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Rechtsprechung
   BFH, 12.10.1994 - X R 260/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,625
BFH, 12.10.1994 - X R 260/93 (https://dejure.org/1994,625)
BFH, Entscheidung vom 12.10.1994 - X R 260/93 (https://dejure.org/1994,625)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - X R 260/93 (https://dejure.org/1994,625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 10 EStG
    Einkommensteuer; Kürzung des Vorwegabzugs für Versicherungsbeiträge bei Doppelverdiener-Ehegatten

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 563
  • BB 1995, 190
  • BB 1995, 285
  • DB 1995, 189
  • BStBl II 1995, 119
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.08.1966 - VI 287/65
    Auszug aus BFH, 12.10.1994 - X R 260/93
    Aufgrund dieser Erwägung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. August 1966 VI 287/65, BFHE 86, 757, 759, BStBl III 1966, 676) wird auch insofern eine "Einheit des Sonderausgabenabzugs" angenommen, als der zusätzliche Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zusteht; die entsprechende Kürzung ist selbst dann von dem vollen Abzugsbetrag vorzunehmen, wenn ihre Voraussetzungen nur in der Person eines Ehegatten erfüllt sind (…Senatsurteile vom 21. Juni 1989 X R 19/85, BFH/NV 1990, 223;… vom 21. Juli 1993 X R 32/91, BFH/NV 1994, 305; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 672).

    Nach der Entscheidung in BFHE 86, 757, 759, BStBl III 1966, 676 bietet der Wortlaut des § 10 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. d EStG 1963 - der Vorläufervorschrift zu § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG - keinen Anhaltspunkt dafür, daß Eheleute beim Sonderausgabenabzug in dieser Vorschrift ausnahmsweise nicht als Einheit behandelt werden sollten; auch sollten die Versicherungsbeiträge die Zukunft beider Ehegatten in gleicher Weise sichern.

  • BFH, 20.02.1991 - X R 191/87

    Spenden nur bei endgültiger wirtschaftlicher Belastung des Spenders

    Auszug aus BFH, 12.10.1994 - X R 260/93
    Diese "Einheit der Ehegatten beim Sonderausgabenabzug" (…Söhn in Kirchhof/Söhn, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 10 Rdnr. B 122) bedeutet vor allem, daß sämtliche Sonderausgaben der Ehegatten einheitlich zu erfassen (zusammenzufassen) sind und daß es gleichgültig ist, wer von beiden Ehegatten den abziehbaren Aufwand schuldet und/oder tatsächlich geleistet hat (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1991 X R 191/87, BFHE 164, 235, 238, BStBl II 1991, 690).
  • BFH, 09.08.1990 - X R 5/88

    Rückwirkung - Änderung - Bescheid

    Auszug aus BFH, 12.10.1994 - X R 260/93
    Dies ist auch - insbesondere unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks - "hinreichend klar erkennbar" (vgl. hierzu Senatsurteil vom 9. August 1990 X R 5/88, BFHE 162, 355, 357, BStBl II 1991, 55).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des zusätzlichen gemeinsamen Höchstbetrags für …

    Auszug aus BFH, 12.10.1994 - X R 260/93
    Aufgrund dieser Erwägung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. August 1966 VI 287/65, BFHE 86, 757, 759, BStBl III 1966, 676) wird auch insofern eine "Einheit des Sonderausgabenabzugs" angenommen, als der zusätzliche Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zusteht; die entsprechende Kürzung ist selbst dann von dem vollen Abzugsbetrag vorzunehmen, wenn ihre Voraussetzungen nur in der Person eines Ehegatten erfüllt sind (…Senatsurteile vom 21. Juni 1989 X R 19/85, BFH/NV 1990, 223;… vom 21. Juli 1993 X R 32/91, BFH/NV 1994, 305; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 672).
  • BFH, 30.01.1980 - VI B 114/79

    Begrenzung des Sonderausgabenabzugs - Vorsorgeaufwendung - Selbständiger - …

    Auszug aus BFH, 12.10.1994 - X R 260/93
    Zweck der Kürzung des Vorwegabzugs ist es, daß insbesondere Arbeitnehmer und andere Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit Anwartschaften auf eine Altersversorgung oder Leistungen im Krankheitsfalle erlangen, ohne eigene Beiträge zu leisten, mit selbständig Tätigen gleichgestellt werden, die ihre Beiträge zur Altersvorsorge in voller Höhe aus eigenen Mitteln aufbringen müssen (…vgl. - zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1961 - BTDrucks 3/2573, S. 17, 21;… Entwurf eines Steuerreformgesetzes - StRG - 1990 BTDrucks 11/2157, S. 144 f.; BFH-Beschluß vom 30. Januar 1980 VI B 114/79, BFHE 129, 553, BStBl II 1980, 320).
  • BFH, 21.06.1989 - X R 19/85

    Anforderungen an Anerkennung eines Sonderausgabenabzugs für Versicherungsbeiträge …

