Rechtsprechung
| BFH, 26.04.1991 - III R 48/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1987 § 33a Abs. 1 und Abs. 4; Wehrsoldgesetz § 9
- Wolters Kluwer
Entlassungsgeld - Wehrpflichtiger - Entlassung aus Grundwehrdienst - Wehrsold - Bezüge - Unterhaltsleistende Eltern - Überbrückungshilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1987) § 33a Abs. 1, 4; Wehrsoldgesetz § 9
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; Einbeziehung des Entlassungsgeldes eines Wehrpflichtigen in die eigenen Bezüge i.S. des § 33a Abs.1 EStG
Papierfundstellen
- BFHE 164, 286
- FamRZ 1991, 1291 (Ls.)
- BB 1991, 1409
- DB 1991, 1812
- BStBl II 1991, 716
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (1)
- BFH, 31.07.1981 - VI R 67/78
Einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen für einen …
Auszug aus BFH, 26.04.1991 - III R 48/89
Für das Entlassungsgeld kann insoweit nichts anderes gelten als für das einem Wehrpflichtigen gezahlte Weihnachtsgeld, das der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 31. Juli 1981 VI R 67/78 (BFHE 134, 273, BStBl II 1981, 805) zu den Bezügen i. S. des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gerechnet hat.
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 57/00
Entlassungsgeld bei Grundwehr- oder Zivildienst
Es gehört zu den Geldbezügen im Sinne des Wehrsoldgesetzes und damit auch zu den Geldbezügen im Sinne des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer --Zivildienstgesetz (ZDG)-- (§ 35 Abs. 1 ZDG; ebenso zu dem Entlassungsgeld von Grundwehrdienst leistenden Soldaten als Bezüge i.S. von § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG BFH-Urteil vom 26. April 1991 III R 48/89, BFHE 164, 286, BStBl II 1991, 716).Es tritt damit in typisierender Form an die Stelle von Einnahmen aus einer anderen Tätigkeit, die der ehemalige Wehr- bzw. Zivildienstleistende nach Beendigung seiner Dienstzeit voraussichtlich gehabt hätte, wenn er sich während seiner Dienstzeit eine Erwerbsquelle aufgebaut hätte (BFH-Urteile in BFHE 164, 286, BStBl II 1991, 716, und vom 18. Dezember 1996 III R 207/94, BFHE 182, 199, BStBl II 1997, 430, unter 5. der Gründe).
- BFH, 01.03.2000 - VI R 162/98
Kindergeld/-freibetrag: Eigene Einkünfte des Kindes
Diese Vorschrift wird ebenfalls dahin ausgelegt, dass mit dem Begriff "entfallen" nicht der Zuflusszeitpunkt, sondern die wirtschaftliche Zurechnung zum Berücksichtigungszeitraum gemeint ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1991 III R 48/89, BFHE 164, 286, BStBl II 1991, 716; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, Anm. 386 zu § 33a EStG;… Schmidt/ Glanegger, Einkommensteuergesetz 18. Aufl., § 33a Rz. 79). - FG Düsseldorf, 22.08.2000 - 14 K 7012/99
Kindergeld; Einkünftegrenze; Zivildienst; Entlassungsgeld; Wirtschaftliche …
Diese Vorschrift wird ebenfalls dahin ausgelegt, dass mit dem Begriff "entfallen" nicht der Zuflusszeitpunkt, sondern die wirtschaftliche Zurechnung zum Berücksichtigungszeitraum gemeint ist (BFH-Urteil vom 26. April 1991, III R 48/89, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFHE - Bd. 164, 286, BStBl II 1991, 716, 717).Denn das Entlassungsgeld wird - unabhängig vom Zeitpunkt seiner Auszahlung - ausweislich der Gesetzesmaterialien (…vgl. Begründung des Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes, BT-Drucks. VI/1432, S. 3 unter II zu Nr. 4), als Überbrückungshilfe, d.h. als wirtschaftliche Absicherung für die Zeit nach Beendigung der (Zivil-)Dienstzeit gewährt (BFH, BFHE 164, 286 , BStBl II 1991, 716, 717).
