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Rechtsprechung
   BFH, 02.09.1988 - III R 53/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,331
BFH, 02.09.1988 - III R 53/84 (https://dejure.org/1988,331)
BFH, Entscheidung vom 02.09.1988 - III R 53/84 (https://dejure.org/1988,331)
BFH, Entscheidung vom 02. September 1988 - III R 53/84 (https://dejure.org/1988,331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1975 § 4b Abs. 2 Satz 2; EStDV § 9a

  • Wolters Kluwer

    Investitionszulage - Lieferung - Anschaffung - Bewegliches Wirtschaftsgut - Montagefälle - Maßgeblicher Zeitpunkt - Betriebsbereitschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 9a; InvZulG (1975) § 4b Abs. 2 S. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit Beendigung der Montagearbeiten angeschafft, wenn die Montage vom Steuerpflichtigen selbst ausgeführt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 413
  • BB 1988, 2375
  • BB 1989, 204
  • DB 1989, 88
  • BStBl II 1988, 1009
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter …

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
    Denn nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. April 1977 IV R 163/75 (BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553) sei als Zeitpunkt der Lieferung oder Anschaffung der Augenblick anzunehmen, von dem ab der Erwerber wirtschaftlich über den angeschafften Gegenstand verfügen könne.

    Nach der ertragsteuerrechtlichen Rechtsprechung ist ein Wirtschaftsgut in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann; das ist in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteil in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, mit weiteren Rechtsprechungshinweisen; so u.a. auch Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 6 Anm. 21).

    bb) Der erkennende Senat hegt danach Zweifel, ob das FG im Streitfall - selbst bei Beschränkung auf die Grundsätze des Urteils in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553 - zu dem Ergebnis kommen durfte, Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten hinsichtlich der (gesamten) Maschine seien bereits mit Anlieferung der einzelnen Teile (Aggregate) auf die Klägerin übergegangen.

  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb …

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
    Im Unterschied zur Anschaffung liegt (bilanz- und bilanzsteuerrechtlich) eine Herstellung immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut auf eigene Rechnung und Gefahr herstellt oder herstellen läßt und das Herstellungsgeschehen beherrscht (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1976 III R 167/73, BFHE 119, 336, BStBl 1976, 728;… s. auch B. Hartmann, Anschaffungen im Handels- und Steuerrecht anhand typischer Fälle, 1980, S. 30/31).
  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger …

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
    Denn zu diesen gehören alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, insbesondere betriebsbereiten Zustand zu versetzen (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101, Abschn. A Nr. 1 der Entscheidungsgründe, m. w. H.).
  • BFH, 30.11.1976 - VIII R 202/72

    Spekulationsgeschäft nur bezüglich des Erbbaurechts, wenn dieses mit auf seiner …

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
    a) Anschaffen bedeutet den Erwerb eines bestehenden Wirtschaftsguts, eines bereits vorhandenen Wertes (BFH-Urteil vom 30. November 1976 VIII R 202/72, BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384;… Heuer in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 19. Aufl., § 6 EStG Anm. 276).
  • BFH, 24.05.1968 - VI R 6/67

    Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Finanzierungskosten - Berechnung der …

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
    Montage- und Fundamentierungskosten können auch Nebenkosten der Inbetriebnahme eines angeschafften Wirtschaftsgutes und damit Anschaffungskosten sein (…Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 5. Aufl., § 255 HGB Anm. 35 und 39; s. auch das BFH-Urteil vom 24. Mai 1968 VI R 6/67, BFHE 92, 400, BStBl II 1968, 574).
  • BFH, 15.11.1985 - III R 110/80

    Teilherstellungskosten als Aufwendungen, die dem Bauherrn durch den tatsächlichen …

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
    aaa) Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen betont, daß dem Einkommensteuerrecht (Bilanzsteuerrecht) entnommene Begriffe im Investitionszulagenrecht nur dann nach den für die Einkommenbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen sind, wenn sich aus dem Sinn und Zweck des InvZulG sowie seiner Entstehungsgeschichte nichts Gegenteiliges entnehmen läßt (vgl. insbesondere die Urteile vom 16. Juli 1979 III R 27/78, BFHE 128, 303, BStBl II 1979, 638, und vom 15. November 1985 III R 110/80, BFHE 145, 482, BStBl II 1986, 367).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 9/60
    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
    Diese Abgrenzung folgt letztlich dem Zivilrecht, nach dessen Vorschriften bei Lieferverträgen mit Montageverpflichtung der Verkäufer seine Leistungspflichten in bezug auf die Kaufsache erst mit der Beendigung der Montage erfüllt hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. Dezember 1960 VII ZR 9/60, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1961, 730; s. auch Sönksen/Söffing, Berlinförderungsgesetz, § 19 Anm. 74, mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte).
  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 9/60

