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Rechtsprechung
   BFH, 23.04.1985 - VII R 65/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1633
BFH, 23.04.1985 - VII R 65/84 (https://dejure.org/1985,1633)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1985 - VII R 65/84 (https://dejure.org/1985,1633)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1985 - VII R 65/84 (https://dejure.org/1985,1633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Wissenschaftliches Hochschulstudium - Fernuniversität Hagen - Wirtschaftswissenschaften - Integrierter Studiengang - Regelstudiendauer von drei Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 36 Abs. 1 Nr. 1, § 36 Abs. 3, 4, § 37a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 144, 108
  • BB 1985, 1590
  • BStBl II 1985, 534
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …

    Auszug aus BFH, 23.04.1985 - VII R 65/84
    Das Studium innerhalb der nach Maßgabe von Studien- und Prüfungsordnungen näher auszugestaltenden integrierten Studiengänge (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 65 Abs. 2, §§ 83 bis 85 WissHG) erfolgt im sog. Y-Modell, das die Verästelung in die zwei Hauptstudienzweige nach dem Grundstudium symbolisiert (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Oktober 1982 1 BvR 1467/80, BVerfGE 61, 210, 235).

    Trotz des Integrationsauftrags der Gesamthochschulen können an ihnen auch reine Fachhochschulstudiengänge bestehen, für die dann nach § 1 Abs. 3 WissHG die Vorschriften des Fachhochschulgesetzes gelten (vgl. auch § 12 GHEG und BVerfGE 61, 210, 241).

    Diese stellen auch nach Auffassung des Landesgesetzgebers und des BVerfG (vgl. BVerfGE 61, 210, 242 bis 244) und insbesondere nach der in § 36 StBerG getroffenen Unterscheidung keinesfalls wissenschaftliche Hochschulstudien dar.

    Der erfolgreiche Besuch dieser Brückenkurse, die Allgemeinbildung z. B. in den Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch vermitteln, stellt also für Studenten mit Fachhochschulreife zusammen mit der Zwischenprüfung die fachgebundene Hochschulreife dar (BVerfGE 61, 210, 235).

    Auch das BVerfG hat in seiner Entscheidung zum materiellen Hochschullehrerbegriff an den Gesamthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen wesentlich auf die Bildungsvoraussetzungen der in den einzelnen Studiengängen Studierenden abgestellt (vgl. BVerfGE 61, 210, 253).

    Daß beide Ausbildungszweige eines integrierten Studienganges wissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen verpflichtet sein sollen (vgl. BVerfGE 61, 210, 236) und daß mit der Diplomarbeit, die in beiden wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen anzufertigen ist, der Kandidat zeigen soll, daß er ein Thema "... unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden selbständig bearbeiten und darstellen kann" (§ 22 Abs. 1 der Vorläufigen Prüfungsordnung), ist demgegenüber unerheblich.

    Das BVerfG hat daraus hergeleitet, daß die gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b WissHG eingestellten, nicht habilitierten Professoren schwerpunktmäßig für den Teil der Lehre zuständig seien, die dem Fachhochschulbereich entspricht (BVerfGE 61, 210, 249).

    Das BVerfG hat zwar unter bestimmten Voraussetzungen auch die Professoren, die nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b WissHG im Hinblick auf besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden eingestellt worden sind, soweit sie in den integrierten Studiengängen der Gesamthochschule tätig sind, als Hochschullehrer im materiellen Sinne angesehen (BVerfGE 61, 210, 249 bis 254).

  • BFH, 21.02.1984 - VII R 124/83

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung - Hochschulstudium - Fachhochschulstudium - …

    Auszug aus BFH, 23.04.1985 - VII R 65/84
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 21. Februar 1984 VII R 124/83 (BFHE 140, 352, BStBl II 1984, 339) ausgeführt hat, folgt daraus, daß der Gesetzgeber für die Anwendung des § 36 Abs. 1 StBerG die Vorbildung, die mit einem Fachhochschulstudium erreicht wird, der im Wege eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums erlangten Vorbildung nicht gleichgestellt wissen will und daß es hierfür ohne Bedeutung ist, ob und in welchem Ausmaß eine Gleichstellung durch landesrechtliche Regelungen des Hochschulwesens vorgenommen worden ist.
  • BFH, 22.01.2002 - VII R 2/01

    Steuerberaterprüfung - Zulassung zur Prüfung - Hochschulstudium - …

    Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juni 1993 VII R 125/92 (BFHE 172, 261, BStBl II 1994, 665) die Prüfung verlangt, welche systematisch-wissenschaftliche Befähigungen das von dem angehenden Steuerberater absolvierte Studium seinem wissenschaftlichen Inhalt und seiner Intensität nach vermittelt; der Senat hat diese Prüfung nicht etwa als infolge Anerkennung des von jenem erworbenen Abschlusses überflüssig angesehen (…vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. September 1999 VII B 32/99, BFH/NV 2000, 234, sowie Senatsurteile vom 25. April 1995 VII R 12/95, BFHE 177, 307, BStBl II 1995, 648, und vom 23. April 1985 VII R 65/84, BFHE 144, 108, BStBl II 1985, 534).
  • BFH, 25.04.1995 - VII R 12/95

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung: Gleichwertigkeit der Ausbildung an der …

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 23. April 1985 VII R 65/84 (BFHE 144, 108, BStBl II 1985, 534) die Befürchtung geäußert, daß die einheitliche Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG nicht gewährleistet sein könnte, wenn es den Ländern überlassen bliebe, verbindlich zu regeln, was als wissenschaftliches Hochschulstudium im Sinne der bundesgesetzlichen Regelung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu verstehen ist.
  • BFH, 27.01.1994 - VII S 36/93

    Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes durch …

    Es fehlt aber, weil sich die Höhe des Streitwerts für das Revisionsverfahren aus den Anträgen des HZA an Hand der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Streitwert in Streitigkeiten über Milch-Referenzmengen (…u.a. Senatsbeschluß vom 4. Februar 1992 VII E 10/91, BFH/NV 1992, 621f.) eindeutig ermitteln läßt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 1980 IV R 235/75, BFHE 131, 288, BStBl II 1981, 38; vom 17. Mai 1985 VII R 65/84, BFH/NV 1986, 348;… in BFH/NV 1986, 631, und vom 17. November 1987 VIII R 346/83, BFHE 152, 5, BStBl II 1988, 287, 289).
  • BFH, 04.03.1986 - VII R 123/84
    Siehe Urteil vom 23. April 1985 VII R 65/84, BFHE 144, 108, BStBl II 1985, 534 [BFH 23.04.1985 - VII R 65/84].
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