheidung über die Aufnahme des Nachprüfungsvorbehalts ist Teil der Einspruchsentscheidung und nicht ein gesonderter Verwaltungsakt, der selbständig angefochten werden könnte.

    Ebenso verhält es sich, wenn das FA den Steuerbescheid in der Einspruchsentscheidung für vorbehaltlos erklärt und damit den Nachprüfungsvorbehalt aufhebt; auch hiergegen bestehen keine verfahrensrechtlichen Bedenken (vgl. BFHE 130, 370, BStBl II 1980, 527).

  • BFH, 19.08.1969 - VI R 261/67

    Vorläufiger Bescheid - Endgültigkeiterklärung - Einspruch - Einspruchsverfahren - …

    Auszug aus BFH, 04.08.1983 - IV R 216/82
    Hiervon ist schon das BFH-Urteil vom 19. August 1969 VI R 261/67 (BFHE 96, 458, BStBl II 1979, 11) wiederum in einem Fall ausgegangen, in dem ein bisher vorläufiger Bescheid gemäß § 225 AO für endgültig erklärt wurde.
  • BFH, 03.09.2009 - IV R 17/07

    Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz/Konkurs zum Klageverfahren …

    Ein solcher weiterer außergerichtlicher Rechtsbehelf (§ 44 Abs. 1 FGO) kommt nach ständiger Rechtsprechung nicht in Betracht, wenn - wie vorliegend - der Vorbehalt der Nachprüfung mit der Einspruchsentscheidung des FA aufgehoben wird und deshalb unmittelbar der Rechtsbehelf der Klage eröffnet ist (BFH-Urteil vom 4. August 1983 IV R 216/82, BFHE 139, 135, BStBl II 1984, 85).
  • BFH, 10.07.1996 - I R 5/96

    Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehalts - grundsätzlich keine Begründungspflicht - …

    Die Aufhebung hat lediglich zur Folge, daß die Steuerfestsetzung nunmehr vorbehaltlos und damit als endgültige Steuerfestsetzung wirkt (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. August 1983 IV R 216/82, BFHE 139, 135, BStBl II 1984, 85).

    Diese Bestimmung trägt lediglich dem verfahrensrechtlichen Umstand Rechnung, daß der Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts (gleichermaßen wie der Aufnahme des Vorbehalts in den Steuerbescheid) keine selbständige Bedeutung zukommt und daß sie nur gemeinsam mit der Steuerfestsetzung angefochten werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1980 IV R 168-170/79, BFHE 132, 5, BStBl II 1981, 150, und in BFHE 139, 135, BStBl II 1984, 85).

    Dieser Bescheid kann auch die Einspruchsentscheidung sein (BFH-Urteile vom 12. Juni 1980 IV R 23/79, BFHE 130, 370, BStBl II 1980, 527, und in BFHE 139, 135, BStBl II 1984, 85).

    Der Verböserungshinweis ginge dann ins Leere und ist deshalb unnötig (so wohl auch im Ergebnis BFH-Urteil in BFHE 139, 135, BStBl II 1984, 85).

  • BFH, 05.02.2021 - VIII B 70/20

    Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung in …

    Sie enthielt die nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 03.09.2009 - IV R 17/07, BFHE 227, 293, BStBl II 2010, 631, unter B.I.1.; vom 04.08.1983 - IV R 216/82, BFHE 139, 135, BStBl II 1984, 85) zutreffende Aussage, dass der Kläger zur Fristwahrung die Entscheidung (die durch die Einspruchsentscheidung für vorbehaltlos erklärten Steuerfestsetzungen der Streitjahre) nur innerhalb der Klagefrist mit der Klage anfechten konnte.
  • BFH, 15.05.2024 - IV R 23/21

    Zwang zur Einheitlichkeit der Zerlegungsentscheidung

    Abgesehen davon kann eine Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts in der Einspruchsentscheidung nur mit der Klage, nicht nochmals mit einem Einspruch angegriffen werden (BFH-Urteil vom 04.08.1983 - IV R 216/82, BFHE 139, 135, BStBl II 1984, 85).
  • BFH, 17.11.2025 - V B 6/24

