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Rechtsprechung
   BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,297
BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89 (https://dejure.org/1991,297)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1991 - VI R 77/89 (https://dejure.org/1991,297)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1991 - VI R 77/89 (https://dejure.org/1991,297)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 9 EStG
    Lohnsteuer; Umzugskosten nach Arbeitsplatzwechsel

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 166, 534
  • BB 1992, 1837
  • BB 1992, 850
  • DB 1992, 1071
  • BStBl II 1992, 494
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.11.1986 - VI R 106/85

    1. Beruflich veranlaßte Umzugskosten ohne Arbeitsplatzwechsel bei …

    Auszug aus BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 6. November 1986 VI R 106/85 (BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81) entschieden habe, müsse der Umzug in ein zu Eigentum erworbenes Haus dem Abzug der Umzugskosten als Werbungskosten nicht entgegenstehen.

    Als eine wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen gilt grundsätzlich der Umstand, daß der Umzug zu einer Fahrzeitersparnis von täglich bis zu 1 Stunde geführt hat (BFH-Urteil in BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81); auch in diesem Urteil stand der nicht durch einen Arbeitsplatzwechsel verursachte Umzug in ein zuvor erworbenes Einfamilienhaus der nahezu ausschließlich beruflichen Veranlassung des Umzugs nicht entgegen.

    Es hat unter Beachtung der Grundsätze des BFH-Urteils in BFHE 148, 164, BStBl II 1987, 81 nicht als dem Abzug der Umzugskosten als Werbungskosten entgegenstehend angesehen, daß der Kläger mit seiner Familie in ein zu Eigentum erworbenes Haus gezogen ist.

  • BFH, 28.04.1988 - IV R 42/86

    Kosten eines Arztes für den Umzug in die Nähe der Praxis als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89
    Von ähnlichen Erwägungen geht auch das Urteil vom 28. April 1988 IV R 42/86 (BFHE 153, 357, BStBl II 1988, 777) im Falle eines freipraktizierenden Arztes aus, der seine Wohnung von 14 km bis auf 100 m an seine im Krankenhaus gelegene Praxis heranverlegt hatte.
  • BFH, 15.10.1976 - VI R 162/74

    Aufwendungen für den Wechsel einer Familienwohnung - Werbungskosten - Berufliche …

    Auszug aus BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89
    Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb einer Großstadt oder an einen anderen Ort umzieht, weil sich dadurch die Zeitspanne für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte merklich verringert (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117), wobei der Anerkennung der Umzugskosten als Werbungskosten nicht entgegenstehen muß, daß der Umzug in ein zu Eigentum erworbenes Objekt erfolgt (…BFH-Urteil vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236).
  • BFH, 10.09.1982 - VI R 95/81

    In der Verkürzung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine …

    Auszug aus BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89
    b) Auch ohne einen Arbeitsplatzwechsel hat der BFH die berufliche Veranlassung für einen Umzug als gegeben erachtet, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung für den Arbeitnehmer geführt hat (BFH-Urteil vom 10. September 1982 VI R 95/81, BFHE 136, 478, BStBl II 1983, 16); die Klägerin dieses Verfahrens hatte ihren Wohnsitz in einer Großstadt von 9 km bis auf 1 km an die Arbeitsstätte heranverlegt, weil sie den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte häufig auch mehrmals am Tag zurücklegen mußte.
  • BFH, 18.10.1974 - VI R 72/72

    Umzugskosten - Betriebsausgaben - Werbungskosten - Berufliche Tätigkeit - …

    Auszug aus BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89
    a) Diese Voraussetzungen können z. B. gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer seine bisherige Dienstwohnung wegen eines Arbeitsplatzwechsels räumen und deshalb in eine andere Wohnung umziehen muß (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1974 VI R 72/72, BFHE 114, 468, BStBl II 1975, 327).
  • BFH, 06.11.1986 - VI R 34/84

    Steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen wegen Umzugs in eine neue Wohnung als …