    Auszug aus BFH, 12.10.1994 - X R 260/93
    Aufgrund dieser Erwägung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. August 1966 VI 287/65, BFHE 86, 757, 759, BStBl III 1966, 676) wird auch insofern eine "Einheit des Sonderausgabenabzugs" angenommen, als der zusätzliche Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zusteht; die entsprechende Kürzung ist selbst dann von dem vollen Abzugsbetrag vorzunehmen, wenn ihre Voraussetzungen nur in der Person eines Ehegatten erfüllt sind (Senatsurteile vom 21. Juni 1989 X R 19/85, BFH/NV 1990, 223;… vom 21. Juli 1993 X R 32/91, BFH/NV 1994, 305; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 672).
  • BFH, 21.07.1993 - X R 32/91
    Auszug aus BFH, 12.10.1994 - X R 260/93
    Aufgrund dieser Erwägung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. August 1966 VI 287/65, BFHE 86, 757, 759, BStBl III 1966, 676) wird auch insofern eine "Einheit des Sonderausgabenabzugs" angenommen, als der zusätzliche Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zusteht; die entsprechende Kürzung ist selbst dann von dem vollen Abzugsbetrag vorzunehmen, wenn ihre Voraussetzungen nur in der Person eines Ehegatten erfüllt sind (…Senatsurteile vom 21. Juni 1989 X R 19/85, BFH/NV 1990, 223; vom 21. Juli 1993 X R 32/91, BFH/NV 1994, 305; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 672).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 1 BvR 982/86
    Auszug aus BFH, 12.10.1994 - X R 260/93
    Diese Kürzungsregelung ist verfassungsgemäß (BVerfG-Beschluß vom 22. Oktober 1986 1 BvR 982/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 10 Abs. 1 Nr. 2, Rechtsspruch 3).
  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 K 3195/16

    Prüfung des Vorliegens einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung einer Rente …

    Rn. 92 Diese Vorgehensweise entspräche nicht der tatsächlichen steuerlichen Behandlung nach § 26b EStG, wonach bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann - also auch bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben - als ein Steuerpflichtiger behandelt werden (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 17/00, BFHE 201, 437, BStBl II 2003, 650 Rz 40; BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119) .
  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 198/93

    Kürzung des Vorwegabzugs bei wertlosen, aber ohne eigene Beitragsleistung …

    Der durch das Steueränderungsgesetz (StÄndG) 1961 vom 13. Juli 1961 (BGBl I 1961, 981, BStBl I 1961, 444) eingefügte Vorwegabzug sollte diejenigen Steuerpflichtigen (d. h. die selbständig Tätigen), die ihre Beiträge zur Altersversorgung in voller Höhe aus versteuertem Einkommen aufbringen müssen, eine Steuererleichterung gewähren (vgl. BFH-Urteile vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BStBl II 1995, 119 zu 3.; in BStBl II 1990, 218 ; vom 9. August 1989 X R 30/86, BStBl II 1989, 891 ; vom 17. Februar 1987 IX R 3/83, BStBl II 1987, 494 ; vom 8. März 1984 IX R 14/80, n.v.; vgl. zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1961: BTDrucks. 3/2573 S. 17, 21;… vgl. zum Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1990: BTDrucks. 11/2157, S. 144 ff.).

    Zweck der Kürzung des Vorwegabzugs für Steuerpflichtige, die im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit Anwartschaften auf eine Versorgungsleistung erlangen, ohne eigene Beiträge zu leisten, die der Gesetzgeber durch Art. 3 Nr. 3 des Steueränderungsgesetzes 1977 vom 16. August 1977 (BGBl I 1977, 1586) in das EStG eingeführt hat, ist es, daß diese Personen den selbständig Tätigen gleichgestellt werden sollten, die ihre Beiträge zur Altersversorgung in voller Höhe aus eigenen Mitteln (BFH-Urteil in BStBl II 1995, 119 zu 3.) bzw. aus steuerpflichtigem Einkommen (BFH-Urteil in BStBl II 1987, 494 ) aufbringen müssen (BFH-Urteil in BStBl II 1990, 219; vgl. zum Entwurf eines StÄndG 1977, BTDrucks. 8/292 S. 21).

    Sie ist - unabhängig davon, ob die Beschränkung verfassungsgemäß ist oder nicht - das rechtstechnische Instrument, mit dem insbesondere Arbeitnehmer und andere Personen, die im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung oder Leistung im Krankheitsfalle erlangen, ohne eigene Beiträge zu leisten, mit selbständig Tätigen gleichgestellt werden, die ihre Beiträge zur Altersversorgung in voller Höhe aus eigenen Mitteln aufbringen müssen (BFH-Urteil in BStBl II 1995, 119 zu 3.).

    Der Senat ist demzufolge nicht verpflichtet, die Entscheidung über die hier maßgebliche Rechtsfrage zur Kürzung des Vorwegabzugs bis zu einer Entscheidung über die Höchstbetragsgrenzen (BVerfG-Beschluß in StEd 1997, 606) zurückzustellen (…BFH-Urteile in BFH/NV 1998, 442 ;… vom 11. Juni 1997 X R 117/95, BFH/NV 1997, 853 zu 1.a;… vom 27. November 1996 X R 20/95, BStBl II 1997, 791, BFH/NV 1997, 540; in BStBl II 1995, 119 zu 3.).

    Bei der Berechnung des Streitwerts wurde der zusätzliche Höchstbetrag von 6.000 DM (für 1985-1987), von 8.000 DM (für 1990 und 1991) um den vom Arbeitgeber der Ehefrau geleisteten Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (bezüglich der Streitjahre 1985-1987) bzw. um 12 v.H. des Arbeitslohns der Ehefrau des Kl (bezüglich der Streitjahre 1990 und 1991 - Hinweis auf die Seite 4 Abs. 2 und Satz 3; Seite 10 Abs. 3 Halbsatz 1 des Tatbestandes; vgl. im übrigen S. 15 zum Klageantrag) gekürzt (…vgl. in diesem Zusammenhang: BFH-Beschluß vom 12. Januar 1998 X B 43/97, BFH/NV 1998, 700 ; BFH-Urteile in BStBl II 1995, 119 ;… vom 12. Oktober 1994 X R 166/93, BFH/NV 1995, 503).

  • BFH, 11.12.2002 - XI R 17/00

    Abzugsbeschränkung für Vorsorgeaufwendungen

    Beim Sonderausgabenabzug bilden die Eheleute daher kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung eine Einheit (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119).
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