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Rechtsprechung
   BFH, 09.03.1989 - VI R 120/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2420
BFH, 09.03.1989 - VI R 120/85 (https://dejure.org/1989,2420)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1989 - VI R 120/85 (https://dejure.org/1989,2420)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1989 - VI R 120/85 (https://dejure.org/1989,2420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 60
  • FamRZ 1989, 1172 (Ls.)
  • BB 1989, 1543
  • DB 1989, 1603
  • BStBl II 1988, 60
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.01.1971 - GrS 6/70

    Entscheidung eines Senats - Vorliegen einer Abweichung - Gleicher Rechtsbegriff - …

    Auszug aus BFH, 09.03.1989 - VI R 120/85
    Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Januar 1971 GrS 6/70 (BFHE 101, 247, BStBl II 1971, 274 ) erfordere die steuerliche Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses einerseits, daß das Kind aus dem natürlichen oder rechtlich begründeten Obhuts- und Pflegeverhältnis zu seinen leiblichen Eltern ebenso wie zu nur rechtlichen Eltern (z.B. Adoptiveltern) ausgeschieden sei, und andererseits, daß zu den Pflegeeltern ein besonders enges familiäres Band bestehe.

    Da es -bis zum 31. Dezember 1976- überhaupt keine gesetzliche Erläuterung dieses Begriffs gab, hatte der BFH in seinem Beschluß in BFHE 101, 247, BStBl II 1971, 274 bei der Auslegung des Begriffs auf gesetzessystematische Erwägungen und den Zweck der gesetzlichen Regelungen zurückgegriffen.

    Im Gegensatz zur früheren Auslegung des Begriffs des Pflegekindes, nach dem das Pflegekind nicht zum Haushalt der Pflegeeltern gehören mußte (vgl. Beschluß in BFHE 101, 247, BStBl II 1971, 274 ), liegt das Schwergewicht des Pflegekindschaftsbegriffs des § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO 1977 auf der Haushaltszugehörigkeit.

  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72

    Kinderfreibetrag für den Vater eines nichtehelichen Kindes

    Auszug aus BFH, 09.03.1989 - VI R 120/85
    Das Bundesverfassungsgericht -BVerfG- (Beschluß vom 17. Oktober 1973 1 BvL 20/72, BStBl II 1974, 92, 95; s. dazu im einzelnen auch weiter unten) hatte diese Auslegung wegen des letztgenannten Erfordernisses als nicht zwingend bezeichnet.

    Ein solches Ergebnis könnte im Widerspruch stehen zum Beschluß des BVerfG in BStBl II 1974, 92 .

  • BFH, 28.06.1984 - IV R 49/83

    Erziehungsgelder - Steuerfreiheit - Zahlungen von Jugendämtern an Pflegeeltern

    Auszug aus BFH, 09.03.1989 - VI R 120/85
    Entgegen der Ansicht des FA steht auch das Urteil des BFH vom 28. Juni 1984 IV R 49/83 (BFHE 141, 154, BStBl II 1984, 571 ) der Auffassung des Senats nicht entgegen.
  • BFH, 09.03.1989 - VI R 94/88

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis, wenn die mit dem Kind im Haushalt der …

    Auszug aus BFH, 09.03.1989 - VI R 120/85
    Damit soll gerade ein Ausgleich für die Fälle geschaffen werden, in denen eine steuerliche Entlastung wegen der mit dem Unterhalt des Kindes verbundenen erhöhten Aufwendungen deshalb nicht eintritt, weil sich der Kinderfreibetrag bei der Mutter mangels ausreichender Einkünfte nicht auswirkt, während den Personen, in deren Haushalt neben dem Kind auch dessen Mutter lebt, ein Kinderfreibetrag nicht (mehr) zusteht (vgl. auch das Urteil des Senats vom 9. März 1989 VI R 94/88 , BFHE 157, 66, BStBl II 1989, 680 ).
  • BFH, 18.07.1985 - VI R 53/82

    Pflegekindschaftsverhältnis - Pflegeeltern - Unterhalt - Pflegeverhältnis - …

    Auszug aus BFH, 09.03.1989 - VI R 120/85
    Der erkennende Senat hatte die Frage, ob der Begriff des Pflegekindes i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO 1977 ab dem Inkrafttreten der AO 1977 , also ab 1. Januar 1977, auch für die Auslegung des § 32 EStG zu beachten ist, im Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 53/82 (BFHE 144, 372, BStBl II 1986, 14 ) dahin entschieden, daß die Legaldefinition des § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO 1977 auch bei der Auslegung des § 32 EStG 1977 zu beachten sei; es komme deshalb (jedenfalls ab 1977) nicht mehr darauf an, ob und inwieweit Pflegeeltern für den Unterhalt des Pflegekindes aufkämen.
  • BFH, 27.10.1989 - III R 205/82

    1. Unterhaltsleistungen an den Partner in eheähnlicher Lebensgemeinschaft nicht …

    Einem Steuerpflichtigen kann für ein Kind, das aus erster Ehe des mit ihm in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners stammt und das im Anschluß an die Rechtsprechung des VI. Senats (Urteil vom 9. März 1989 VI R 120/85, BFHE 157, 60) als Pflegekind i. S. des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG 1977 anzuerkennen ist, für Veranlagungszeiträume 1977 bis einschließlich 1985 der sog. Haushaltsfreibetrag gemäß § 32 Abs. 3 Nr. 2 EStG 1977 zu gewähren sein.

