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Rechtsprechung
   BFH, 18.04.1996 - V R 123/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1195
BFH, 18.04.1996 - V R 123/93 (https://dejure.org/1996,1195)
BFH, Entscheidung vom 18.04.1996 - V R 123/93 (https://dejure.org/1996,1195)
BFH, Entscheidung vom 18. April 1996 - V R 123/93 (https://dejure.org/1996,1195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leistungsaustausch bei Gesellschaftsleistungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980
    Umsatzsteuer; Leistungsaustausch bei Leistungen einer GbR an ihre Gesellschafter

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 J: 1980
    Entgelt; Gegenleistung; Gesellschaft; Gesellschafter; Gesellschafterbeitrag; Leistungsaustausch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 204
  • BB 1996, 1486
  • BB 1996, 1752
  • DB 1996, 1450
  • BStBl II 1996, 387
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 08.03.1988 - 102/86

    Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - V R 123/93
    Es fehle deshalb an der unmittelbaren Beziehung zwischen dem Umfang der Leistungen der Gesellschaft und den Zahlungen der Gesellschafter, wie es der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 8. März 1988 Rs. 102/86 (Slg. 1988, 1443) als notwendige Voraussetzung für die Annahme eines Leistungsaustausches verlangt habe.

    c) Die Klägerin kann sich - wie das FG zutreffend ausgeführt hat - für ihre Auslegung des Entgeltlichkeitsbegriffs in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 nicht auf das Urteil des EuGH in Slg. 1988, 1443 berufen.

  • BFH, 04.07.1985 - V R 107/76

    Umlagen einer Werbegemeinschaft für Werbemaßnahmen eines Einkaufszentrums sind …

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - V R 123/93
    Auch für die Frage der Steuerbarkeit von Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter kommt es darauf an, ob ein Leistungsaustausch im Sinne der vorgenannten Vorschrift vorliegt; das Umsatzsteuerrecht enthält insoweit keine besonderen Regelungen für Personenvereinigungen (Senatsurteil vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153).

    In der Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 12. April 1962 V 134/59 U, BFHE 74, 703, BStBl III 1962, 260; in BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153; FG Köln, Urteil vom 31. August 1993 2 K 1170/90, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 269) ist die Staffelung der Zahlungen lediglich als Beweisanzeichen im Rahmen der Beurteilung herangezogen worden, ob eine konkrete Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter oder lediglich die Wahrnehmung von Gesamtbelangen der Gesellschaft gegeben ist (…s. dazu auch Flückiger/Georgy in Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, § 1 Abs. 1 Rz. 877; Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, § 1 Anm. 211; Mößlang in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 1 Bem.

  • BFH, 06.05.1993 - V R 45/88

    Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine …

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - V R 123/93
    Unternehmer ist gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1980, wer nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt (BFH-Urteil vom 6. Mai 1993 V R 45/88, BFHE 171, 138, BStBl II 1993, 564).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - V R 123/93
    Die Annahme einer Leistung gegen Entgelt erfordert eine zum Zwecke der Entgeltserzielung erbrachte Leistung (Leistungsaustausch); es muß ein zweckgerichtetes Handeln des Leistenden gegeben sein, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet und sie damit auslöst, so daß die wechselseitigen Leistungen nicht bloß äußerlich miteinander verbunden sind (BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).
  • BFH, 09.05.1974 - V R 128/71

    Beitragszahlungen an eine Interessenvereinigung von Lohnsteuerzahlern sind …

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - V R 123/93
    Dient das Handeln der Gesellschaft jedoch ausschließlich und unzweifelhaft dem konkreten Individualinteresse des Gesellschafters, folgt das Austauschverhältnis bereits aus der Art der Leistung (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530, m. w. N. der Rechtsprechung; Weiß, Umsatzsteuer-Rundschau 1986, 63, unter 4.; Tendenzen-Konsequenzen, Beilage 3/1995 zu EFG, S. 11, 4).
  • BFH, 12.04.1962 - V 134/59 U

    Steuerpflicht hinsichtlich der von einer Personenvereinigung gegenüber ihren …

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - V R 123/93
    In der Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 12. April 1962 V 134/59 U, BFHE 74, 703, BStBl III 1962, 260; in BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153; FG Köln, Urteil vom 31. August 1993 2 K 1170/90, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 269) ist die Staffelung der Zahlungen lediglich als Beweisanzeichen im Rahmen der Beurteilung herangezogen worden, ob eine konkrete Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter oder lediglich die Wahrnehmung von Gesamtbelangen der Gesellschaft gegeben ist (…s. dazu auch Flückiger/Georgy in Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, § 1 Abs. 1 Rz. 877; Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, § 1 Anm. 211; Mößlang in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 1 Bem.
  • FG Köln, 31.08.1993 - 2 K 1170/90
    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - V R 123/93
    In der Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 12. April 1962 V 134/59 U, BFHE 74, 703, BStBl III 1962, 260; in BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153; FG Köln, Urteil vom 31. August 1993 2 K 1170/90, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 269) ist die Staffelung der Zahlungen lediglich als Beweisanzeichen im Rahmen der Beurteilung herangezogen worden, ob eine konkrete Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter oder lediglich die Wahrnehmung von Gesamtbelangen der Gesellschaft gegeben ist (…s. dazu auch Flückiger/Georgy in Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, § 1 Abs. 1 Rz. 877; Husmann in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, § 1 Anm. 211; Mößlang in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, § 1 Bem.
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis …

