Rechtsprechung
| BFH, 22.10.1985 - VII R 140/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO (1977) § 227; EWGV Art. 95
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 31.10.1980 - IV 81/78
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 17/81
- EuGH, 29.04.1982 - 17/81
- FG Hamburg, 10.08.1982 - IV 81/78
- BFH, 22.10.1985 - VII R 140/82
Papierfundstellen
- BFHE 144, 494
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 12.04.1988 - VII R 121/85
Einspruch gegen einen Branntweinaufschlag oder einer Monopolausgleichspitze
Wegen der Vorgeschichte und dem Sinn dieser Erlaßregelung wird auf das Senatsurteil vom 25. November 1980 VII R 17/78 (BFHE 132, 159, BStBl II 1981, 204, insbesondere Abschn. A der Gründe) verwiesen (vgl. auch Senatsurteil vom 22. Oktober 1985 VII R 140/82, BFHE 144, 494).Zur Begründung verweist der Senat auf seine Urteile in BFHE 132, 159, BStBl II 1981, 204, und in BFHE 144, 494).
- BFH, 29.09.1987 - X R 16/80
Vorsteuerabzug für im Inland vorhandene Gegenstände des Vorratsvermögens …
Unentschieden bleiben kann auch, ob, was nach den Ausführungen zu 1. zweifelhaft sein kann, überhaupt eine Rechtsnorm des nationalen Rechts zur Verfügung steht, aus der ein erhöhter Entlastungsanspruch hergeleitet werden könnte (dazu BFH-Urteil vom 22. Oktober 1985 VII R 140/82, BFHE 144, 494).
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