Rechtsprechung
| BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1983 §§ 20 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 1, 24 Nr. 1 a und b; BerlinFG §§ 16, 17
- Wolters Kluwer
Vorfälligkeitsentschädigungen - Darlehnsnehmer - Vorzeitige Kündigung des Darlehns - Einnahmen aus Kapitalvermögen - Wegfall der Steuerermäßigung - Ausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Vorfälligkeitsentschädigungen als Einnahmen aus Kapitalvermögen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 20, 24 EStG
Einkommensteuer; Vorfälligkeitsentschädigungen als Kapitaleinkünfte
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Abgrenzung zwischen laufenden Aufwendungen und Veräußerungskosten
Papierfundstellen
- BFHE 168, 517
- BB 1992, 1925
- BB 1992, 2489
- DB 1992, 2173
- BStBl II 1992, 1032
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BFH, 13.10.1987 - VIII R 156/84
Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag (Disagio) einer …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
Voraussetzung ist, daß sich die Einnahmen wirtschaftlich als - regelmäßiges oder besonderes - Entgelt oder als sonstige Vorteile der Kapitalnutzung (§ 20 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 1 und dazu BFH-Urteil vom 13. Oktober 1987 VIII R 156/84, BFHE 151, 512, BStBl II 1988, 252, unter III. 4. m. w. N.) darstellen.Einnahmen können aber als besonderes Entgelt oder als Vorteil i. S. von § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG auch noch nach Beendigung des Kapitalnutzungsverhältnisses anfallen (vgl. z. B. BFH in BFHE 151, 512, BStBl II 1988, 252, m. w. N., und vom 14. Februar 1984 VIII R 126/82, BFHE 141, 124, BStBl II 1984, 580, unter 2.).
- BFH, 21.08.1990 - VIII R 17/86
Abstandszahlung eines Mietinteressenten für die Entlassung aus einem …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
Insoweit gilt für sie nichts anderes als für sonstige Abstandszahlungen, die für die Entlassung aus einem Vertragsverhältnis gezahlt werden (vgl. zuletzt - für Mietvorvertrag - BFH-Urteil vom 21. August 1990 VIII R 17/86, BFHE 162, 62, BStBl II 1991, 76).Insoweit unterscheidet sich der Streitfall von den Abstandszahlungen, über die der Senat in seinem Urteil in BFHE 162, 62, BStBl II 1991, 76 zu entscheiden hatte.
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
Die Abgrenzung erfolgt nach dem Veranlassungsprinzip (BFH-Urteil vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C II. 2. b).
- BFH, 31.10.1989 - VIII R 210/83
Geldansprüche aus Arbeitsverhältnis können sonstige Kapitalforderungen i. S. des …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
Einnahmen aus Kapitalvermögen bezieht, wer Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überläßt (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Oktober 1989 VIII R 210/83, BFHE 160, 11, BStBl II 1990, 532, m. w. N.). - BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Vorfälligkeitsentschädigung keine …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
Dem Urteil vom 23. Januar 1990 IX R 8/85 (BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464) kann allerdings entnommen werden, daß er die Entschädigung beim Zahlenden als Werbungskosten beurteilen würde, wenn und soweit sie nicht durch einen neuen und gegenüber dem Darlehensverhältnis engeren Veranlassungszusammenhang der Vermögenssphäre zuzuordnen ist. - BFH, 10.07.1991 - X R 79/90
Ablösung einer Veräußerungsrente durch eine Einmalzahlung
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
In einem solchen Fall liegt eine Entschädigung i. S. des § 24 Abs. 1 Nr. 1 a EStG nur dann vor, wenn sie ihre günstige Rechtsposition unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck aufgegeben hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFHE 165, 75, m. w. N.). - BFH, 14.02.1984 - VIII R 126/82
Abfindung an einen stillen Gesellschafter, die den Betrag der Einlage übersteigt, …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
Einnahmen können aber als besonderes Entgelt oder als Vorteil i. S. von § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG auch noch nach Beendigung des Kapitalnutzungsverhältnisses anfallen (vgl. z. B. BFH in BFHE 151, 512, BStBl II 1988, 252, m. w. N., und vom 14. Februar 1984 VIII R 126/82, BFHE 141, 124, BStBl II 1984, 580, unter 2.). - BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87
Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
Bei dieser Beurteilung läßt der Senat offen, ob diese Vorschrift nicht schon deshalb ausscheidet, weil die Ersatzleistung nicht auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (vgl. dazu - für den Fall einer vertraglich vereinbarten Abfindungszahlung bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 8/87, BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703, m. w. N.). - BFH, 20.03.1980 - V R 32/76
Nichtabnahmeentschädigungen und Vorfälligkeitsentschädigungen als Entgelte für …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
Es handelt sich - wie der V. Senat des BFH ausgeführt hat (Urteil vom 20. März 1980 V R 32/76, BFHE 130, 435, BStBl II 1980, 538) - um ein den veränderten Bedingungen angepaßtes (besonderes) Entgelt. - BFH, 13.11.1986 - IV R 211/83
Rückzahlung der Vorsteuererstattung bei fehlgeschlagener Option zur …
Auszug aus BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89
Dementsprechend hat auch ihre Rückzahlung keine steuerrechtlichen Auswirkungen (vgl. zur Rückzahlung gesetzwidrig erlangter Steuervorteile aufgrund eines Rückforderungsanspruchs nach § 37 AO 1977 BFH-Urteil vom 13. November 1986 IV R 211/83, BFHE 148, 306, BStBl II 1987, 374, a. E.). - FG Düsseldorf, 09.06.1988 - 2 K 89/84
Entschädigung bei Darlehensablösung: Immaterielles Wirtschaftsgut?
