Rechtsprechung
| BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Verlagsunternehmen - Zeitungsausträger - Prämie als Arbeitslohn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung selbständige Tätigkeit / abhängige Beschäftigung, Scheinselbständigkeit, Hybridverhältnis, Doppelstatus, Arbeitslohn
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Lohnsteuer; Prämien des Verlags an Zeitungsausträger für freiwillige Abonnentenwerbung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 164/94
- BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96
Papierfundstellen
- BFHE 181, 488
- BB 1997, 346
- DB 1997, 360
- BStBl II 1997, 254
- afp 1997, 751
- NZA-RR 1997, 161
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (4)
- BFH, 25.11.1971 - IV R 126/70
Selbständige Tätigkeit - Orchestermusiker
Auszug aus BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96
In diesem Fall sind die Einnahmen aus der Nebentätigkeit wie diejenigen aus der Haupttätigkeit zu beurteilen, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind und die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen ausgeübt wird wie die Haupttätigkeit (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Februar 1972 VI R 7/69, BFHE 104, 539, BStBl II 1972, 460; vom 4. Dezember 1975 IV R 162/72, BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291) oder wenn der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit ihm aus seinem Dienstverhältnis - faktisch oder rechtlich - obliegende Nebenpflichten erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1971 IV R 126/70, BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212). - BFH, 04.12.1975 - IV R 162/72
Nebenberufliche Lehrtätigkeit einer sonst vollbeschäftigten Lehrerin an einer …
Auszug aus BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96
In diesem Fall sind die Einnahmen aus der Nebentätigkeit wie diejenigen aus der Haupttätigkeit zu beurteilen, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind und die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen ausgeübt wird wie die Haupttätigkeit (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Februar 1972 VI R 7/69, BFHE 104, 539, BStBl II 1972, 460; vom 4. Dezember 1975 IV R 162/72, BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291) oder wenn der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit ihm aus seinem Dienstverhältnis - faktisch oder rechtlich - obliegende Nebenpflichten erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1971 IV R 126/70, BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212). - BFH, 08.02.1972 - VI R 7/69
Verhältnis von Nebeneinkünften zur Haupttätigkeit
Auszug aus BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96
In diesem Fall sind die Einnahmen aus der Nebentätigkeit wie diejenigen aus der Haupttätigkeit zu beurteilen, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind und die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen ausgeübt wird wie die Haupttätigkeit (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Februar 1972 VI R 7/69, BFHE 104, 539, BStBl II 1972, 460; vom 4. Dezember 1975 IV R 162/72, BFHE 117, 547, BStBl II 1976, 291) oder wenn der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit ihm aus seinem Dienstverhältnis - faktisch oder rechtlich - obliegende Nebenpflichten erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1971 IV R 126/70, BFHE 103, 570, BStBl II 1972, 212). - FG Niedersachsen, 17.04.1996 - XI 164/94
Anspruch auf Abänderung eines Nachforderungsbescheides; Erzielung von Einkünften …
Auszug aus BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 822 veröffentlicht.
- BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R
Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die …
Im Ergebnis abweichende einkommensteuerrechtliche Rechtsprechung des BFH (BFHE 181, 488) sei für das Sozialversicherungsrecht nicht maßgeblich.Rn. 17 Der durch die einheitliche Beschäftigung erfolgenden Verklammerung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit steht eine möglicherweise abweichende steuerrechtliche Beurteilung (vgl zu Prämien, die ein Verlagsunternehmen seinen Zeitungsausträgern für die Werbung neuer Abonnenten gewährt, BFHE 181, 488) nicht entgegen.
