Rechtsprechung
| BFH, 04.10.1990 - X R 54/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 7b, 10e, 52 Abs. 21 Satz 4
- Wolters Kluwer
Gleichstellung der Abzugsbeträge - Erhöhte Absetzungen - Sonderausgaben - Ehegatten - Einfamilienhaus - Räumlich zusammenhängende Garage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; Umfang der Gleichstellung der Abzugsbeträge nach § 10e EStG mit den erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG
Papierfundstellen
- BFHE 163, 36
- BB 1991, 470
- BB 1991, 671
- DB 1991, 629
- BStBl II 1991, 221
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 10.10.2000 - IX R 60/96
Objektbegrenzung bei räumlichem Zusammenhang
Der Begriff der erhöhten Absetzungen i.S. von § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG umfasst auch die nach § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge (Anschluss an BFH-Urteil vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221).Die Gleichsetzung von Abzugsbeträgen und erhöhten Absetzungen bezieht sich nicht nur auf den in § 10e Abs. 4 Satz 1 EStG angeordneten Objektverbrauch (so aber z.B. Meyer in Herrmann/Heuer/ Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 10e EStG Anm. 323;… Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 10e EStG Rn. 109a), sondern auch auf das Verbot der gleichzeitigen Förderung von in räumlichem Zusammenhang belegenen Objekten gemäß § 10e Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG; denn § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG enthält insoweit keine Einschränkung (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221;… Handzik, Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG, Köln 1990, S. 118 f.; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Tz. 28).
Die Vorschrift ist jedoch dahin auszulegen, dass sie auch die (für Veranlagungszeiträume nach 1987) den erhöhten Absetzungen entsprechenden, gemäß § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge umfasst (z.B. BFH-Urteil in BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221).
- BFH, 04.02.2004 - X R 8/02
Verhältnis von EigZul und Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG
Die Gleichstellungsanordnung hat zur Folge, dass Ehepaaren keine Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 oder 2 EStG für ein zweites Objekt zustehen, wenn dieses in räumlichem Zusammenhang mit einem Objekt gelegen ist, für das sie erhöhte Absetzungen nach den in § 10e Abs. 4 Satz 3 EStG genannten Vorschriften abziehen (vgl. Senatsentscheidungen vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221; vom 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277). - FG Köln, 11.05.2000 - 7 K 8743/97
Kumulative Förderung zweier im räumlichen Zusammenhang belegener Objekte …
Auch zu der Verweisungsvorschrift in § 10 e Abs. 4 Satz 3 EStG hat der BFH ausgeführt, daß Ehegatten keine Abzugsbeträge nach § 10 e Abs. 1 oder 2 EStG für ein zweites Objekt zustünden, wenn dieses in räumlichem Zusammenhang mit einem Objekt belegen sei, für das sie erhöhte Absetzungen wie Sonderausgaben abzögen (vgl. BFH-Urteil vom 4.10.1990 X R 54/90, BStBl II 1991, 221 ). - FG Niedersachsen, 16.12.1997 - VII 121/96
Aufwendungen für Ausbau eines Einfamilienhauses; Inanspruchnahme von …
Gemäß § 10 e Abs. 4 Satz 3 EStG stehen die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG den Abzugsbeträgen nach § 10 e Abs. 1 und 2 EStG auch dann gleich, wenn sie aufgrund der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 4 EStG wie Sonderausgaben abgezogen werden (BFH, Urteil vom 4. Oktober 1990 X R 54/90, BFHE 163, 36, BStBl II 1991, 221).
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