Rechtsprechung
| BFH, 26.06.1996 - II R 47/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12, Art. 14 und Art. 105 Abs. 2a; SpStG Hamburg
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsnorm - Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit - Spielhalle - Monatliche Besteuerung - Unterschiedliche Aufstellungsorte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit der hamburgischen Spielgerätesteuer
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 08.06.1995 - VII 206/95
- BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Papierfundstellen
- BFHE 180, 497
- NVwZ-RR 1997, 312
- BB 1996, 1876
- DB 1996, 1905
- BStBl II 1996, 538
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (23)
- BFH, 21.02.1990 - II B 98/89
Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß
Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Diese Voraussetzungen treffen auf die Hamburger Spielgerätesteuer zu (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Februar 1990 II B 98/89 in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510).Das SpStG ist revisibles Recht, dessen Anwendung der Überprüfung durch den Senat unterliegt (vgl. Senatsbeschluß in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510).
Die Spielgerätesteuer hat die Grenze nicht überschritten, jenseits derer die Finanzfunktion der Abgabenerhebung in eine reine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter (vgl. dazu BVerfGE 38, 61, 81) umschlägt (Senatsbeschluß in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510, 512).
Die Spielgerätesteuer verletzt auch nicht das Gleichartigkeitsverbot gegenüber einer bundesrechtlich geregelten Steuer (vgl. dazu Senatsentscheidung in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 512).
Das Land Hamburg hat mit dem SpStG auch nicht unzulässig in die vom Bund bereits wahrgenommene Kompetenz für gewerberechtliche Regelung eingegriffen (vgl. dazu ebenfalls Senatsentscheidung in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510, 513).
Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluß in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510, 513.
- BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte
Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Dazu genügt jedoch, da die Steuerüberwälzung ein wirtschaftlicher Vorgang ist (vgl. BVerfGE 14, 76, 96), "die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung in dem Sinn, daß der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten - treffen kann" (vgl. BVerfGE 31, 8, 20).Diese Voraussetzung ist zumindest solange gegeben, wie der Spieleinsatz in der Regel noch Gewinn abwirft (vgl. BVerfGE 31, 8, 20; ebenso BVerwG-Beschluß vom 7. Juli 1993 8 B 46.93, Zeitschrift für Kommunalfinanzen - ZKF - 1994, 109; Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg, Urteil vom 3. November 1988 2 S 1170/88, Kommunale Steuer-Zeitschrift - KStZ - 1989, 54; kritisch Scholz/Aulehner, Betriebs-Berater - BB - 1991, 73).
Dies könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn die Steuerbelastung durch die Spielgerätesteuer die gewerberechtlich zugelassene Aufstellung von Gewinnspielgeräten in aller Regel wirtschaftlich unmöglich machen und diese erdrosselnde Wirkung dem steuerlichen Hauptzweck der Einnahmeerzielung geradezu zuwiderlaufen würde (vgl. BVerfGE 16, 147, 161; 29, 327, 331; 31, 8, 23).
Im Rahmen des Art. 12 GG ist dabei nicht auf ertragsungünstige Betriebe (z. B. Klein- oder Kleinstbetriebe) abzustellen, zumal Art. 12 keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerfG in BVerfGE 31, 8, 30).
Die zumindest grundsätzliche Vereinbarkeit eines landesrechtlichen Vergnügungssteuergesetzes, das eine Besteuerung von Geldgewinnspielgeräten vorsieht, mit dem GG wurde vom BVerfG bejaht (vgl. BVerfGE 14, 76 und 31, 8).
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Dazu genügt jedoch, da die Steuerüberwälzung ein wirtschaftlicher Vorgang ist (vgl. BVerfGE 14, 76, 96), "die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung in dem Sinn, daß der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten - treffen kann" (vgl. BVerfGE 31, 8, 20).Dazu hat das BVerfG in der Entscheidung vom 10. Mai 1962 1 BvL 31/58 (BVerfGE 14, 76, 101) ausgeführt, es erscheine nicht unangemessen, daß die Allgemeinheit durch eine höhere Steuer an dem Aufwand für das Vergnügen des Spielers beteiligt wird, auch wenn dadurch die Rentabilitätsgrenzen der Gewinnapparate herabgesetzt, die Zahl der Apparate also geringfügig vermindert worden sein sollte.