    b) Für die Frage, ob im Verhältnis Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 vorliegen, gelten keine Besonderheiten, so dass es allein darauf ankommt, ob ein Leistungsaustausch im Sinne dieser Vorschrift vorliegt (z.B. BFH-Urteile vom 6. Juni 2002 V R 43/01, UR 2002, 422; vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFHE 191, 458, BStBl II 2004, 310; vom 18. April 1996 V R 123/93, BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387).

    Darüber hinaus kann sich das nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 erforderliche Austauschverhältnis bereits daraus ergeben, dass die Tätigkeit der Gesellschaft dem konkreten Individualinteresse des Gesellschafters dient (…BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 378; vom 9. Mai 1974 V R 128/71, BFHE 112, 430, BStBl II 1974, 530; in BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387).

    Ob sich Zahlungen des Gesellschafters am Umfang der Inanspruchnahme der Leistungen oder an der Höhe der Beteiligung orientieren, ist unerheblich (…BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 378; in BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387).

  • BFH, 28.11.2002 - V R 18/01

    Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern

    Der Streitfall unterscheide sich von dem durch den Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 18. April 1996 V R 123/93 (BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387) entschiedenen Sachverhalt, weil dort --wie in Nr. 2 der Entscheidungsgründe ausgeführt-- nicht Leistungen im Gesamtinteresse der Gesellschaft, sondern im Interesse der Gesellschafter erbracht worden seien.

    b) Für die Frage, ob im Verhältnis Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 UStG vorliegen, gelten keine Besonderheiten; allein maßgeblich ist, ob ein Leistungsaustausch i.S. der genannten Vorschrift vorliegt (z.B. BFH-Urteile vom 6. Juni 2002 V R 43/01, UR 2002, 422; vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFHE 191, 458; in BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387).

    Die Zahlungen können sich am Umfang der Inanspruchnahme der Leistungen, aber auch an der Höhe der Beteiligung orientieren (…BFH in BFH/NV 2002, 378; zur Staffelung der Gegenleistungen: BFH-Urteil in BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387).

  • FG Schleswig-Holstein, 21.02.2001 - II 1384/98

    Leistungsaustausch zwischen einer GbR (Verband) und deren Gesellschaftern …

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  • FG Köln, 30.01.2008 - 7 K 3412/06

    Unentgeltliche Personalgestellung als Bestandteil eines geleisteten Entgelts für …

    Allein maßgeblich ist, ob ein Leistungsaustausch im Sinne der genannten Vorschrift vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 18.04.1996 V R 123/93, BStBl II 1996, 387;vom 06.06.2002 V R 43/01, BStBl II 2003, 36;vom 25.05.2000 V R 66/99, BStBl II 2004, 310; sowievom 28.11.2002 V R 18/01, BStBl II 2003, 443).

    Für die Qualifizierung der Zahlungen der Gesellschafter als Entgelt für eine von der Gesellschaft an sie erbrachte Leistung ist daher zunächst einmal die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Bezeichnung als Gesellschafterbeitrag (Einlagen/Nachschüsse) unerheblich (vgl. BFH-Urteile vom 18.04.1996 V R 123/93, a.a.O. undvom 01.02.2007 V R 69/05, a.a.O.).

    Für den Entgeltcharakter einer Gegenleistung des Gesellschafters ist es daher unerheblich, ob sich seine Zahlungen oder Leistungen am Umfang der Inanspruchnahme der Leistungen der Gesellschaft oder aber an der Höhe seiner Beteiligung an dieser orientieren (vgl. BFH-Urteile vom 18.04.1996 V R 123/93, a.a.O., vom 27.09.2001 V R 37/01, a.a.O., sowievom 28.11.2002 V R 18/01, a.a.O.).