    Auszug aus BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89
    Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb einer Großstadt oder an einen anderen Ort umzieht, weil sich dadurch die Zeitspanne für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte merklich verringert (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1976 VI R 162/74, BFHE 121, 27, BStBl II 1977, 117), wobei der Anerkennung der Umzugskosten als Werbungskosten nicht entgegenstehen muß, daß der Umzug in ein zu Eigentum erworbenes Objekt erfolgt (BFH-Urteil vom 6. November 1986 VI R 34/84, BFH/NV 1987, 236).
  • FG Baden-Württemberg, 02.04.2004 - 8 K 34/00

    Berufliche Umzugskosten als Werbungskosten trotz verlängerter Anfahrt des einen …

    Kosten für einen Umzug ohne Arbeitsplatzwechsel können beruflich veranlasst sein, wenn der Weg zur Arbeitsstätte wesentlich verkürzt wird oder sich die Arbeitsbedingungen in sonstiger Weise wesentlich verbessern (…vgl. BFH, Urt. v. 23. März 2001 -VI R 189/97-, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2002, 56 (57);… Beschl. v. 02. Februar 2000 -X B 80/99-, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2000, 945 und Urt. v. 22. November 1991 -VI R 77/89-, BStBl. II 1992, 494 (494)).

    Eine wesentliche Verkürzung der Fahrzeit nimmt der BFH, dessen Rechtsprechung der Senat folgt, in neuerer Zeit an, wenn sich die Zeit für den Weg vor der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück um mindestens eine Stunde täglich verringert (…vgl. BFH, Beschl. v. 26. Mai 2003 -VI B 28/03-, BFH/NV 2003, 118, Urt. v. 23. März 2001 a.a.O. und d. Urt. v. selben Tage -VI R 175/99-, BStBl. II 2001, 585, jeweils m.w.N.;… vgl. aber auch BFH, Urt. v. 06. November 1986 -VI R 106/85-, BStBl. II 1987, 81 und Urt. v. 22. November 1991, a.a.O., wonach eine Zeitersparnis von täglich bis zu einer Stunde genügt und der Hinweis H 41 des Amtlichen Lohnsteuerhandbuchs, nach dem es unter Hinweis u.A. auf die gerade genannte BFH-Entscheidung genügen soll, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde verringert).

    Ist eine Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde oder eine sonstige allgemeine erhebliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen gegeben, so ist es unerheblich, aus welchen Gründen der Steuerpflichtige gerade in diese neue Wohnung gezogen ist (vgl. BFH, Urt. v. 22. November 1991 a.a.O.).

  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 190/22

    Umzugskosten als Werbungskosten - Zurechnung des Homeoffice zur beruflichen …

    Rn. 28 (4) Wenn aber die berufliche Veranlassung des Umzugs nach objektiven Kriterien eindeutig feststeht, ist nach gefestigter Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 23. März 2001, VI R 175/99, BStBl II 2001, 585; vom 22. November 1991, VI R 77/89, BStBl II 1992, 494;… Beschluss vom 19. Oktober 2000, VI B 280/99, BFH/NV 2001, 588) auf Motive des Steuerpflichtigen für den Umzug in eine bestimmte Wohnung (z.B. größere Mietwohnung oder Einfamilienhaus) nicht mehr abzustellen.
  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen den entscheidenden Grund für den Wohnungswechsel darstellt und private Umstände nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (zuletzt Urteil des Senats vom 22. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494).

    Erst wenn nach diesen objektiven Kriterien (Ein - oder Auszug aus einer Dienstwohnung, wesentliche Fahrtzeitverkürzung von mindestens einer Stunde oder sonstige erhebliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen) die berufliche Veranlassung des Umzugs feststand, hat der Senat nicht mehr entscheidend darauf abgestellt, aus welchen Motiven der Steuerpflichtige gerade in eine bestimmte Wohnung (z. B. eine größere Mietwohnung oder ein Einfamilienhaus) umgezogen ist (Urteil in BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494).

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