Rechtsprechung
| BFH, 08.11.1984 - IV R 186/82 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1975 § 4 Abs. 4 und 5 Nr. 1 Satz 1 und § 9
- Wolters Kluwer
Chefarzt - Weihnachtsgeschenke - Werbungskosten
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen bei gemischten Einkünften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 § 12
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Abzug als WErbungskosten oder Betriebsausgaben für Geschenke an Krankenhausangestellte bei einem nichtselbständig tätigen Chefarzt eines Krankenhauses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Aufwendungen für Geschenke als Werbungskosten geltend machen
Papierfundstellen
- BFHE 143, 21
- NJW 1985, 1423
- BB 1985, 1045
- BStBl II 1985, 286
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.03.1984 - VI R 182/81
Werbungskosten - Bezirksdirektor einer Versicherungsgesellschaft - Zuwendungen an …
Auszug aus BFH, 08.11.1984 - IV R 186/82
Nach denselben Grundsätzen hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 23. März 1984 VI R 182/81 (BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557) den Standpunkt vertreten, daß Aufwendungen eines angestellten Bezirksdirektors einer Versicherung mit überwiegend erfolgsabhängigen Bezügen für Bewirtung und Geschenke an Mitarbeiter seines Bezirks beruflich veranlaßte Werbungskosten sein können, weil seine Bezüge nicht unwesentlich von den Leistungen seiner Mitarbeiter abhängen.Die Mitarbeiter der Krankenhausabteilung waren so wenig Arbeitnehmer des Klägers wie im angeführten Urteil in BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557 die dem Bezirksdirektor unterstellten Mitarbeiter dessen Arbeitnehmer waren oder Staatsbedienstete Arbeitnehmer ihres Behördenleiters sind, auf dessen Weisung sie ihre Arbeiten ausführen.
Der VI. Senat hat sich im angeführten Urteil in BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557 den Ausführungen im Urteil des Senats in BFHE 109, 352, BStBl II 1973, 634 ausdrücklich angeschlossen; er hält nur bei erfolgsabhängigen Arbeitnehmerbezügen eine andere Beurteilung für möglich.
- BFH, 24.05.1973 - IV R 92/72
Aufwendungen eines o. Professors für Weihnachtsfeier mit Mitarbeitern und für …
Auszug aus BFH, 08.11.1984 - IV R 186/82
Wie der Senat schon im Urteil vom 24. Mai 1973 IV R 92/72 (BFHE 109, 352, BStBl II 1973, 634) ausgeführt hat, ist es sicher richtig, daß solche Aufwendungen auch auf beruflichen Erwägungen beruhen und geeignet sind, das Arbeitsklima der von dem betreffenden Steuerpflichtigen geleiteten Klinik oder Krankenhausabteilung oder des betreffenden Universitätsinstituts zu fördern.Der VI. Senat hat sich im angeführten Urteil in BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557 den Ausführungen im Urteil des Senats in BFHE 109, 352, BStBl II 1973, 634 ausdrücklich angeschlossen; er hält nur bei erfolgsabhängigen Arbeitnehmerbezügen eine andere Beurteilung für möglich.
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 08.11.1984 - IV R 186/82
Wie der Große Senat des BFH im Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) aber ausgesprochen hat, enthält § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG auch für derartige Fälle von gemischten Aufwendungen eine gesetzliche Typisierung und ein gesetzliches Verbot der Aufteilung solcher Kosten.
- BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03
Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein
Soweit in der Rechtsprechung des BFH dahin erkannt wurde, dass Aufwendungen von Arbeitnehmern mit feststehenden Bezügen zugunsten anderer, ihnen unterstellter Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers, oder für die Bewirtung anderer Personen in der Regel keine beruflich veranlassten Werbungskosten seien (z.B. BFH-Urteile vom 23. März 1984 VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557; vom 8. November 1984 IV R 186/82, BFHE 143, 21, BStBl II 1985, 286, und vom 23. Januar 1991 X R 6/84, BFHE 163, 372, BStBl II 1991, 396), beruhte dies nicht auf einem grundsätzlich anderen Verständnis des Veranlassungsprinzips. - BFH, 23.01.1991 - X R 6/84
Sonderbeiträge von Mandatsträgern an ihre Partei sind nur im Rahmen des § 10 b …
a) Aufwendungen des Klägers für die Bewirtung von Kollegen und Kommunalpolitikern sowie für Geschenke an solche Personen beeinflussen - im Gegensatz zu derartigen Aufwendungen bei selbständig Tätigen - die Höhe seiner Einkünfte nicht (ebenso BFH-Urteil vom 8. November 1984 IV R 186/82, BFHE 143, 21, BStBl II 1985, 286 für Geschenke eines angestellten Chefarztes an seine Mitarbeiter).Auch für derartige gemischte Aufwendungen enthält § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eine gesetzliche Typisierung und ein gesetzliches Verbot der Aufteilung (BFHE 143, 21, BStBl II 1985, 286 m. w. N.).
- FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 306/12
Werbungskostenabzug der Aufwendungen eines angestellten Chefarztes für die …
Rn. 16 Zwar habe der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 08.11.1984 IV R 186/82 BStBl II 1985, 286 entschieden, dass bei einem angestellten Chefarzt eines Krankenhauses, der im Krankenhaus unter Mithilfe der Mitarbeiter seiner Abteilung eine freiberufliche Arztpraxis ausübe, Aufwendungen für Weihnachtsgeschenke an diese Mitarbeiter weder Betriebsausgaben bei den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit noch Werbungskostgen aus nichtselbständiger Arbeit darstellten.Rn. 50 Insoweit hat der BFH noch in seinem Urteil vom 08.11.1984 IV R 186/82, BFHE 143, 21, BStBl II 1985, 286 entschieden, dass bei einem angestellten Chefarzt eines Krankenhauses Aufwendungen für Weihnachtsgeschenke an seine Mitarbeiter bereits deshalb unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 EStG fielen, weil die Mitarbeiter der Krankenhausabteilung so wenig Arbeitnehmer des Klägers gewesen seien, wie im BFH-Urteil vom 23. März 1984 VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557 die einem Bezirksdirektor unterstellten Mitarbeiter dessen Arbeitnehmer gewesen seien oder Staatsbedienstete Arbeitnehmer ihres Behördenleiters seien, auf dessen Weisung sie ihre Arbeiten ausführten.
- FG Düsseldorf, 29.04.2002 - 17 K 2860/99
Freiwillige Zahlungen eines Oberarztes an Krankenhauspersonal
Der Kläger meint, das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 08.11.1984 IV R 186/82 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1985, 286) sei im vorliegen Fall nicht einschlägig.Hierfür spricht schon der Wortlaut der Vorschrift (siehe BFH-Urteile vom 08.11.1984 IV R 186, 82, BStBl II 1985, 286 und 28.03.1985 IV R 178/84, BFH/NV 1987, 231).
- BFH, 18.10.2007 - VI R 43/04
Gymnasiallehrerin; Werbungskostenabzug
Aufwendungen für Präsente und Bewirtung seien ausnahmsweise nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn ein Arbeitnehmer variable Bezüge erhalte, die der Höhe nach erfolgsabhängig seien (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhof --BFH-- vom 8. November 1984 IV R 186/82, BFHE 143, 21, BStBl II 1985, 286). - BFH, 07.09.1990 - VI R 141/86
Anforderungen an die Feststellung der nur unwesentlich privaten Zwecken …
Die berufliche Veranlassung der in Rede stehenden Bewirtungskosten wird das FG anhand der in der Rechtsprechung des BFH entwickelten Kriterien zu beurteilen haben (vgl. dazu z. B. die Urteile vom 10. Juni 1966 VI 261/64, BFHE 86, 642, BStBl III 1966, 607; vom 12. Dezember 1968 IV R 150/68, BFHE 94, 496, BStBl II 1969, 239; vom 24. Mai 1973 IV R 92/72, BFHE 109, 352, BStBl II 1973, 634; vom 23. März 1984 VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557, vom 8. November 1984 IV R 186/82, BFHE 143, 21 BStBl II 1985, 286). - FG München, 27.04.2001 - 8 K 3699/98
Arbeitnehmereigenschaft eines Chefarztes bezüglich seiner Liquidationseinnahmen; …
Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu den BFH-Urteilen vom 28. März 1985 IV R 178/84 (…BFH/NV 1987, 231) und vom 8. November 1984 IV R 186/82 (BStBl II 1985, 286 ). - FG Düsseldorf, 05.11.2002 - 16 K 3607/01
Werbungskostenabzug; Lehrer; Gemischte Aufwendungen; Kulturelle Veranstaltung; …
Das Gericht verweist hierzu ergänzend sowie beispielhaft auf das zu Geschenkaufwendungen eines angestellten Chefarztes eines Krankenhauses ergangene BFH-Urteil vom 8.11.1984 IV R 186/82 (BStBl II 1985, 286). - BFH, 06.12.1984 - IV R 135/83
Chefarzt - Bewirtungskosten - Krankenhauspersonal
Im Gegensatz zu den Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. November 1984 IV R 186/82 (BFHE 143, 21, BStBl II 1985, 286), läßt § 4 Abs. 5 EStG 1977 Kosten der Bewirtung solcher Personen unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben zu, wenn - wie im Streitfall - ihre betriebliche Veranlassung feststeht. - BFH, 28.03.1985 - IV R 178/84
Abzug der Kosten für Weihnachtsgeschenke bei den Einkünften aus freiberuflicher …
(Das Urteil entspricht der Entscheidung des Senats vom 8. November 1984 IV R 186/82, BFHE 143, 21, BStBl II 1985, 286.). - FG Hamburg, 19.01.1996 - V 213/94
Erzielung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; Voraussetzung für die …
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