- BFH, 22.02.2012 - X R 14/10
Werbeeinkünfte eines Fußball-Nationalspielers - Merkmale für …
Rn. 71 bb) Eine Zuordnung der Einnahmen aus Werbeleistungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit kann auch nicht mit der Rechtsprechung begründet werden, wonach Einkünfte aus einer Nebentätigkeit, die für den Arbeitgeber der Haupttätigkeit ausgeübt wird, wie die Einkünfte aus der Haupttätigkeit zu beurteilen sind, wenn der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit eine ihm aus seinem Dienstverhältnis --faktisch oder rechtlich-- obliegende Nebenpflicht erfüllt (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. November 1996 VI R 59/96, BFHE 181, 488, BStBl II 1997, 254, unter 2.). - BFH, 11.12.2017 - VI B 75/17
Ehrenamtliche Nebentätigkeit - Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG bei …
Ein solcher Zusammenhang mit einem bestehenden Dienstverhältnis ist (nur) anzunehmen, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind, der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit eine ihm aus seinem Dienstverhältnis --faktisch oder rechtlich-- obliegende Nebenpflicht erfüllt oder auch in der zusätzlichen Tätigkeit der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn unterliegt (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Januar 1987 IV R 189/85, BFHE 149, 45, BStBl II 1987, 783; vom 30. März 1990 VI R 188/87, BFHE 160, 486, BStBl II 1990, 854; BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2016 VIII R 43/14, BFH/NV 2017, 569, sowie Senatsurteil vom 22. November 1996 VI R 59/96, BFHE 181, 488, BStBl II 1997, 254).Rn. 9 Die finanzgerichtliche Rechtsprechung geht vielmehr davon aus, dass ein (schädlicher) wirtschaftlicher Zusammenhang vorliegt, wenn beide Tätigkeiten für denselben Dienstherrn gleichartig sind oder (nicht und) der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit eine ihm aus seinem (Haupt-)Dienstverhältnis --faktisch oder rechtlich-- obliegende Nebenpflicht erfüllt oder (nicht und) der Arbeitnehmer auch in der zusätzlichen Tätigkeit der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn unterliegt (BFH-Urteile in BFHE 149, 45, BStBl II 1987, 783; in BFHE 160, 486, BStBl II 1990, 854; BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 569, sowie Senatsurteil in BFHE 181, 488, BStBl II 1997, 254; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2012, 1313; FG Sachsen-Anhalt, Urteil in EFG 2002, 958).
- FG Niedersachsen, 09.10.2020 - 14 K 21/19
Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei …
Rn. 61 Auch eine für den Arbeitgeber ausgeführte Nebentätigkeit kann zwar von dem Arbeitnehmer selbständig und ohne Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erbracht werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1971 IV R 126/70 BStBl II 1972, 212; BFH-Urteil vom 8. Februar 1972 VI R 7/69, BStBl II 1972, 460; BFH-Urteil vom 22. November 1996 VI R 59/96 BStBl II 1997, 254;… BFH-Urteil vom 17. Juli 2007 IX R 1/06, BFH/NV 2007, 2263). - LSG Sachsen, 09.04.2014 - L 1 KR 62/09
Beitragspflicht von Werbeprämien an Zeitungszusteller in der Sozialversicherung
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass es sich bei der Werbetätigkeit von Zustellern nicht um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handele (Hinweis auf BFH, Urteil vom 22. November 1996 - VI R 59/96).Dies folge auch aus den Urteilen des BFH (Urteil vom 22. November 1996 - VI R 59/96) und des BSG (Urteil vom 15. Februar 1989 - RK 34/87).
Unbeachtlich ist deshalb, dass der BFH in seinem Urteil vom 22. November 1996 (VI R 59/96 - juris Rn. 8 ff.) die Prämien eines Verlags an Zeitungsausträger für freiwillige Werbung neuer Abonnenten nicht als Arbeitslohn angesehen hat (so auch LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 8. August 2007 - L 11[8] R 66/06 - juris Rn. 25).
- BFH, 07.11.2006 - VI R 81/02
Nebeneinkünfte; Abgrenzung selbstständige/nichtselbstständige Tätigkeit
Die Einnahmen aus der Nebentätigkeit können wie diejenigen aus der Haupttätigkeit zu beurteilen sein, wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind und die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen ausgeübt wird wie die Haupttätigkeit oder wenn der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit ihm aus seinem Dienstverhältnis --faktisch oder rechtlich-- obliegende Nebenpflichten erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1996 VI R 59/96, BFHE 181, 488, BStBl II 1997, 254, m.w.N.). - FG Nürnberg, 08.06.2017 - 4 K 334/16
Haftungs- und Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer
Rn. 50 b) Übt ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber entlohnte Nebentätigkeit aus, so sind die Einnahmen aus der Nebentätigkeit durch das Arbeitsverhältnis veranlasst, wenn Haupt- und Nebentätigkeit gleichartig sind und die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen ausgeübt wird wie die Haupttätigkeit oder wenn der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit ihm aus seinem Dienstverhältnis faktisch oder rechtlich obliegende Nebenpflichten erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 22.11.1996 VI R 59/96, BStBl II 1997, 254).Der Umfang der Leistungsverpflichtungen aufgrund eines bereits bestehenden Vertrages bestimmt sich letztlich gemäß § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22.11.1996 VI R 59/96, BStBl II 1997, 254).
