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Rechtsprechung
   BFH, 08.03.1990 - V R 67/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1100
BFH, 08.03.1990 - V R 67/89 (https://dejure.org/1990,1100)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1990 - V R 67/89 (https://dejure.org/1990,1100)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1990 - V R 67/89 (https://dejure.org/1990,1100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 10 Abs. 1 Satz 3; ZRFG § 2

  • Wolters Kluwer

    Frachthilfe - Zweck von Frachthilfen - Zonenrandförderungsgebiet - Versendungsfrachthilfe - Zusätzliches Entgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1980) § 10 Abs. 1 S. 3; ZRFG § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 10 UStG 1980; § 2 ZRFG
    Umsatzsteuer; ersendungsfrachthilfe kein steuerpflichtiges Entgelt

Papierfundstellen

  • BFHE 160, 244
  • BFHE 160, 344
  • BB 1990, 1548
  • BB 1990, 1611
  • DB 1990, 1952
  • BStBl II 1990, 708
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.10.1975 - V R 88/74

    Zuschüsse aus öffentlichen Kassen sind nur dann nicht Teil des Entgelts, wenn sie …

    Auszug aus BFH, 08.03.1990 - V R 67/89
    Zusätzlich beruft sich das FA gegenüber der Auffassung des FG auf den im BFH-Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 88/74 (BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105) unter 4. erwähnten stenografischen Bericht über die 101. Sitzung des Deutschen Bundestags - 5. Wahlperiode - vom 12. April 1967, S. 4.702.

    Seit seinem Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 88/74 (BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105) beurteilt der Senat Zahlungen eines Dritten dann als zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung, wenn der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat, die Zahlung an ihn in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder zumindest überwiegend in seinem Interesse geleistet wird; nicht zum Entgelt gehören hingegen Zahlungen eines Dritten dann, wenn sie zur Förderung des leistenden Unternehmers und nicht überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers bewirkt werden - sog. Zuschuß - (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, mit Nachweisen).

    Sie hat schon seit dem Urteil in BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105 ihre Bedeutung verloren.

    Auch der vom FA angeführte stenografische Bericht über die 101. Sitzung des Deutschen Bundestags - 5. Wahlperiode - (vgl. BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105, unter 4.) stützt die Revision des FA nicht.

  • BFH, 25.11.1986 - V R 109/78

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt" …

    Auszug aus BFH, 08.03.1990 - V R 67/89
    Seit seinem Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 88/74 (BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105) beurteilt der Senat Zahlungen eines Dritten dann als zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung, wenn der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat, die Zahlung an ihn in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung oder zumindest überwiegend in seinem Interesse geleistet wird; nicht zum Entgelt gehören hingegen Zahlungen eines Dritten dann, wenn sie zur Förderung des leistenden Unternehmers und nicht überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers bewirkt werden - sog. Zuschuß - (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228, mit Nachweisen).
  • BFH, 09.10.2003 - V R 51/02

    Abgrenzung von Entgelt und Zuschuss

    c) Die Urteile des EuGH decken sich im Ergebnis weitgehend mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. März 1990 V R 67/89, BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 708, Frachthilfen zur Subventionierung von Unternehmern im Zonenrandförderungsgebiet, …und vom 27. Juni 1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155, öffentliche Zuschüsse an Betriebshelfereinrichtungen).

    Nach dem Urteil in BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 708 führen bloß technische Anknüpfungen von Förderungsmaßnahmen an Leistungen eines Unternehmers nicht dazu, die Förderung zum (zusätzlichen) Entgelt "für die Leistungen" zu machen, wenn das Förderungsziel nicht die Subvention der Preise zugunsten der Abnehmer, sondern die Subvention des leistenden Unternehmers ist.

  • FG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 4 K 32/18

    Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde bei Vermietung einer selbst …

    So hat der BFH in seinem Urteil vom 8. März 1990 (V R 67/89, BStBl. II 1990, 708) entschieden, dass Frachthilfen im Sinne von § 2 Nr. 2 Zonenrandförderungsgesetz kein Entgelt für eine Leistung darstellten.
  • FG Sachsen, 21.01.2004 - 7 K 2347/02

    Staatliche Zuschüsse an einen gemeinnützigen Verein zur Förderung einer …

    Der Kläger sei der Zahlungsempfänger der Zuwendungen, er erbringe gegenüber dem Zahlenden, dem Freistaat S., keine Beratungsleistungen, daher fehle es an dem von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), Urteil vom 08. März 1990 - V R 67/89, geforderten Verknüpfung von Leistung und Zuschusszahlung zu einem steuerbaren Umsatz.

    Die Abgrenzung von Entgelt und "echtem Zuschuss" wird somit nach der Person des Bedachten und dem Förderungsziel vorgenommen (BFH-Urteil vom 8. März 1990 - V R 67/89, BStBl II 1990, 708, 709).

    d) Auch die vom Kläger im Verwaltungsverfahren zitierte Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 8. März 1990 - V R 67/89, BStBl II 1990, 708) ändert an der rechtlichen Beurteilung der Streitsache nichts.

  • FG Niedersachsen, 10.05.2007 - 16 K 207/04

    Umsatzsteuerbarkeit von Zuschüssen der öffentlichen Hand an eine …

    Unter Einbeziehung dieser Rechtsgrundsätze sind nach der Rechtsprechung des BFH (…vgl. u.a.Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02 a.a.O.; Urteil vom 8. März 1990 V R 1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708;…Beschluss vom 16. November 2004 V B 104/04, BFH/NV 2005, 391) Zahlungen der öffentlichen Hand an einen Unternehmer, der Lieferungen oder sonstige Leistungen an Dritte erbringt, dann gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG als Entgelt von dritter Seite zu beurteilen, wenn.

