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Rechtsprechung
   BFH, 20.06.1989 - VIII R 57/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2379
BFH, 20.06.1989 - VIII R 57/85 (https://dejure.org/1989,2379)
BFH, Entscheidung vom 20.06.1989 - VIII R 57/85 (https://dejure.org/1989,2379)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 1989 - VIII R 57/85 (https://dejure.org/1989,2379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 1, 2 StrbEG; § 153 AO
    Abgabenordnung; Wegfall der Strafbefreiung nach dem StrbEG

Papierfundstellen

  • BFHE 156, 563
  • NJW 1989, 2422
  • BB 1989, 1612
  • BB 1989, 1672
  • DB 1989, 1654
  • BStBl II 1989, 835
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 20.06.1989 - VIII R 57/85
    Der Senat nimmt insoweit wegen der Begründung Bezug auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 20. Juni 1989 VIII R 82/86, BFHE 156, 543 (vgl. dort unter A. und B. der Entscheidungsgründe).

    Der Senat nimmt auch insoweit Bezug auf die Gründe seines Urteils VIII R 82/86 (vgl. dort unter C.).

    Wie der Senat in seinem Urteil VIII R 82/86 im einzelnen dargelegt hat, greift die in § 2 Abs. 1 Satz 1 StrbEG angeordnete Rechtsfolgenbestimmung (Nichtfestsetzung von Einkommensteuer) nur im Umfang der Wirkung einer sog. strafbefreienden Erklärung (vollständige und richtige Angaben bezüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen für die Veranlagungszeiträume 1986 und 1987) oder Nachholung, Berichtigung oder Ergänzung dieser Angaben ab dem Veranlagungszeitraum 1986 (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 StrbEG) ein.

    Die Rechtmäßigkeit des gegenüber dem Kläger ergangenen Einkommensteuerbescheids 1981 wird auch nicht durch die Regelung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrbEG berührt, da nach dem Senatsurteil VIII R 82/86 vom Tatbestand dieser Vorschrift nur solche Steuerpflichtige erfaßt werden, die hinsichtlich der Besteuerung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen für die Veranlagungszeiträume vor 1986 den objektiven Tatbestand der Steuerverkürzung erfüllt haben und für die aufgrund vollständiger und richtiger Steuer- oder Berichtigungserklärungen betreffend die Veranlagungszeiträume ab 1986 die Gefahr der Aufdeckung der in den Vorjahren verwirklichten Steuerverkürzungen bestünde.

    Auf die Gründe des Urteils VIII R 82/86 wird Bezug genommen.

  • BFH, 17.02.1994 - VIII R 30/92

    Eine strafbefreiende Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermögen vor dem 13. …

    Insoweit hat der Senat bereits im Urteil vom 20. Juni 1989 VIII R 57/85 (BFHE 156, 563, BStBl II 1989, 835) entschieden, daß eine Berichtigung (§ 153 AO 1977) von Angaben zu Kapitaleinkünften für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1985 - vor Abgabe einer strafbefreienden Erklärung für 1986 - nicht zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1 StrbEG führt.
  • BFH, 17.02.1994 - VIII R 17/92
    Der Tatbestand des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrbEG erfaßt daher nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. noch Urteil vom 20. Juni 1989 VIII R 57/85, BFHE 156, 563, 566, BStBl II 1989, 835, 836 [BFH 20.06.1989 - VIII R 57/85]) nur solche Steuerpflichtige, die hinsichtlich der Besteuerung ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen für die Veranlagungszeiträume vor 1986 den objektiven Tatbestand der Steuerverkürzung erfüllt haben und für die aufgrund vollständiger und richtiger Steuer- oder Berichtigungserklärungen betreffend die Veranlagungszeiträume ab 1986 die Gefahr der Aufdeckung der in den Vorjahren verwirklichten Steuerverkürzungen bestünde.

    Im übrigen hat das BVerfG mit Urteil vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 (BVerfGE 84, 239, BStBl II 1991, 654 [BVerfG 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89]) die Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil in BFHE 156, 543, BStBl II 1989, 836 [BFH 20.06.1989 - VIII R 82/86] als unbegründet zurückgewiesen und die Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil in BFHE 156, 563, [BFH 20.06.1989 - VIII R 57/85] BStBl II 1989, 835 [BFH 20.06.1989 - VIII R 57/85] nicht angenommen (Beschluß vom 8. Juli 1991 2 BvR 1494/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1992, 426; Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz ab 1975, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Rechtsspruch 16 a).

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