- BFH, 20.12.2000 - XI R 32/00
Einkunftsart bei Verkaufsberatung durch Angestellten
b) Übt ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber entlohnte Nebentätigkeit aus, so sind die Einnahmen aus der Nebentätigkeit durch das Arbeitsverhältnis veranlasst, wenn Haupt- und Nebentätigkeit gleichartig sind und die Nebentätigkeit unter ähnlichen organisatorischen Bedingungen ausgeübt wird wie die Haupttätigkeit oder wenn der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit ihm aus seinem Dienstverhältnis faktisch oder rechtlich obliegende Nebenpflichten erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 1996 VI R 59/96, BFHE 181, 488, BStBl II 1997, 254, m.w.N.).Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gehört nicht nur das Entgelt, das ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für die Erfüllung seiner Hauptpflicht (hier: Führung des Hotels) bezieht, sondern auch das Entgelt, das er in Erfüllung einer rechtlichen oder faktischen N e b e n verpflichtung erhält (vgl. z.B. BFH in BFHE 181, 488, BStBl II 1997, 254, m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 07.07.2005 - 11 K 3457/02
Freiberufliche Praxis-GbR; Abfärbewirkung; Betriebsaufspaltung; personelle …
Zur Abfärbetheorie habe der BFH in seinem Urteil vom 13.11.1997 (BStBl. II 1997, 254) u. a. Folgendes entschieden: Vermiete eine Ehegatten-Arzt-GbR Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Geräte in einem eigenen Praxisgrundstück an eine Labor-GmbH - an der beide Ehegatten ebenfalls beteiligt seien - so sei eine sachliche Verflechtung als Voraussetzung für eine Betriebsaufspaltung gegeben.Die vom Beklagten aus dem BFH-Urteil vom 13.11.1997 (BStBl. II 1997, 254) herangezogenen Grundsätze seien auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da im Urteilsfall das Grundstück im jeweils hälftigen Eigentum der Praxisinhaber gestanden habe und somit zwischen der Praxis-GbR und der Betriebs-GmbH sowohl wegen sachlicher als auch personeller Verflechtung unzweifelhaft eine Betriebsaufspaltung bestanden habe.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 1 R 183/09
Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die …
Hier sei auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 22. November 1996 - VI R 59/96 - hinzuweisen.Rn. 26 Soweit sich die Beklagte auf eine für das Steuerrecht abweichende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 22. November 1996 - VI R 59/96 = VSK 9.648) beruft, steht diese steuerrechtliche Beurteilung dem Ergebnis nicht entgegen, denn für die Beurteilung der Arbeitsentgelteigenschaft im Sozialversicherungsrecht ist das Steuerrecht - wie oben ausgeführt - nicht maßgebend oder vorgreiflich.
- FG Münster, 29.06.2011 - 4 K 258/08
Expedientenrabatte für Reiseverkehrskaufleute Arbeitslohn
- FG Düsseldorf, 18.05.2005 - 11 K 3457/02
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Vorliegen einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - L 11 (16) KR 46/02
Krankenversicherung
- BFH, 14.11.2007 - IX R 62/06
Keine Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine bei selbständigen Einkünften in …
- FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 171/05
Abgabenordnung: Zurückweisung eines Lohnsteuerhilfevereins
- LSG Baden-Württemberg, 26.11.2013 - L 11 EG 5306/12
Elterngeld - Berechnung - Einkommensermittlung - Vergütung für Werbung auf dem …
- FG Nürnberg, 06.08.2002 - I 73/98
Arbeitnehmereigenschaft von Hostessen, Nebeneinkünften beim selben Arbeitgeber, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 66/06
Sozialversicherung - Werbende Zeitungszusteller sind nichtselbstständig tätig
- FG Nürnberg, 13.02.2003 - IV 434/98
Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern einer Zeitschriftenwerberkolonne
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