Die zumindest grundsätzliche Vereinbarkeit eines landesrechtlichen Vergnügungssteuergesetzes, das eine Besteuerung von Geldgewinnspielgeräten vorsieht, mit dem GG wurde vom BVerfG bejaht (vgl. BVerfGE 14, 76 und 31, 8).
- BVerwG, 07.07.1993 - 8 B 46.93
Finanzwesen - Automatensteuer - Gleichheitssatz
Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Diese Voraussetzung ist zumindest solange gegeben, wie der Spieleinsatz in der Regel noch Gewinn abwirft (vgl. BVerfGE 31, 8, 20; ebenso BVerwG-Beschluß vom 7. Juli 1993 8 B 46.93, Zeitschrift für Kommunalfinanzen - ZKF - 1994, 109; Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg, Urteil vom 3. November 1988 2 S 1170/88, Kommunale Steuer-Zeitschrift - KStZ - 1989, 54; kritisch Scholz/Aulehner, Betriebs-Berater - BB - 1991, 73).Ein weiterer sachlicher Grund für eine Differenzierung besteht darin, daß die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (so BVerwG-Beschluß vom 7. Juli 1993 8 B 46.93; ZKF 1994, 109).
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Selbst wenn dieser Zweck gegenüber dem Einnahmezweck in den Vordergrund tritt, ändert dies nichts an dem materiellen Gehalt als Steuer (vgl. BVerfGE 55, 274, 299; BVerfGE 38, 61, 80).Die Spielgerätesteuer hat die Grenze nicht überschritten, jenseits derer die Finanzfunktion der Abgabenerhebung in eine reine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter (vgl. dazu BVerfGE 38, 61, 81) umschlägt (Senatsbeschluß in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510, 512).
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Kirchensteuer Arbeitslose
Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Art. 3 Abs. 1 GG ist danach nur dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich in seiner Eigenart - ein vernünftiger einleuchtender Grund fehlt (BVerfG-Beschluß vom 23. März 1994 1 BvL 8/85, Arbeit und Arbeitsrecht, Zeitschrift für die betriebliche Praxis 1994, 334; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235). - BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75
Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld
Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfGE 44, 283, BVerfGE 27, 375), solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerfGE 48, 227). - BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76
Lohnfortzahlung
Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfGE 44, 283, BVerfGE 27, 375), solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerfGE 48, 227). - BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67
Haushaltssicherungsgesetz
Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfGE 44, 283, BVerfGE 27, 375), solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerfGE 48, 227). - BFH, 07.12.1994 - II R 58/89
Bei der Einheitsbewertung im Sachwertverfahren ist die Alterswertminderung des …
Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
Art. 3 Abs. 1 GG ist danach nur dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich in seiner Eigenart - ein vernünftiger einleuchtender Grund fehlt (BVerfG-Beschluß vom 23. März 1994 1 BvL 8/85, Arbeit und Arbeitsrecht, Zeitschrift für die betriebliche Praxis 1994, 334; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235). - BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82
Rechnungszinsfuß
- BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
- BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93
Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.1995 - 6 M 72/93
Bekanntmachung; Alternativregelung; Abgabensatzung; Rückwirkende Inkraftsetzung; …
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
- BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Werkfernverkehr
- BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
- BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72
Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben …
- BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68
Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.1988 - 2 S 1170/88
Vergnügungssteuer für Spiel- und Musikautomaten
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
Die Spielgerätesteuer wird auch in Rechtsprechung (…vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, S. 573 ; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 25; Beschluss vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 26; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 30; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ; BFH…, Beschluss vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 -, NVwZ 1990, S. 903 f.; Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 312; BFHE 217, 280 ) und Literatur (…vgl. etwa Heintzen, in: v. Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 4./5. Aufl. 2003, Art. 105 Rn. 57;… Jachmann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 5. Aufl. 2005, Art. 105 Rn. 61;… Englisch, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Aufl. 2008, § 16 Rn. 17;… Wolff, NVwZ 2005, S. 1241 ) übereinstimmend als Unterfall der Vergnügungsteuer und damit als Aufwandsteuer verstanden. - BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Die Beklagte wird bei der Neufassung ihrer Vergnügungssteuer daher beachten müssen, dass die Steuerbelastung es nicht unmöglich machen darf, den gewählten Beruf des Spielautomatenbetreibers ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (BVerfG…, Beschluss vom 1. März 1997, a.a.O.;… Beschluss vom 1. April 1971, a.a.O. S. 29), wobei insoweit ein durchschnittlicher Betreiber im Gemeindegebiet zum Maßstab zu nehmen ist (vgl. dazu BFH…, Urteil vom 6. Dezember 2000 - II R 36/98 - BFH/NV 2001, 650), da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 - BFHE 180, 497 ). - BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Rn. 46 Bei der Bewertung der Frage, ob die Höhe der Vergnügungsteuer noch einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb von Spielautomaten zulässt, kann auch der Entwicklung der Anzahl der entsprechenden Betriebe im Gemeindegebiet und der dort aufgestellten Spielgeräte seit Erlass der Vergnügungsteuersatzung im Jahre 2006 indizielle Bedeutung zukommen (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 - BFHE 180, 497 ).
- FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13
Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung …
Dass die Erhebung der Tourismusabgabe gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, weil sie dazu führt, dass die betroffenen Berufsangehörigen (hier: die Beherbergungsbetreiber) wirtschaftlich nicht mehr in der Lage wären, den gewählten Beruf ganz oder teilweise zur Grundlage ihrer Lebensführung zu machen (erdrosselnde Wirkung; vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 9 C 12/08, BVerwGE 135, 367 , juris Rz 44 m.w.N.; BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 II R 47/95, BFHE 180, 497 , BStBl II 1996, 538 , juris Rz 15, 18), behauptet die Klägerin selbst nicht und ist auch nicht ersichtlich. - BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
Dabei gehört es zum herkömmlichen Bild der Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer, daß sie steuertechnisch vom Geräteaufsteller erhoben und sodann auf den Konsumenten als Steuerträger überwälzt wird (vgl. BFH, HFR 1996, S. 822; BVerfGE 14, 76 [91 ff.]; BVerfGE 31, 8 [19 f.]). - BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in …
Die Eindämmung der Spielhallen liegt zudem auch im Interesse des Jugendschutzes (BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 II R 47/95, BFHE 180, 497, BStBl II 1996, 538, m.w.N.). - BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 13.08
Verfassungsmäßigkeit der Leipziger Vergnügungsteuersatzung weiterhin offen
Rn. 46 Bei der Bewertung der Frage, ob die Höhe der Vergnügungsteuer noch einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb von Spielautomaten zulässt, kann auch der Entwicklung der Anzahl der entsprechenden Betriebe im Gemeindegebiet und der dort aufgestellten Spielgeräte seit Erlass der Vergnügungsteuersatzung im Jahre 2006 indizielle Bedeutung zukommen (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 - BFHE 180, 497 ). - BFH, 01.02.2007 - II B 51/06
Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß
Der BFH hat dies zur früheren Hamburger Spielgerätesteuer aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten bei gewerblich betriebenen Spielgeräten einerseits und bei Spielgeräten in Spielbanken andererseits bereits wiederholt entschieden (BFH-Beschluss vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510, unter B. 2. a; BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 II R 47/95, BFHE 180, 497, BStBl II 1996, 538, unter II. 3. c cc). - BFH, 29.03.2006 - II R 59/04
Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten
Einen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet Art. 12 Abs. 1 GG ohnehin nicht (BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 II R 47/95, BFHE 180, 497, BStBl II 1996, 538, unter II. 3. b; BVerwG-Urteil in Beilage zu BFH/NV 10/2005, 413, unter II. 2. d). - FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99
Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der …
Dass die Steuer technisch vom Gerätehalter und nicht von dem Konsumenten selbst erhoben wird, steht dem Charakter der Spielgerätesteuer als Aufwandsteuer grundsätzlich nicht entgegen, denn nach ständiger Rechtsprechung genügt es, dass die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung auf den Benutzer in dem Sinne besteht, dass der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Umsatzsteigerung und Senkung sonstiger Kosten - treffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.04.1971 - 1 BvL 22/67, BVerfGE 31 S. 8, 20; BFH, Urteil vom 26.06.1996 - II R 47/95, BStBl. II 1996, 538, 540).Im Steuerrecht hat der Gleichheitssatz eine besondere Ausprägung in Form des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit gefunden, wobei die Besteuerung grundsätzlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82, BVerfGE 68, 287, 310; BFH, Urteil vom 26.6.1996 - II R 47/95, BStBl II 1996, 538, 541).
- BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97
Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit; …
- BVerwG, 10.08.2017 - 9 B 68.16
Keine Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Spielgerätesteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 KN 1/15
Spielautomatensteuer in Flensburg
- BFH, 06.12.2000 - II R 36/98
Verfassungsmäßigkeit der Hamburger Spielgerätesteuer
- FG Hamburg, 30.06.2004 - VII 4/01
Spielgerätesteuer: Keine erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer
- BFH, 01.02.2007 - II B 58/06
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes
- BFH, 01.10.2008 - II B 16/08
Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als …
- BFH, 06.11.2001 - II B 85/01
AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes
- BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 51.97
Verfassungsrecht - Gleichartigkeit der Vergnügungssteuer
- FG Bremen, 11.04.2012 - 2 K 2/12
Vergnügungssteuersatzerhöhung ab dem 1.4.2011 für Geldspielgeräte in Bremen nicht …
- BFH, 12.05.2011 - II B 126/10
Bindende Wirkung der Weitergeltungsanordnungen des BVerfG bei verfassungswidrigen …
- OVG Saarland, 21.05.2003 - 1 W 11/03
System der Erhebung von Vergnügungssteuern; Erdrosselnde Wirkung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - 4 A 1071/16
Befreiung eines Rechtsanwalts von seiner Mitgliedschaft im Versorgungswerk der …
- FG Hamburg, 29.04.2004 - VI 53/02
Körperschaftsteuer: Europarechtswidrigkeit des § 8b Abs. 7 KStG a.F.
- BFH, 17.08.2010 - II B 30/10
Anwendbarkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes trotz …
- BFH, 15.12.1999 - I R 114/98
KiSt; zusammenveranlagte Ehegatten; Kirchenaustritt eines Ehegatten
- FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der …
- FG Berlin, 01.11.2004 - 8 K 8052/01
Festsetzung von Vergnügungssteuer auf Grundlage des Berliner Gesetzes über eine …
- BVerwG, 19.06.1997 - 8 B 127.97
Steuerrecht - Vergnügungssteuer auf Spielapparate als örtliche Aufwandsteuer, …
- OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02
Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
- OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 14 A 1734/16
Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldgewinnspielgeräte hinsichtlich …
- FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 232/09
Anwendbarkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes trotz …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.1999 - C 2 S 272/97
- FG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - 6 V 6176/11
Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11% auf 20 % verfassungsgemäß
- FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Spielvergnügungsteuer: AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen …
- VG Köln, 02.10.2009 - 27 K 1880/07
Feststellungsklage; Autobahnmaut; Bundesstraße, Art. 12 Abs. 1 GG
- FG Hamburg, 19.05.1998 - VII 15/96
Begriff des "Vorbehalts" auf dem Steuerbescheid; Wirkung einer Steuerfestsetzung …
- FG Hamburg, 10.02.2004 - VII 285/03
- FG Hamburg, 16.05.2001 - VII 47/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 14.05.2001 - VII 51/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 67/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 68/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 54/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 64/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 40/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 65/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 66/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 50/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- VG Leipzig, 05.05.2000 - 6 K 325/00
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Erhebung von …
- FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 236/09
Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
- FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 72/01
- FG Hamburg, 30.04.2001 - VII 74/01
- FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 70/01
- FG Hamburg, 25.04.2001 - VII 77/01
- FG Hamburg, 19.05.1998 - VII 164/95
Begriff des "Vorbehalts" auf dem Steuerbescheid; Wirkung einer Steuerfestsetzung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2003 - 1 L 243/02
- FG Hamburg, 06.03.2002 - VII 329/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 52/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
- FG Hamburg, 23.04.2001 - VII 55/01
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes
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