Rechtsprechung
| BFH, 23.09.1993 - V R 132/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 3 a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuer - Reisebetreuung - Angestellte
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Leistungsort: Reisebetreuung
- rechtsportal.de
UStG (1980) § 3a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Leistungsort bei Reisebetreuungsleistungen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Reisebetreuung bei Auslandsreisen (§ 3 a UStG )
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG 1980
Umsatzsteuer; Reisebetreuung durch angestellte Reiseleiter
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ort der sonstigen Leistung
- Überblick über die Ortsbestimmung des § 3a UStG
- Grundregel des § 3a Abs. 1 UStG
- Reiseleistungen nach § 25 UStG
- Reiseleitereinsatz
Papierfundstellen
- BFHE 172, 240
- BB 1994, 265
- BB 1994, 58
- BB 1994, 920
- BStBl II 1994, 272
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.11.1975 - V R 138/73
Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche …
Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 132/89
Für mit eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahmen von Reisevorleistungen erbrachte Leistungen gelten die allgemeinen Vorschriften, insbesondere über den Ort der sonstigen Leistung nach § 3 a UStG 1980 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307). - BFH, 26.03.1992 - V R 16/88
Einheitliche sonstige Leistung durch Rennservice für Autorennfahrer
Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 132/89
Dieser Leistungsort ist maßgebend, wenn nach § 3 a Abs. 2 bis Abs. 4 UStG 1980 keine anderen Leistungsorte in Betracht kommen (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1992 V R 16/88, BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929). - BFH, 21.01.1993 - V B 95/92
Inhalt der Besteuerung von nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers …
Auszug aus BFH, 23.09.1993 - V R 132/89
Die Betreuungsleistungen durch angestellte Reiseleiter unterliegen nicht der Differenzbesteuerung nach § 25 Abs. 1 UStG 1980 (vgl. zur Differenzbesteuerung von Reiseleistungen: Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1993 V B 95/92, noch nicht veröffentlicht).
- BFH, 27.02.2003 - V R 78/01
Parkplatzüberlassung durch Gemeinde
Es reicht aber --entsprechend dem Zweck der Bestimmung, die Steuerneutralität zu gewährleisten-- nach der Rechtsprechung des EuGH aus, wenn die Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts --im Wettbewerb mit ihnen-- auch von Privaten ausgeübt werden können und ihre Behandlung als Nicht-Steuerpflichtige "zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen kann" (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88, Slg. 1989, 3233, Leitsatz 2 und Rdnr. 22, UR 1991, 77). - BFH, 22.09.2005 - V R 28/03
Verpachtung eines Eigenjagdbezirks durch Gebietskörperschaft
Diese Bestimmung ist dahin auszulegen, dass es sich bei den Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" um solche Tätigkeiten handelt, die die Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung ausüben; ausgenommen sind die Tätigkeiten, die sie unter den gleichen rechtlichen Bedingungen ausüben wie private Wirtschaftsteilnehmer (EuGH-Urteile vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88, Comune di Carpaneto Piacentino u.a., Slg. 1989, 3233, UR 1991, 77, und vom 12. September 2000 Rs. C-276/97, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-6251, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2000, 620). - BFH, 12.10.2016 - XI R 5/14
Zum Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In- …
Rn. 33 § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG ist daher --trotz seines nicht völlig identischen Wortlauts-- i.S. des Art. 54 MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen (vgl. ebenso zur früheren Rechtslage BFH-Urteile vom 23. September 1993 V R 132/89, BFHE 172, 240, BStBl II 1994, 272, unter 2., Rz 8; vom 1. Dezember 2010 XI R 27/09, BFHE 232, 560, BStBl II 2011, 458, Rz 48;… BFH-Beschluss vom 4. April 2012 V B 78/11, BFH/NV 2012, 1195, Rz 7).
- BFH, 17.03.2022 - XI R 23/21
Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks
Als Ausgangsleistungen mit eigenen Mitteln (Eigenleistungen) unterliegen sie auch nicht der Margenbesteuerung des § 25 Abs. 1 UStG (s. allgemein BFH-Urteil vom 23.09.1993 - V R 132/89, BFHE 172, 240, BStBl II 1994, 272, unter 1.; EuGH-Urteil Madgett und Baldwin vom 22.10.1998 - C-308/96 und C-94/97, EU:C:1998:496, Rz 35). - FG Berlin, 20.03.2001 - 7 K 7137/99
Ort einer sonstigen Leistung einer ausschließlich im Ausland ansässigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 06.11.2002 - V R 57/01
"unterhaltende" Leistungen und "ähnliche" Leistungen
Der Begriff der "ähnlichen Leistungen" bezieht sich --wie schon die Aufzählung (nur) bestimmter unterschiedlicher Tätigkeiten in § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG 1993 zeigt-- nicht auf ein den unterschiedlichen bezeichneten Tätigkeiten gemeinsames Element, das auch abstrakt hätte beschrieben werden können; gemeint sind vielmehr Tätigkeiten, die unter Berücksichtigung der charakteristischen Merkmale einer der bezeichneten Tätigkeiten einen ähnlichen Charakter hat (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 132/89, BFHE 172, 240, BStBl II 1994, 272;… Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 16. September 1997 Rs. C-145/96 --Hoffmann--, Slg. 1997, I-4857 Rn. 20 und 21;… vom 6. März 1997 Rs. C-167/95 --Linthorst, Pouwels en Scheres--, Slg. 1997, I-1195 Rn. 19-22, beide zu Art. 9 Abs. 2 Buchst. e). - FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7306/17
Umsatzsteuer 2011, 2012 und 2013
Gemäß BFH-Urteil vom 23.09.1993 (V R 132/89, BStBl. II 1994, 272) werde die Reisebetreuungsleistung von angestellten Reiseleitern am Unternehmenssitz ausgeführt. - FG München, 19.07.2007 - 14 K 2688/06
Ort der Reisebetreuungsleistung i.S.d. Umsatzsteuergesetz; Ort der Leistung bei …
Davon ausgehend hat der Kläger in den Streitjahren keine eigenständigen unterrichtenden, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen im Ausland bewirkt (vgl. auch BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 132/89, BStBl II 1994, 272). - FG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 14 K 4038/08
Umsatzsteuerbefreiung für Einzeltherapie und Paartherapie sowie …
Unterrichtende Leistungen liegen vor, wenn der Unternehmer planmäßig ein bestimmtes Lernziel vermittelt (BFH-Urteil vom 23. September 1993 V R 132/89, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1994, 272). - FG Berlin, 13.07.1999 - 7 B 7355/98 Für die Bestimmung der "ähnlichen Leistungen" im Sinne der Vorschrift kommt es maßgeblich darauf an, daß eine Ähnlichkeit der Leistung mit den in der Vorschrift ausdrücklich angeführten künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen und unterhaltenden Leistungen besteht, wobei weiter eine Rolle spielt, daß die Vorschrift die überwiegend persönlichkeitsbezogene, ohne standortgebundenes Unternehmensvermögen ausgeführte Leistung an dem Ort erfassen will, an dem sie in Konkurrenz zu anderen ortsansässigen Unternehmern ausgeführt wird ( BFH, Urteil vom 23. September 1993 V R 132/89 , BStBl II 1994, 272).
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