    Die Abgrenzung von zusätzlichem Entgelt und echtem Zuschuss ist daher vorrangig nach der Person des Bedachten und nach dem Förderungsziel vorzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Oktober 2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322; BFH-Urteil vom 30. Januar 1997 V R 133/93, BStBl II 1997, 335; EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94, IStR 1996, 123; BFH-Urteil vom 8. März 1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708).

    Der BFH führt hierzu in seinem Urteil vom 8. März 1990 (V R 67/89, a.a.O.) aus, dass eine derartige "technische Anknüpfung" ein zusätzliches Entgelt nicht bedingt, wenn das Förderungsziel nicht die Subvention der Preise zugunsten der Abnehmer, sondern die Subvention des leistenden Unternehmers beinhaltet.

  • BFH, 27.06.1996 - V R 35/95

    Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite

    Die Abgrenzung von Entgelt und "echtem Zuschuß" wird somit nach der Person des Bedachten und dem Förderungsziel vorgenommen (Bundesfinanzhof -- BFH -- Urteil vom 8. März 1990 V R 67/89, BFHE 160, 344, BStBl II 1990, 708).

    Die Rechtsprechung zur Einbeziehung von Zuschüssen Dritter in die Bemessungsgrundlage hat sich nicht geändert (vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 1975 V R 88/74, BFHE 117, 307, BStBl II 1976, 105, und in BFHE 160, 344, BStBl II 1990, 708).

  • FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2068/13

    Richtige Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der operationellen Programme …

    Da primär der einzelne Erzeuger und lediglich mittelbar die Erzeugerorganisation gefördert wird, liegt auch keine bloß technische Anknüpfung der Fördermaßnahmen an die streitigen Lieferungen vor (vgl. dazu BFH, Urteile vom 08.03.1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708; vom 09.10.2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322).
  • BFH, 28.07.1994 - V R 27/92

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Druckkostenvorschüssen

    Zu Recht hat das FG entschieden, daß die Zuwendungen nicht für die jeweiligen Buchverkäufe im Interesse der Buchkäufer an die Klägerin gezahlt worden sind (vgl. insoweit Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. März 1990 V R 67/89, BFHE 160, 344, BStBl II 1990, 708 -- Frachthilfen als echte Zuschüsse --).
  • FG Niedersachsen, 22.01.2009 - 5 K 4/05

    Steuerbarkeit von Zuschüssen der Europäischen Union im Rahmen der Förderung von …

    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Zahlung eines Dritten an den Leistungsempfänger dann als echter Zuschuss und nicht als Entgelt zu betrachten ist, wenn die Zahlung letztlich der Förderung des Leistenden und nicht überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers bewirkt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 08.03.1990 - V R 67/89, BStBl II 1990, 708).
  • FG Düsseldorf, 25.11.2016 - 1 K 2023/13

    Erhöhung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der …

    Da primär der einzelne Erzeuger und lediglich mittelbar die Erzeugerorganisation gefördert wird, liegt auch keine bloß technische Anknüpfung der Fördermaßnahmen an die streitigen Lieferungen vor (vgl. dazu BFH, Urteile vom 08.03.1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708; vom 09.10.2003 V R 51/02, BStBl II 2004, 322).
  • FG Hessen, 05.09.2006 - 6 K 4528/01

    Vorsteuerabzug aus Gutschriften für den Ankauf von Mastschweinen und Ferkeln …

    Bloß technische Anknüpfungen von Förderungsmaßnahmen an Leistungen eines Unternehmers führen jedoch nicht dazu, die Förderung zum Entgelt "für die Leistungen" zu machen, wenn das Förderungsziel nicht die Subvention der Preise zugunsten der Abnehmer, sondern die Subvention des leistenden Unternehmers ist (…BFH-Urteil vom 09.10.2003 V R 517/02, a.a.O.; BFH-Urteil vom 08.03.1990 V R 67/89, BStBl II 1990, 708).
  • BFH, 20.02.1992 - V R 26/87

    Voraussetzungen des Vorliegens eines umsatzsteuerrechtlich beachtlichen Entgelts …

  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung; …

  • FG Köln, 13.11.2002 - 3 K 2613/99

    "Starthilfe" der DB für andere Verkehrsunternehmen kein echter Zuschuss

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2006 - 3 K 64/01

    Mittel aus dem Landesprogramm "QUATRO" als nicht steuerbarer Zuschuss oder als …

  • FG Brandenburg, 24.01.2003 - 1 K 2175/00

    Umsatzsteuerliche Behandlung öffentlicher Zuwendungen für …

  • FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01

    Leistungsaustausch; Steuerbefreiung

  • FG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - 4 K 86/03

    Beurteilung einer gesellschaftsvertraglich vereinbarten Verlustausgleichszahlung …

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.08.2001 - 3 (2) K 53/97

    Umsatzsteuerliche Behandlung von ABS-Gesellschaften

  • FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2000 - 5 K 1776/98

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer "Beihilfe" für die Erstellung einer …

  • FG Sachsen, 28.11.2002 - 5 K 256/97

    Vorsteuerabzugsfähigkeit von Leistungen einer Gesellschaft für Arbeitsförderung …

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 5 K 256/97

    Unternehmereigenschaft einer Arbeitsförderungsgesellschaft; Abgrenzung von …

  • FG Sachsen, 18.10.2000 - 5 K 1776/98

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von "Beihilfen" für eine Fernsehproduktion bzw. des …

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