    Qualifizierter Rechtsfehler bei geltend gemachter Nichtigkeit des angefochtenen …

    Rn. 9 d) Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass sich die Problematik des Streitfalls daraus ergibt, dass die Klägerin zwar gegen den Schätzungsbescheid Einspruch eingelegt, aber gegen die Einspruchsentscheidung, mit der der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben wurde, keine Klage erhoben (zu diesem Erfordernis BFH-Urteil vom 04.08.1983 - IV R 216/82, BFHE 139, 135, BStBl II 1984, 85), sondern erst Monate später einen Änderungsantrag gestellt hat, für dessen Bearbeitung es an einer Korrekturgrundlage nach den §§ 172 ff. AO fehlt, so dass das FG mit dem angefochtenen Urteil die auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheids gerichtete Klage abgewiesen hat.
  • FG Hamburg, 13.12.2002 - III 124/01

    Schlussbesprechung, Gewinnfeststellung, Nachprüfungsvorbehalt:

    Ein nur isoliert gegen getroffene Feststellungen oder Steuerfestsetzungen gerichteter Rechtsbehelf, der sich nicht auf die damit verbundene Regelung über den Nachprüfungsvorbehalt beziehen soll, ist nach Auffassung des Finanzgerichts ebenso wenig denkbar wie eine isolierte Anfechtung dieser Nebenbestimmung unzulässig ist; parallel laufende Rechtsbehelfsverfahren kommen nicht in Betracht (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 25. Januar 2001 V 57/96, EFG 2001, 725; des BFH vom 10. Juli 1996 I R 5/96, BFHE 181, 100 , BStBl II 1997, 5; vom 4. August 1983 IV R 216/82, BFHE 139, 135 , BStBl II 1984, 85; Frotscher in Schwarz, AO , § 164 Rd. 2).
  • FG Hamburg, 25.01.2001 - V 57/96

    Isolierte Anfechtbarkeit der Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

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  • FG München, 15.05.2014 - 5 K 2387/13

    Bezeichnung des Klagebegehrens; Klage auf Auskunft und Herausgabe von Unterlagen

    Rn. 56 Wird der Vorbehalt der Nachprüfung durch eine Einspruchsentscheidung aufgehoben, so ist dagegen sogleich die Klage gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 1983 IV R 216/82, BFHE 139, 135, BStBl II 1984, 85).
  • FG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 K 57/92
    Aus dem von der Behörde zitierten BFH-Urteil vom 13.Oktober 1983 (BStBl II 1984, 85) lasse sich erkennen, daß, soweit die Versorgungsleistung an ein Gehalt gebunden sei und soweit die vertraglich vereinbarten Rentenanpassungen nicht über dem durchschnittlichen Anstieg der Lebenshaltungskosten lägen, eine erhebliche Abweichung und damit ein Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht eintreten könne.
  • FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/99

    Ausschlußfrist nach § 364b AO bei Veranlagung

    Wird der Nachprüfungsvorbehalt vom Finanzamt in der Einspruchsentscheidung aufgehoben, ist dagegen die Klage, nicht ein erneuter Einspruch gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 4.8. 1983 IV R 216/82, BStBl II 1984, 85 ).
  • FG Berlin, 04.02.1998 - 6 K 6054/95

    1. Einspruch gegen "Gewerbesteuerbescheid" umdeutbar; 2. Grundstück als …

  • FG München, 31.08.1998 - 7 K 412/95

    Änderung bestandskräftiger Schätzungsbescheide aufgrund nachgereichter …

  • FG Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 3 K 162/94

    Zulässigkeit einer Lohnsteuer-Pauschalierung ; Beifügung eines …

  • FG München, 04.12.1997 - 7 K 254/97

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei fehlenden Steuererklärungen; Auslegung …

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