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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.1990 - II R 36/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2049
BFH, 28.11.1990 - II R 36/87 (https://dejure.org/1990,2049)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1990 - II R 36/87 (https://dejure.org/1990,2049)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1990 - II R 36/87 (https://dejure.org/1990,2049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG §§ 72, 74

  • Wolters Kluwer

    Umbau bestehender Gebäude - Technisch angemessene Frist - Bauentwicklung - Artfeststellung - Fortschreibung - Fortschreibungszeitpunkt - Bauabschnitte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG §§ 72, 74

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 72, 74 BewG 1965
    Bewertung; Artfortschreibung bei Umbauten und Errichtung in Bauabschnitten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 391
  • BB 1991, 335
  • BB 1991, 605
  • DB 1991, 845
  • BStBl II 1991, 209
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.04.1987 - II R 262/83

    Zur Errichtung eines Zweifamilienhauses in Bauabschnitten

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - II R 36/87
    Eine derartige Errichtung in Bauabschnitten liegt vor, wenn ein baurechtlich genehmigtes Gebäude nicht in zusammenhängender Bauentwicklung, d.h. nicht in einem Zuge, im planmäßig vorgesehenen Umfang bezugsfertig erstellt wird, es sei denn, die Unterbrechung der Bautätigkeit ist nur technisch bedingt oder erfolgt lediglich vorübergehend (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. April 1987 II R 262/83, BFHE 150, 67, BStBl II 1987, 594).

    Soweit in der Entscheidung in BFHE 150, 67, BStBl II 1987, 594 aus der späteren Erkenntnis, daß der Bau in Abschnitten errichtet wird, eine Artfortschreibung zu einem zurückliegenden Feststellungszeitpunkt zugelassen wurde, hält der Senat nicht mehr daran fest.

  • BFH, 24.10.1990 - II R 9/88

    Grundstücke mit Gebäuden, die infolge von Baumaßnahmen im Feststellungszeitpunkt …

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - II R 36/87
    Denn in einem solchen Falle wird zunächst das Grundstück in den Zustand eines unbebauten Grundstücks "zurückversetzt" (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, BFHE 162, 369, BStBl II 1991, 60).
  • BFH, 13.11.1981 - III R 116/78

    Einheitswertbescheid - Grundstück

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - II R 36/87
    Die Feststellungen zu Wert, Art und Zurechnung sind jeweils selbständige Feststellungen, die gerade in bezug auf die Voraussetzungen der Fortschreibung ein eigenes Schicksal haben, wie sich aus § 22 Abs. 1 und 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) ergibt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. November 1981 III R 116/78, BFHE 135, 85, BStBl II 1983, 88, und vom 10. Dezember 1986 II R 88/85, BFHE 148, 329, BStBl II 1987, 292).
  • BFH, 10.12.1986 - II R 88/85

    Selbständigkeit der in einem Einheitswertbescheid getroffenen Feststellungen …

    Auszug aus BFH, 28.11.1990 - II R 36/87
    Die Feststellungen zu Wert, Art und Zurechnung sind jeweils selbständige Feststellungen, die gerade in bezug auf die Voraussetzungen der Fortschreibung ein eigenes Schicksal haben, wie sich aus § 22 Abs. 1 und 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) ergibt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. November 1981 III R 116/78, BFHE 135, 85, BStBl II 1983, 88, und vom 10. Dezember 1986 II R 88/85, BFHE 148, 329, BStBl II 1987, 292).
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 6/01

    Baudenkmal: Umbau als Herstellung eines neuen Gebäudes?

    Letzteres ist nicht nur mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer fehlerhaften Einschätzung des Einzelfalles durch die Bewertungsstelle, sondern auch deshalb ausgeschlossen, weil --worauf das FA zu Recht hingewiesen hat-- das bewertungsrechtliche Merkmal des Nichtvorliegens benutzbarer Räume (§ 72 Abs. 3 BewG) jedenfalls keinen zwingenden Schluss darüber zulässt, ob und in welchem Umfang dieser (Zwischen-)Zustand auf die Beschädigung oder Zerstörung tragender Gebäudeteile zurückzuführen ist (vgl. zur sogenannten Entkernung BFH-Urteil vom 24. Oktober 1990 II R 9/88, BFHE 162, 369, BStBl II 1991, 60; zu teilweise zerstörten Gebäuden s. Urteil vom 28. November 1990 II R 36/87, BFHE 162, 391, BStBl II 1991, 209).
  • BFH, 14.12.1994 - II R 104/91

    Keine Auswirkung einer nur vorübergehenden Unbenutzbarkeit des Gebäudes infolge …

    Denn die Feststellungen zu Wert, Art und Zurechnung sind jeweils selbständige Feststellungen, die gerade in bezug auf die Voraussetzungen der Fortschreibung ein eigenes Schicksal haben (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1990 II R 36/87, BFHE 162, 391, BStBl II 1991, 209, 210 m. w. N.).

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 162, 391, BStBl II 1991, 209 zur Artfortschreibung entschieden, daß ein Umbau - abgesehen von dem Fall des abschnittsweisen Umbaus - zwar eine Artänderung einleiten könne, tatsächliche Verhältnisse, die eine Artfortschreibung rechtfertigen, aber erst dann geschaffen seien, wenn der Umbau abgeschlossen ist.

  • BFH, 23.04.1992 - II R 19/89

    Einbeziehung einer Obergeschosswohnung in den bewertungsrechtlichen …

    Unabhängig davon verbietet sich aber der Rückschluß von dem Ausmaß der späteren Sanierungs- und Umbaumaßnahmen auf den Umfang der am streitigen Feststellungszeitpunkt bestehenden Wasserschäden schon wegen des Stichtagsprinzips (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. November 1990 II R 36/87, BFHE 162, 391, BStBl II 1991, 209), es sei denn, bereits am 1. Januar 1980 wäre das Ausmaß der späteren - schadensbedingten - Sanierungsmaßnahmen absehbar gewesen, wofür sich kein Anhalt ergibt.
  • BFH, 17.04.1991 - II R 96/87

    Differenzierung zwischen Mietwohngrundstück und gemischtgenutztes Grundstück

    Damit befand sich das Grundstück der Klägerin am Bewertungsstichtag nicht im Zustand des Umbaus mit der Folge, daß eine Artfortschreibung regelmäßig erst dann in Betracht kommt, wenn der Umbau abgeschlossen ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 28. November 1990 II R 36/87, BFHE 162, 391, BStBl II 1991, 209).
  • FG Niedersachsen, 21.03.1995 - I 304/90

    Bewertung; Fortschreibung bei abgelaufener Feststellungsfrist

    Wenn ein Wertfortschreibungsbescheid - wie es üblicherweise geschieht - die zur Art. getroffene Feststellung mit einem entsprechenden Zusatz wiederholt, so wird diese dadurch nicht zum Regelungsgehalt des Wertfortschreibungsbescheides - BFH vom 28. November 1990 II R 36/87, BStBl II 1991, 209.
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