    Mit Urteil vom 9. März 1989 VI R 120/85 (BFHE 157, 60) hat der VI. Senat entschieden, daß der Begriff des Pflegekindes i. S. des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG 1977 seit Inkrafttreten der Abgabenordnung (AO 1977) bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 1985 nach der Legaldefinition des § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO 1977 auszulegen sei.

  • BFH, 17.05.1990 - IV R 14/87

    Die von den Jugendämtern nach § 6 JWG an die Betreuer von sog. …

    Er hat dabei jedoch entscheidend darauf abgestellt, daß zwischen den Empfängern der Erziehungsgelder und dem aufgenommenen Kind ein Pflegekindschaftsverhältnis im einkommensteuerlichen Sinne bestand, das voraussetzt, daß das Kind im Haushalt der Pflegeeltern seine Heimat hat und zwischen den Pflegeeltern und dem Kind ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches Band besteht (§ 15 Abs. 1 Nr. 8 der Abgabenordnung - AO 1977 - BFH-Urteil vom 9. März 1989 VI R 120/85, BFHE 157, 60; Abschn. 180 Abs. 2 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR - 1984, seit dem Steuersenkungsgesetz 1986/1988: § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
  • FG Niedersachsen, 31.05.2011 - 13 K 144/11

    Steuerpflichtigkeit von Zahlungen des Verbundes sozialtherapeutischer …

    Er hat dabei jedoch entscheidend darauf abgestellt, dass zwischen den Empfängern der Erziehungsgelder und dem aufgenommenen Kind ein Pflegekindschaftsverhältnis im einkommensteuerlichen Sinne bestand, das voraussetzt, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern seine Heimat hat und zwischen den Pflegeeltern und dem Kind ein dem Eltern-Kind-Verhältnis ähnliches Band besteht (§ 15 Abs. 1 Nr. 8 der Abgabenordnung; BFH-Urteil vom 9.März 1989 VI R 120/85, BFHE 157, 60).
  • BFH, 09.03.1989 - VI R 94/88

    Kein Pflegekindschaftsverhältnis, wenn die mit dem Kind im Haushalt der …

    Die Gewährung von Kinderfreibeträgen an Großeltern in Fällen, in denen Mutter und Kind zusammen im Haushalt von Großeltern leben, ist in der Vergangenheit, insbesondere für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 1985, von den FG unterschiedlich entschieden worden (…vgl. Blümich/Falk, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz, § 32 EStG Rz. 13); der Senat hat für diese Fälle mit dem Urteil vom 9. März 1989 VI R 120/85 (BFHE 157, 60) - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - ein Pflegekindschaftsverhältnis bejaht.
  • BFH, 22.08.1996 - III R 105/93

    Unterhaltszahlungen bei Anspruch auf Kindergeld/-freibetrag

    Nach der Rechtsprechung des VI. Senats des BFH (Urteil vom 9. März 1989 VI R 120/85, BFHE 157, 60), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Urteil vom 27. Oktober 1989 III R 205/82, BFHE 158, 431, BStBl II 1990, 294), ist der Begriff des Pflegekindes i. S. des § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG 1977 seit Inkrafttreten der Abgabenordnung (AO 1977) bis einschließlich des Veranlagungsjahres 1985 (Streitjahr) nach der Legaldefinition des § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO 1977 zu bestimmen.
  • FG Niedersachsen, 13.11.1996 - XII 682/95

    Finanzierung einer Fahrlehrerausbildung als Betriebskosten; Bestimmung von …

    Vielmehr muß hier der Grundsatz der Vertragsfreiheit des Unternehmers unabhängig vom Fremdvergleich Anwendung finden (BFH-Urteil vom 14.04.1988, IV R 225/85, BStBl II 1988, 60;… BFH-Urteil vom 05.12.1985, IV R 182/84, BFH/NV 1986, 452;… gleicher Ansicht BFH-Urteil vom 17.01.1985, IV R 149/84, BFH/NV 1986, 148 zu Verträgen zwischen Verlobten).
  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 2 (3) K 319/82

    Im Ausland bei der Mutter lebendes Kind als Pflegekind; Erfordernis der …

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist der Begriff des Pflegekinds i. S. des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG seit Inkrafttreten der AO 1977 bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 1985 nach der Legaldefinition des § 15 Abs. 1. Nr. 8 AO 1977 auszulegen (vgl. Urteile vom 09. März 1989 VI R 120/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1989, 549 = Finanzrundschau -FR- 1989, 557; vom 27. Oktober 1989 III R 205/82, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1990, 294).
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