Rechtsprechung
| BFH, 10.11.1992 - VII R 52/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Berichtigung von Milchgarantiemengenangaben
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 168 AO; VO EWG Nr. 857/84 Art. 9 Abs. 2
Abgabenordnung; Anmeldung über die Milchgarantiemengenabgabe
Papierfundstellen
- BFHE 170, 193
- BB 1993, 132
- DB 1993, 820
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94
Festsetzung von Milch-Garantiemengenabgaben - Vom vorherigen Einbehalt der Abgabe …
Durch die als Abgabenfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung wirkenden berichtigten Anmeldungen der Klägerin (BFH-Urteile vom 10. November 1992 VII R 52/92, BFHE 170, 193, und vom 17. August 1993 VII R 123/92, BFHE 172, 558) wurde im Streitfall nur W zur Zahlung der Milch-Garantiemengenabgabe verpflichtet, der die in seinem Betrieb erzeugte Milch an die Käuferin geliefert hat. - BFH, 17.08.1993 - VII R 123/92
Anfechtung des Zinsbescheides für Milch-Garantiemengenabgabe
Diese Abgabeanmeldung i.S. von § 150 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 steht nach § 168 Satz 1 AO 1977 einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich ( BFHE 143, 523, 526 und Senatsurteil vom 10.November 1992 VII R 52/92 , BFHE 170, 193 ). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2005 - 2 K 739/01
Rückforderung eines abgetretenen Vorsteuerguthabens vom Abtretungsempfänger; …
Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auffassung, wonach die Steueranmeldung durch den Steuerpflichtigen jederzeit geändert werden kann, vorausgesetzt, die Festsetzungsfrist ist noch nicht abgelaufen (…Klein/Rüsken, AO , 8. Aufl., § 168 Rdn. 10 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 10.11.1992 - VII R 52/92, BFHE 170, 193). - FG Thüringen, 20.07.2000 - II 454/98
Zulässigkeit des Einspruchs eines Milcherzeugers wegen Festsetzung der …
b) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind auf die Abgaben nach der Milchgarantiemengenregelung gemäß § 12 Abs. 1 MOG die Vorschriften der AO insbesondere auch §§ 167 und 168 AO entsprechend anzuwenden (BFH-Urteil vom 10. November 1992 VII R 52/92, Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs - BFHE - 170, 193, Beschluss vom 16. Juli 1985 VII B 53/85, BFHE 143, 523). - FG Hessen, 23.05.1997 - 7 K 2746/95
Aufhebung der Änderung der Abgabenanmeldung in Form der Festsetzung der …
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