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Werkvertrag

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
    Diese Abgrenzung folgt letztlich dem Zivilrecht, nach dessen Vorschriften bei Lieferverträgen mit Montageverpflichtung der Verkäufer seine Leistungspflichten in bezug auf die Kaufsache erst mit der Beendigung der Montage erfüllt hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 21. Dezember 1960 VII ZR 9/60, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1961, 730; s. auch Sönksen/Söffing, Berlinförderungsgesetz, § 19 Anm. 74, mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung der Zivilgerichte).
  • BFH, 19.07.1979 - IV R 235/75

    Halbfertiges Gebäude - Vollendung eines Bauwerks - Sonderabschreibung - Erwerb …

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
    Entsprechend besteht das Herstellen im Schaffen oder Schaffenlassen eines noch nicht existierenden Wirtschaftsguts (s. hierzu auch das BFH-Urteil vom 19. Juli 1979 IV R 235/75, BFHE 128, 448, BStBl II 1980, 3).
  • BFH, 20.03.1981 - III R 114/80

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Investitionszulage - Bewegliches …

    Auszug aus BFH, 02.09.1988 - III R 53/84
    In vielen Fällen erübrigt sich dadurch die oft schwierige Unterscheidung zwischen Anschaffung und Herstellung (s. im übrigen auch das BFH-Urteil vom 20. März 1981 III R 114/80, BFHE 134, 75, BStBl II 1981, 785, das in anderem Zusammenhang - für die Fälle der Verbindung und Vermischung von zunächst angeschafften selbständigen Wirtschaftsgütern - ebenfalls auf den Zeitpunkt der bestimmungsgemäßen Verwendung abstellt).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 44/84

    Landwirt - Eigengenutztes Wohnhaus - Schwimmbad - Investitionszulage - …

  • BFH, 16.07.1979 - III R 27/78

    Herstellungskosten von Tieren - Investitionszulage - Aufzuchtkosten - …

  • BFH, 01.02.2012 - I R 57/10

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Übergang des wirtschaftlichen …

    Kennzeichen des Herstellers (Bauherrn) ist, dass er auf eigene Rechnung und Gefahr ein Wirtschaftsgut herstellt oder herstellen lässt und er das Baugeschehen beherrscht (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 53/84, BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009; § 15 Abs. 1 EStDV).

    Der Annahme eines Anschaffungsvorgangs steht nicht entgegen, dass die Anlagen von der S-GmbH montiert werden mussten und die Klägerin selbst zur Erstellung der Anlagenfundamente verpflichtet war (vgl. BFH-Urteil in BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009).

    Abgesehen davon, dass auf einen solchen Vertrag grundsätzlich die Vorschriften über den Kauf Anwendung finden (§ 651 Abs. 1 Satz 2, erster Halbsatz BGB a.F.), würde hierdurch jedoch selbst dann, wenn die WKA als nicht vertretbare Sachen i.S. von § 651 Abs. 1 Satz 2, zweiter Halbsatz BGB a.F. einzustufen sein sollten (…vgl. dazu aber Palandt/Sprau, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl., § 651 Rz 8), die Stellung der Klägerin als Erwerberin der Anlagen nicht berührt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009;… vom 28. November 2006 III R 17/05, BFH/NV 2007, 975: jeweils betreffend Werklieferungsvertrag; vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299, zu II.1.c und II.2.: betreffend Werkvertrag).

    Dies erfordert nicht nur im Falle eines Grundstückserwerbs, sondern auch im Falle der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter --wie z.B. Maschinen-- in der Regel den Übergang von (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten (z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; in BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009).

  • FG München, 17.09.1998 - 7 K 1309/96

    Rückforderung einer Investitionszulage einschließlich Zinsen; Raupenbagger als …

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  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Allerdings setzt § 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) den Begriff der Lieferung jenem der Anschaffung gleich (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 53/84, BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009).
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