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| BFH, 12.04.1991 - III R 203/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 120 Abs. 1; ZPO § 329 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Senatsvorsitz - Berufung - Frist - Verlängerungsantrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 120 FGO
Finanzgerichtsordnung; Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
Papierfundstellen
- BFHE 164, 182
- NVwZ 1992, 407
- BB 1991, 1410
- BB 1991, 1776
- DB 1991, 1658
- BStBl II 1991, 640
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85
Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf …
Auszug aus BFH, 12.04.1991 - III R 203/90
Die Kläger mußten innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die Revisionsbegründung einreichen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 1. Dezember 1986 GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264). - BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51
Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13
Auszug aus BFH, 12.04.1991 - III R 203/90
Daraus könnte geschlossen werden, daß es für die Wirksamkeit der Fristverlängerung nur auf die Absendung der Mitteilung (vgl. dazu Entscheidung des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 31. Januar 1952 IV ZR 104/51, BGHZ 4, 389) und nicht auf deren Zugang ankommt. - BFH, 13.10.1972 - I R 99/72
Auszug aus BFH, 12.04.1991 - III R 203/90
Die Kläger konnten daher nicht einmal darauf vertrauen, daß ihrem innerhalb der ursprünglichen Revisionsbegründungsfrist gestellten Antrag auf Fristverlängerung überhaupt entsprochen wurde (vgl. Beschlüsse des BFH vom 20. Juni 1968 II R 8/68, BFHE 93, 30, BStBl II 1968, 659, und vom 13. Oktober 1972 I R 99/72, BFHE 107, 107). - BFH, 20.06.1968 - II R 8/68
Absehen vom Abdruck der Entscheidungsgründe
Auszug aus BFH, 12.04.1991 - III R 203/90
Die Kläger konnten daher nicht einmal darauf vertrauen, daß ihrem innerhalb der ursprünglichen Revisionsbegründungsfrist gestellten Antrag auf Fristverlängerung überhaupt entsprochen wurde (vgl. Beschlüsse des BFH vom 20. Juni 1968 II R 8/68, BFHE 93, 30, BStBl II 1968, 659, und vom 13. Oktober 1972 I R 99/72, BFHE 107, 107).
- BFH, 26.09.2007 - III R 18/05
Verlängerung der Begründungsfrist für die Revision; keine Wiedereinsetzung bei …
- BFH, 30.03.2004 - V B 234/03
NZB: Verlängerung der Begründungsfrist
Die Klägerin konnte daher nicht darauf vertrauen, dass diesem Antrag entsprochen wurde (vgl. zur Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist: BFH-Beschluss vom 12. April 1991 III R 203/90, (BFHE 164, 182, BStBl II 1991, 640). - LSG Baden-Württemberg, 25.03.2009 - L 7 SO 4936/08 Der Statthaftigkeit und Zulässigkeit der vorliegenden Berufung des Klägers stehen indes die Berufungsbeschränkungen des § 144 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGG entgegen; zulässige Rechtsbehelfe gegen den Gerichtsbescheid vom 15. September 2008 waren allein der Antrag auf mündliche Verhandlung beim SG und das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde, sodass der Senat nicht gehindert war, bereits vor der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers über dessen Berufung zu befinden (…vgl. BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1; Bundesfinanzhof (BFH) BFHE 164, 182).
- BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89
Anforderungen an einen nicht ständig mit der Revision befassten …
Da sich der Prozeßbevollmächtigte nicht ohne weiteres darauf verlassen darf, daß eine Revisionsbegründungsfrist antragsgemäß verlängert wird (BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1966 I R 120/66, BFHE 87, 378, BStBl III 1967, 145), muß, solange durch das Revisionsgericht noch keine verlängerte Frist mitgeteilt worden ist, die ursprüngliche Revisionsbegründungsfrist im Rahmen der regelmäßigen Fristenüberwachung (zu den Anforderungen insoweit vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1961 I 237/60 S, BFHE 73, 491, BStBl III 1961, 445 m. w. N.) beachtet und ggf. rechtzeitig eine Erkundigung nach der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag eingeholt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 203/90, BFHE 164, 182, BStBl II 1991, 640).
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