Rechtsprechung
| BFH, 21.06.1983 - VIII R 173/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO § 168 Abs. 2; EGAO 1977 Art. 97 § 8
- Wolters Kluwer
Lohnsteuer-Jahresausgleichantrag - Abgabefrist der Einkommensteuererklärung - Verspätungszuschlag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
AO § 168 Abs. 2; EGAOEGAO (1977) Art. 97 § 8
Papierfundstellen
- BFHE 139, 5
- BStBl II 1984, 7
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66
Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder …
Auszug aus BFH, 21.06.1983 - VIII R 173/80
Über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu befinden (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56). - BFH, 06.11.1969 - IV 249/64
Vorliegen einer Steuererklärung im Sinne des § 168 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) …
Auszug aus BFH, 21.06.1983 - VIII R 173/80
Eine Steuererklärung liege auch dann vor, wenn sie Mängel aufweise; die Mängel dürften nur nicht so schwerwiegend sein, daß es unmöglich sei, das ordnungsmäßige Veranlagungsverfahren in Gang zu setzen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. November 1969 IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168).
- FG Hessen, 24.10.1995 - 6 K 5103/89
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides; Haftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.07.1997 - I B 130/96
Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Divergenz
Entsprechendes gilt auch für die behauptete Abweichung der Vorentscheidung von dem BFH-Urteil vom 21. Juni 1983 VIII R 173/80 (BFHE 139, 5, BStBl II 1984, 7). - BFH, 27.04.1994 - VIII B 119/93
Anwendung des Grundsatzes vom Beginn der Festsetzungsfrist im Falle der …
Ferner hat die Vorinstanz rechtsfehlerfrei auf die in der BFH-Rechtsprechung (Beschluß des Großen Senats vom 21. Oktober 1985 GrS 2/84, BFHE 145, 147, BStBl II 1986, 207; vgl. auch schon Senatsurteil vom 21. Juni 1983 VIII R 173/80, BFHE 139, 5, BStBl II 1984, 7) hervorgehobenen Unterschiede zwischen Einkommensteuer- Veranlagung und Lohnsteuer-Jahresausgleich hingewiesen.
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