Rechtsprechung
| BFH, 08.09.1994 - V R 46/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1973/1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1; UStG 1980 § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Umsatzberechnung bei Haus- und Grundbesitzverein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 10 Abs. 4 und 5 UStG 1980
Umsatzsteuer; umsatzsteuerliche Behandlung der Rechtsberatung durch Haus- und Grundbesitzerverein
Verfahrensgang
- BFH, 06.09.1994 - V R 46/92
- BFH, 08.09.1994 - V R 46/92
Papierfundstellen
- BFHE 175, 467
- BB 1995, 34
- DB 1995, 194
- BStBl II 1994, 957
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.12.1984 - V R 25/76
Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und …
Auszug aus BFH, 08.09.1994 - V R 46/92
Die Leistungen einer Personenvereinigung an ihre Mitglieder sind jedenfalls dann auf den Erhalt einer Gegenleistung gerichtet, wenn sie gegen ein sog. Sonderentgelt erbracht werden (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1984 V R 25/76 unter B.3.c der Entscheidungsgründe, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176). - BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …
Auszug aus BFH, 08.09.1994 - V R 46/92
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) führt ein Unternehmer steuerbare Umsätze i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1973/1980 aus, wenn sich seine Leistung auf den Erhalt einer (möglichen) - in der Regel vereinbarten - Gegenleistung richtet. - BFH, 04.07.1985 - V R 107/76
Umlagen einer Werbegemeinschaft für Werbemaßnahmen eines Einkaufszentrums sind …
Auszug aus BFH, 08.09.1994 - V R 46/92
Dem steht nicht entgegen, wenn eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153).
- FG Münster, 17.10.2017 - 15 K 3268/14
Sind Leistungen eines Assekuradeurs, der Versicherungsprodukte entwickelt und …
Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 8.9.1994 V R 46/92, BFHE 175, 467, BStBl. 1994, 957). - BFH, 07.11.1996 - V R 34/96
Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die nicht unmittelbar …
Die Leistungen einer Personenvereinigung an ihre Mitglieder sind jedenfalls dann auf die Erlangung einer Gegenleistung gerichtet, wenn sie gegen ein - zusätzlich zu dem allgemeinen Mitgliedsbeitrag gezahltes - Sonderentgelt erbracht werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Dezember 1984 V R 25/76 unter B. 3. c der Entscheidungsgründe, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176; vom 8. September 1994 V R 46/92, BFHE 175, 467, BStBl II 1994, 957, und vom 27. Juli 1995 V R 40/93, BFHE 178, 480, BStBl II 1995, 753). - BFH, 23.01.2001 - V B 129/00
Verein - Vereinszweck - Gemeinnützigkeit - Bootsstandgebühren - Ermäßigter …
Maßgebend ist, ob ein Verein einem Mitglied eine bestimmte Leistung zuwendet und dafür von diesem eine Gegenleistung erwartet (BFH-Urteile vom 8. September 1994 V R 46/92, BFHE 175, 467, BStBl II 1994, 957;… vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204; vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153).
- FG Düsseldorf, 17.01.2007 - 5 K 3220/04
Bestehen einer Unternehmereigenschaft eines Vereines bei Wahrnehmung ihrer …
Erbringe die Vereinigung dagegen gegenüber den Mitgliedern Leistungen, die den Sonderbelangen der einzelnen Mitglieder dienten, und erhalte sie dafür Beiträge entsprechend der tatsächlichen oder vermuteten Inanspruchnahme (sog. unechte Mitgliedsbeiträge), so liege ein Leistungsaustausch vor und der Verein sei gegebenenfalls insoweit Unternehmer (vgl. z.B. BFH…, Urteil vom 20.08.1992, V R 2/88, BFH/NV 1993, 204;Urteil vom 08.09.1994, V R 46/92, BStBl. II 1994, 957). - FG München, 26.11.2009 - 14 K 4217/06
Umsatzsteuerpflicht eines Vereins
Auch eine Differenzierung zwischen so genannten echten - kein Entgelt darstellende - und unechten Mitgliedsbeiträgen ist nicht mehr geboten (…vgl. z. B. BFH-Urteile vom 20. August 1992 V R 2/88, BFH/NV 1993, 204 und vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl. II 1994, 957). - FG München, 25.10.2007 - 14 K 2074/05
Vorsteuerabzug aus den Baukosten für die Errichtung einer Schießstandüberdachung …
Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl II 1994, 957; Lange, Steuer und Wirtschaft --StuW --1999, 264). - FG München, 14.06.2007 - 14 K 4114/04
Erbringung einer Beförderungsleistung i.S.d. § 3b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz …
Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl 1994, 957). - FG Münster, 13.03.2023 - 15 K 3268/14
Verletzung des Rechts auf Anhörung bei der Beurteilung der Befreiung erzielter …
Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH-Urteil vom 8.9.1994 V R 46/92, BFHE 175, 467, BStBl 1994, 957). - FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 K 142/94
Umsatzsteuerrechtliche Organschaft; Wirtschaftliche Eingliederung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 19.07.2007 - 14 K 2688/06
Ort der Reisebetreuungsleistung i.S.d. Umsatzsteuergesetz; Ort der Leistung bei …
Umsatzsteuerrechtlich ist eine einheitliche nicht aufteilbare Leistung anzunehmen, wenn die verschiedenen Leistungselemente aus der Sicht eines durchschnittlichen Leistungsempfängers zur Erreichung eines einheitlichen wirtschaftlichen Ziels beitragen und hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 8. September 1994 V R 46/92, BStBl II 1994, 957; Lange, Steuer und Wirtschaft --StuW --1999, 264). - FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90
Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine …
- FG Berlin, 11.09.2000 - 8 K 8516/97
Zur Frage der gewerblichen Betätigung
- FG Münster, 12.12.2002 - 5 K 4343/02
Mitgliedsbeiträge von Vereinsmitgliedern als Entgelt
- FG München, 29.11.2001 - 14 K 3554/97
Ort der Leistung bei Veranstaltung von Sportreisen ins Ausland; Umsatzsteuer …
- FG München, 24.04.2008 - 14 K 1579/07
Keine Umsatzsteuerermäßigung für durch Power-Point-Präsentationen unterbrochene …
- FG Hamburg, 25.03.2002 - VII 245/99
Einnahmen eines gemeinnützigen Verbandes aus sog. Jahressichtmarken - echter …
- FG München, 01.06.1995 - 14 K 1388/94
Vorliegen besonderer, entgeltlicher, umsatzsteuerpflichtiger Vereinsleistungen; …
- FG München, 26.10.2001 - 14 V 2856/01
Umsatzsteuerlicher Ort der Leistung bei Überlassung eines PKW mit …
- FG Berlin, 28.03.2000 - 5 K 5256/98
Überlassung von Bootsliegeplätzen an
- FG Hessen, 30.04.2002 - 6 K 642/01
Annahme eines umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausches zwischen einem Verein …
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