Rechtsprechung
| BFH, 14.05.1991 - VI R 119/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1982 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 6, § 12 Nr. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Ausschmückung eines behördlichen Dienstzimmers - Poster - Drucke - Werbungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 9, 12 EStG
Lohnsteuer; Aufwendungen für die Ausschmückung eines Dienstzimmers
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsmittel
- Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
Papierfundstellen
- BFHE 165, 51
- BB 1991, 2072
- BB 1991, 2208
- DB 1991, 2637
- BStBl II 1991, 837
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 30.10.1990 - VIII R 42/87
1. Aufwendungen zur Ausstattung eines Arbeitszimmers mit Kunstgegenständen sind …
Auszug aus BFH, 14.05.1991 - VI R 119/88
Aufwendungen für die Ausschmückung eines behördlichen Dienstzimmers mit Postern und Drucken sind keine Werbungskosten (Anschluß an BFH-Urteil vom 30. Oktober 1990 VIII R 42/87, BFHE 163, 324, BStBl II 1991, 340).Nach dem Urteil des VIII. Senats des BFH vom 30. Oktober 1990 VIII R 42/87 (BFHE 163, 324, BStBl II 1991, 340) sind Aufwendungen für einen Gegenstand der Kunst im weitesten Sinne, der zur Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers gehört, keine Werbungskosten.
Der VIII. Senat des BFH hat im vorgenannten Urteil in BFHE 163, 324, BStBl II 1991, 340 die Frage offengelassen, ob Anschaffungskosten des Gobelinbildes dann als Werbungskosten zu behandeln wären, wenn der Kläger in seinem häuslichen Arbeitszimmer Repräsentationsaufgaben wahrzunehmen hätte.
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 14.05.1991 - VI R 119/88
Denn nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) enthält § 12 Nr. 1 EStG ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für Aufwendungen, die sowohl durch die Lebensführung als auch durch den Beruf veranlaßt sind. - BFH, 18.10.1983 - VI R 68/83
Die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind …
Auszug aus BFH, 14.05.1991 - VI R 119/88
Zu den als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen eines Arbeitszimmers können nach der Rechtsprechung des BFH auch Ausgaben für seine Ausstattung gehören (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112 zu 3.). - BFH, 23.03.1984 - VI R 182/81
Werbungskosten - Bezirksdirektor einer Versicherungsgesellschaft - Zuwendungen an …
Auszug aus BFH, 14.05.1991 - VI R 119/88
Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus alle Aufwendungen, die durch die berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer veranlaßt sind (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. März 1984 VI R 182/81, BFHE 141, 18, BStBl II 1984, 557, 559). - BFH, 18.03.1988 - VI R 49/85
Anforderungen an die Würdigung eines Raumes als steuerlich anzuerkennendes …
Auszug aus BFH, 14.05.1991 - VI R 119/88
Von gleichen Grundsätzen ist der Senat im Urteil vom 18. März 1988 VI R 49/85 (BFH/NV 1988, 556) bei der Beurteilung von Geweihen und Jagdwaffen ausgegangen, die an der Wand eines häuslichen Arbeitszimmers hängen.
- BFH, 12.03.1993 - VI R 92/92
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Ausschmückung seines Dienst- und …
Aufwendungen eines Vorstandsmitglieds für die Ausschmückung seines Dienst- und Vorzimmers mit Kunstgegenständen sind keine Werbungskosten (Anschluß an die Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 14. Mai 1991 VI R 119/88, BFHE 165, 51, BStBl II 1991, 837).Der Vortrag des Klägers, er sei nicht mit einem Finanzbeamten zu vergleichen (vgl. dazu das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Mai 1991 VI R 119/88, BFHE 165, 51, BStBl II 1991, 837) und habe als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft Repräsentationserwartungen seiner Besucher zufriedenzustellen, führe nicht zum Erfolg der Klage.
Das FG hat auf der Grundlage der BFH-Urteile in BFHE 163, 324, BStBl II 1991, 340, und BFHE 165, 51, BStBl II 1991, 837 zu Recht den Abzug von Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) in Höhe der geltend gemachten AfA für die vom Kläger angeschafften Kunstgegenstände abgelehnt.
- BFH, 08.11.1996 - VI R 22/96
Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für einen im steuerlich anerkannten …
Sollen Gegenstände ein Arbeitszimmer ausschmücken, so ist regelmäßig die allgemeine Lebensführung des Steuerpflichtigen berührt; der Abziehbarkeit der entsprechenden Aufwendungen als Werbungskosten steht dann § 12 Nr. 1 EStG entgegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 163, 324, BStBl II 1991, 340; vom 14. Mai 1991 VI R 119/88, BFHE 165, 51, BStBl II 1991, 837, und vom 12. März 1993 VI R 92/92, BFHE 170, 443, BStBl II 1993, 506). - FG Köln, 04.12.2002 - 10 K 5858/98
Abzug von Aufwendungen für Gebrauchskunst bei den Arbeitszimmerkosten
Während er Aufwendungen für die beiden erstgenannten Einrichtungsgegenstände zum Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug zuließ, lehnte er bei den Gegenständen, die vorwiegend zur Ausschmückung des Arbeitszimmers dienten, eine steuermindernde Berücksichtigung ab (…vgl. Urteile vom 18. März 1988 VI R 49/85, BFH/NV 1988, 556; vom 30. Oktober 1990 VIII R 42/87, BFHE 163, 424, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1991, 340; vom 14. Mai 1991 VI R 119/88, BFHE 165, 51, BStBl II 1991, 837 und vom 12. März 1993 VI R 92/92, BFHE 170, 443, BStBl II 1993, 506). - FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - 3 K 1844/97
Aufwendungen für die Heimunterbringung eines Verwandten als außergewöhnliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 2605/95
Einkommensteuer; Bedeutung des finanzamtlichen Mietspiegels bei der großen …
Zwischen der überwiegend privaten Nutzung des Gartens, die das Wohnen angenehmer machen soll, und der so gut wie ausschließlich beruflichen Nutzung des Arbeitszimmers besteht kein wirtschaftlicher Zusammenhang (vgl. BFH BStBl 1991 II S. 837).
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