    Abgesehen davon, dass die Anteile an der Personalgestellung nur einen groben Anhaltspunkt für die tatsächliche Inanspruchnahme der betreffenden Leistungen abgeben können, ist es in diesen Fällen nach ständiger Rechtsprechung des BFH für die Annahme eines Leistungsaustausches auch nicht erforderlich, dass das Entgelt nach Maßgabe der Inanspruchnahme der Leistungen der Gesellschaft bemessen wird (vgl. BFH-Urteile vom 18.04.1996 V R 123/93, a.a.O.;…vom 27.09.2001 V R 37/01, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 457/95

    Eingliederung in den Unternehmensbereich als Voraussetzung der wirtschaftlichen …

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  • FG Münster, 12.01.2017 - 5 K 23/15

    Erbringung steuerbarer Leistungen gegen Entgelt gegenüber den Gesellschaftern …

    Der BFH habe entschieden, dass eine GbR, die ausschließlich Leistungen an ihre Gesellschafter ausführt, Unternehmerin sein kann (BFH, Urt. v. 18.4.1996, V R 123/93, BStBl. II 1996, S. 387).
  • BFH, 25.05.2000 - V R 66/99

    Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag

    b) Für die Frage der Steuerbarkeit von Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft und dementsprechend für die Berechtigung des Gesellschafters zum Abzug von Vorsteuer aus damit zusammenhängenden Vorbezügen kommt es allein darauf an, ob ein Leistungsaustausch i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegt (z.B. BFH-Urteil vom 18. April 1996 V R 123/93, BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387, m.w.N.); das Umsatzsteuerrecht enthält insoweit keine besonderen Regelungen für Personenvereinigungen.
  • BFH, 01.02.2007 - V R 69/05

    USt: Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

    Für die Qualifizierung der Zahlungen der Gesellschafter als Entgelt ist die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Würdigung als Gesellschafterbeitrag unerheblich (BFH-Urteil vom 18. April 1996 V R 123/93, BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387).

    Zwar hat der BFH im Urteil in BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387 einen Leistungsaustausch in einem Fall bejaht, in dem eine Personengesellschaft nach dem Gesellschaftsvertrag "unentgeltlich" Grundeigentum der Gesellschafter verwalten und monatliche "Nachschüsse" erhalten sollte, die der Beteiligung an der Gesellschaft entsprachen.

  • FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 2213/13

    Richtlinie 77/388 EWG Art. 5 Abs. 6, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 3 Abs. 1b …

    Es muss ein zweckgerichtetes Handeln des Leistenden gegeben sein, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet, und sie damit auslöst, so dass die wechselseitigen Leistungen nicht bloß äußerlich miteinander verbunden sind (BFH-Urteil vom 18.04.1996 V R 123/93, BFHE 180, 204, BStBl II 1996, 387).
  • FG Sachsen, 26.01.2005 - 7 K 1271/99

    Abzugsfähigkeit der in Zusammenhang mit der Renovierung eines einem Miteigentümer …

    Die dabei entstehenden Kosten seien dem Miteigentümer entsprechend seiner anteiligen Nutzfläche in Rechnung gestellt worden, es handele sich somit um eine steuerbare Leistung der Grundstücksgemeinschaft entsprechend Abschn. 4 Abs. 1 Satz 2, 5 Satz 1 UStR und BFH-Urteil vom 18.04.1996, BStBl. II 1996, 387.

    Im Gegensatz zu dem seitens des Klägervertreters zitierten Urteilsfall (BFH-Urteil vom 18.04.1996, BStBl II 1996, 387 ) verwalte die Klägerin nicht den Grundbesitz der einzelnen Gesellschafter, sondern ihren eigenen Grundbesitz als Ganzes.

    cc) Aus dem von der Klägerin angeführten Urteil des BFH vom 18.04.1996 ( V R 123/93, BFHE 180, 204 , BStBl II 1996, 387 ) ergibt sich nichts anderes.

  • FG Münster, 03.05.2000 - 5 K 44/98

    Zur Abgrenzung von Leistungsaustausch und Gesellschafterbeitrag

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2018 - 9 K 3596/16

    Umsatzsteuerliche Behandlung eines Zuschusses im Rahmen einer …

  • BFH, 27.09.2001 - V R 37/01

    Leistungsaustausch - Aufgaben eines Verbandes - Geschäftsführungsleistungen - …

  • FG Hessen, 16.02.2016 - 1 K 2513/12

    § 1 Abs.1 Nr.1, § 3 Abs.9 S.1,2 UStG, Art. 24 Abs.1, Art. 25 Buchst. b …

  • FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02

    Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei …

  • BFH, 10.06.2002 - V B 135/01

    USt; Leistungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft

  • FG Sachsen, 24.08.2007 - 2 K 1519/05

    Von Gebietskörperschaften zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegründete GmbH; …

  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90

    Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine …

  • FG Sachsen, 10.10.2002 - 2 K 315/01

    Beurteilung der von einem Wasserversorgungsverband bei seinen Mitgliedern zur …

  • FG Baden-Württemberg, 11.01.2001 - 3 K 235/99

    Umsatzsteuerbarkeit der Leistungen von Gesellschaftern an die Gesellschaft

  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 5 K 4506/95

    Ferienwohnungen: Übertragung des Nutzungsrechts auf GbR

  • FG Schleswig-Holstein, 05.12.2000 - IV 104/96

    Treuhandschaft im Umsatzsteuerrecht und Leistungen von Personenvereinigungen an …

  • FG Münster, 16.10.2000 - 5 K 1280/97

    Leistungen eines an einer Bauträgergesellschaft beteiligten Architekten

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