- FG Niedersachsen, 29.10.1986 - IX 675/85
- FG Nürnberg, 14.12.1988 - III 69/88
Einkommensteuer; Aufwendungen für eine Vorfälligkeitsentschädigung
- FG München, 12.12.1989 - 12 K 12060/86
- BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02
Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen
b) Maßgeblich ist mithin allein, ob die Vorteilszuwendung nach dem Veranlassungsprinzip, d.h. bei wertender Beurteilung des die Vorteilszuwendung auslösenden Moments, als dem Gesellschaftsverhältnis i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (sog. Erwerbssphäre) zugehörig anzusehen ist (Senatsurteil vom 10. März 1992 VIII R 66/89, BFHE 168, 517, BStBl II 1992, 1032). - BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91
Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter …
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen vielmehr alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung sind (Senatsurteile in BFHE 151, 512, BStBl II 1988, 252, Ziff. 4 der Gründe, und vom 10. März 1992 VIII R 66/89, BFHE 168, 517, BStBl II 1992, 1032, Ziff. 1 der Gründe). - FG Köln, 15.02.2023 - 2 K 148/20
Festsetzung von Kapitalertragsteuern für ein Vorfälligkeitsentgelt nach …
Dass es sich bei einer Vorfälligkeitsentschädigung um ein besonderes Entgelt handele, habe der BFH bereits am 10.03.1992 (VIII R 66/89) entschieden.Nach traditioneller Auffassung muss der Ersatz für unfreiwillige Einnahmeverluste geleistet werden (vgl. BFH v. 10.03.1992, VIII R 66/89, juris;… Wacker in Schmidt, 41. A., 2022, § 24 EStG, Rn. 5).
Daneben ist auch § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht einschlägig, da die Nichtfortsetzung eines Kapitalnutzungsverhältnisses keine "Aufgabe einer Tätigkeit" i.S. dieser Vorschrift ist (vgl. zu beiden Alternativen: BFH v. 10.03.1992, VIII R 66/89, juris).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
Die zusätzlich zu einer Bardividende von einer ausländischen Aktiengesellschaft …
b) Maßgeblich ist mithin allein, ob die Vorteilszuwendung nach dem Veranlassungsprinzip, d. h. bei wertender Beurteilung des die Vorteilszuwendung auslösenden Moments, als dem Gesellschaftsverhältnis im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (sog. Erwerbssphäre) zugehörig anzusehen ist (BFH-Urteil vom 10. März 1992 VIII R 66/89, BStBl II 1992, 1032). - FG Köln, 18.04.2002 - 15 K 7740/99
Verhältnis der Änderungsbefugnis nach § 174 Abgabenordnung (AO 1977) zur …
Rn. 31 Streitgegenstand war bei der Anfechtungsklage wegen Umsatzsteuer 1983 im gerichtlichen Verfahren 10 K 5042/88 zwar die Rechtsbehauptung des Klägers, der angefochtene Verwaltungsakt sei rechtswidrig und verletze ihn in seinen Rechten (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 1990 I R 145/87, BStBl II 1992, 1032). - BFH, 14.07.1993 - I R 84/92
Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung …
Damit deckt sich die Rechtsprechung des IV.Senats mit der Rechtsprechung der übrigen Senate, die zwar begrifflich Entschädigungen bejahen, aus den Begriffen entgangen bzw. entgehenden in § 24 Nr. 1a EStG aber ebenfalls ableiten, daß der Betroffene unter einem entsprechenden Druck gehandelt haben muß (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 455; vom 10. März 1992 VIII R 66/89, BFHE 168, 517, BStBl II 1992, 1032; in BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703). - FG Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 4 K 318/02
Veräußerung von GmbH-Anteilen unter Berücksichtigung eines Aufgeldes - …
Entscheidend sei daher, ob vorliegend die Geldzahlungen, die die K AG an die Familie B. geleistet habe, der Erwerbs- oder der Vermögenssphäre zuzurechnen seien (Urteil des BFH vom 10. März 1992 VIII R 66/89, BStBl II 1992, 1032). - BFH, 21.02.1995 - VIII R 6/92
Zugehörigkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung zu den Dauerschuldzinsen
Die Zahlung an den Darlehensgeber wurde deshalb im Streitfall nicht mehr als Vergütung für die Kapitalnutzung, sondern -- wie auch in dem vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 10. März 1992 VIII R 66/89 (BFHE 168, 517, BStBl II 1992, 1032) entschiedenen Fall -- deshalb gezahlt, weil nach Kündigung des Vertragsverhältnisses Zinseinnahmen beim Darlehensgeber entfallen sind. - FG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 5 K 41/95 Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, wer Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überläßt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 10. März 1992 VIII R 66/89 , BStBl II 1992, 1032).
- FG Baden-Württemberg, 18.05.1999 - 1 K 63/97
Zwischengewinne aus Beteiligung an einem ausländischen Investmentfonds; …
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