- BFH, 07.11.2000 - III R 79/97
Werbungskostenpauschbetrag und Ausbildungsfreibetrag
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der sich der VI. Senat für § 32 Abs. 4 Sätze 6 und 7 EStG 1997 angeschlossen hat (u.a. Urteil vom 1. März 2000 VI R 162/98, BFHE 191, 55, BStBl II 2000, 459), ist die Frage, auf welchen Monat die Einkünfte und Bezüge entfallen, nicht nach dem Zuflusszeitpunkt, sondern nach der wirtschaftlichen Zurechnung zu beantworten (vgl. Urteil vom 26. April 1991 III R 48/89, BFHE 164, 286, BStBl II 1991, 716). - FG Sachsen-Anhalt, 01.03.2000 - 2 K 597/98
Kindergeld bei Warten auf einen Ausbildungsplatz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.12.1996 - III R 207/94
Für ein Kind, das nach Beendigung der Schulausbildung Wehrdienst geleistet hat, …
Sollte der Sohn der Kläger ein solches Entlassungsgeld tatsächlich erhalten haben, wäre es wirtschaftlich den auf die Entlassung folgenden Monaten zuzurechnen und daher auf den Ausbildungsfreibetrag nach Maßgabe des § 33a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 und 2 anzurechnen (Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1991 III R 48/89, BFHE 164, 286, BStBl II 1991, 716). - FG Köln, 19.10.2005 - 4 K 867/04
Kindergeldanspruch; Anspruchsvoraussetzungen
Rn. 25 Hinsichtlich der Behandlung des Entlassungsgelds werde auf die Rechsprechung des BFH, insbesondere die Urteile vom 26.04.1991 III R 48/98, BStBl II 1991, 716 und vom 14.05.2002, VIII R 57/00 verwiesen.Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26.04.1991 III R 48/98, BStBl II 1991, 716 und vom 14.05.2002, VIII R 57/00) entfällt es entsprechend den Grundsätzen zur wirtschaftlichen Zurechnung dieser Bezüge auf alle Monate des Kalenderjahres nach Beendigung der Dienstzeit.
- FG Münster, 16.05.2001 - 10 K 5266/99
Zeitliche Zuordnung von Entlassungsgeld; Anspruch auf Kindergeld für volljährige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 1372/00
Anspruch auf Kindergeld bei Beginn einer Ausbildung während der formellen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.06.2006 - III B 43/05
AgB: Unterhalt an wehrpflichtiges Kind
Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH gehören der --gemäß § 3 Nr. 5 EStG steuerfreie-- Wehrsold, das Weihnachts- und Entlassungsgeld sowie der Sachbezugswert von Gemeinschaftsunterkunft und -Verpflegung bei Wehrpflichtigen zu den Bezügen i.S. des § 33a Abs. 1 EStG (BFH-Urteile in BFHE 134, 273, BStBl II 1981, 805; vom 26. April 1991 III R 48/89, BFHE 164, 286, BStBl II 1991, 716). - FG Nürnberg, 21.10.1997 - V 322/97
- BFH, 19.08.2002 - VIII R 82/01
Kindergeld; Entlassungsgeld von Wehrdienstleistenden
- FG Nürnberg, 28.10.1999 - IV 272/98
Kindergeld: Zuordnung gewerblicher Einkünfte und BAföG -Zuschüsse
- FG Hessen, 21.09.1998 - 2 K 2191/98
Rückwirkende Aufhebung von Kindergeldgewährung; Überschreiten der für den …
- FG Niedersachsen, 29.03.2001 - 5 K 216/00
Berücksichtigung für Kindergeld; Entlassungsgeld der Zivildienstleistenden als …
- FG Münster, 22.02.2001 - 1 K 3923/00
Berücksichtigung des Entlassungsgeldes eines Zivildienstleistenden beim …
- FG Sachsen-Anhalt, 11.10.2000 - 2 K 418/99
Entlassungsgeld eines Zivildienstleistenden; Überbrückungsgeld bei Beendigung …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.02.2001 - 5 K 1476/99
Berücksichtigung von Zinserträgen bei Berechnung der Einkünfte und Bezüge des …
- FG Niedersachsen, 29.09.1998 - I 857/97
In die Berechnung des Grenzbetrages nach § 32 IV 2 EStG fließen nur solche …
- FG Niedersachsen, 29.08.2003 - 1 K 246/03
Rechtsschutz gegen Kindergeldfestsetzung; Berücksichtigungsfähigkeit einer …
- FG Baden-Württemberg, 09.06.1998 - 4 K 100/97
Ermittlung anzurechnender Einkünfte des Kindes; Zeitpunkt und wirtschaftliche …
- FG Bremen, 23.07.1998 - 498048K 1
Keine Berufsausbildung bei Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes und bloßer …
- FG Münster, 19.01.2001 - 11 K 1697/00
Berücksichtigung von Entlassungsgeldern
- FG Köln, 10.04.2000 - 2 K 9444/98
Ermittlung der eigenen Kindeseinkünfte bei volljährigen Kindern
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.1999 - 2 K 503/98
- FG Münster, 07.07.1998 - 1 K 2209/98
Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung nach Einfluss von Urlaubsgeld in die …
- FG Nürnberg, 20.07.1998 - V 778/97
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