Rechtsprechung
| BFH, 24.07.1996 - X R 167/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Vorweggenommene Erbfolge und dauernde Last - Simons & Moll-Simons
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
- Wolters Kluwer
Grundstückübertragung - Vorweggenommene Erbfolge - Unterhaltszahlungen - Keine Sonderausgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Vorweggenommene Erbfolge und dauernde Last - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Einkommensteuer; Übergabe einer existenzsichernden Wirtschaftseinheit
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 25.10.1995 - 5 K 94/95
- BFH, 24.07.1996 - X R 167/95
Papierfundstellen
- BFHE 181, 72
- NJW 1997, 544 (Ls.)
- BB 1996, 2336
- DB 1996, 2262
- BStBl II 1997, 315
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (7)
- BFH, 14.02.1996 - X R 106/91
Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf, …
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 167/95
Wird ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, das der Übernehmer sogleich weiterveräußert, sind im Zusammenhang hiermit vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar (Fortführung des Senatsurteils vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87).Aus diesem Grund hat der Senat mit Urteil vom 14. Februar 1996 X R 106/91 (BFHE 180, 87) entschieden, daß der Verzicht auf ein vorbehaltenes Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück nur dann einer Vermögensübergabe gleichsteht, wenn das Objekt zu dem Zweck des weiteren "Bewirtschaftens" übergeben wird.
Wie der Senat in seinem Urteil in BFHE 180, 87 ausgeführt hat, kann ein Surrogationsprinzip im vorliegenden Zusammenhang nicht wirksam werden, weil die spezialgesetzlich begründete Unterscheidung zwischen der - fortzuführenden - existenzsichernden Wirtschaftseinheit und dem hierzu nicht gehörenden Geldvermögen für das steuerrechtliche Sonderrecht der Vermögensübergabe von vorrangiger Bedeutung ist.
- BFH, 27.02.1992 - X R 136/88
Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 167/95
Die Übergabe eines Geldbetrages ist dagegen keine der Hof- und Betriebsübergabe steuerrechtlich gleichzustellende Vermögensübergabe (Senatsurteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609).Der besagte Verzicht steht bei wertender Beurteilung der nicht privilegierten Übergabe eines Geldbetrages (Urteil in BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609) näher als der Übergabe eines Hofes oder Betriebes.
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 167/95
b) Der Große Senat des BFH hat im Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4 - 6/89 (BFHE 161, 317, 325 BStBl II 1990, 847, unter C. I. 1.) anläßlich der Darstellung der Rechtsentwicklung Bezug genommen auf das BFH-Urteil vom 2. Dezember 1966 VI 365/65 (BFHE 87, 563, BStBl III 1967, 243), das sich mit der Übergabe eines Gewerbebetriebes und von Grundstücken, Sparguthaben und Wertpapiervermögen gegen Versorgungsleistungen befaßt hat.
- BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 167/95
a) Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in seinem Beschluß vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) den Vermögensübergabevertrag gegen Versorgungsleistungen (private Versorgungsrente) unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung wie folgt charakterisiert: Die ertragsteuerliche Behandlung folgt seiner familien- und erbrechtlichen Natur. - BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches …
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 167/95
Die Beteiligten lassen sich von dem Gedanken leiten, das übertragene Vermögen - insbesondere einen übertragenen Betrieb - der Familie zu erhalten (s. ferner Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, 24). - BFH, 14.07.1993 - X R 54/91
Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs …
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 167/95
Es wäre mit dem Verfassungsgebot der steuerrechtlichen Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren, wenn Unterhaltszahlungen von Kindern an ihre Eltern aus dem einzigen Grunde steuerlich abziehbar wären, daß die Eltern in der Lage waren, ihren Kindern Vermögen zu übertragen (Senatsurteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19). - BFH, 02.12.1966 - VI 365/65
Inhalt der Prüfung von Naturalleistungen und Geldzuwendungen beinhaltenden …
Auszug aus BFH, 24.07.1996 - X R 167/95
b) Der Große Senat des BFH hat im Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4 - 6/89 (BFHE 161, 317, 325 BStBl II 1990, 847, unter C. I. 1.) anläßlich der Darstellung der Rechtsentwicklung Bezug genommen auf das BFH-Urteil vom 2. Dezember 1966 VI 365/65 (BFHE 87, 563, BStBl III 1967, 243), das sich mit der Übergabe eines Gewerbebetriebes und von Grundstücken, Sparguthaben und Wertpapiervermögen gegen Versorgungsleistungen befaßt hat.
- BFH, 10.11.1999 - X R 46/97
Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen
Es wäre mit dem Verfassungsgebot der steuerrechtlichen Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren, wenn Unterhaltszahlungen von Kindern an ihre Eltern allein deshalb steuerlich abziehbar wären, weil die Eltern in der Lage sind, ihren Kindern Vermögen zu übertragen (Senatsurteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19, und vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).Die steuerrechtlich neutrale Verwendung eigenen Vermögens zur Versorgung im Alter kann nicht dadurch steuerrechtliche Bedeutung erlangen, daß Angehörige in den Vorgang der Substanzverwertung eingeschaltet werden (Senatsurteile in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315; vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280).
- Wird existenzsicherndes Vermögen, das im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wurde, zum Zwecke der Weiterveräußerung übergeben (BFH-Urteil in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315) oder wird das Vermögen vom Übernehmer aufgrund eines nachträglich gefaßten Entschlusses veräußert, sind im Zusammenhang mit der Übertragung vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht (mehr) als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar (BFH-Urteile in BFHE 186, 280;… vom 17. Juni 1998 X R 129/96, BFH/NV 1999, 294).
- BFH, 17.06.1998 - X R 104/94
Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens
Wird ein mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebautes Grundstück, das im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wurde, vom Übernehmer veräußert, sind im Zusammenhang mit der Übertragung vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht mehr als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar (Fortführung der Senatsurteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687, und vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).Wird ein mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebautes Grundstück, das im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wurde, vom Übernehmer veräußert, sind im Zusammenhang mit der Übertragung vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, entgegen der Auffassung des FG nicht mehr als Sonderausgaben (Rente oder dauernde Last) abziehbar (Fortführung der Senatsurteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687, und vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).
Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, daß eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich BFH-Urteile in BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).
Auch wenn zunächst existenzsicherndes Vermögen übertragen wird, die wiederkehrenden Leistungen aber wegen der beabsichtigten Veräußerung letztlich nur aus dem Veräußerungserlös zu bezahlen sind, steht dieser Sachverhalt bei wertender Betrachtung der Geldübergabe näher als der Übergabe eines Hofes oder Betriebes (Senatsurteile in BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687, und in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).
Es wäre mit dem Verfassungsgebot der steuerrechtlichen Gleichbehandlung nicht zu vereinbaren, wenn Unterhaltszahlungen von Kindern an ihre Eltern allein deshalb steuerlich abziehbar wären, weil die Eltern in der Lage waren, ihren Kindern Vermögen zu übertragen (Senatsurteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19, und in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).
a) Wird ein bebautes Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, das der Übernehmer sogleich weiterveräußert, sind nach dem Senatsurteil in BFHE 181, 72, 75 f., BStBl II 1997, 315 im Zusammenhang hiermit vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht als Sonderausgaben (Leibrente oder dauernde Last) abziehbar; ein Surrogationsprinzip kann im vorliegenden Zusammenhang nicht wirksam werden, weil die spezialgesetzlich begründete Unterscheidung zwischen der --fortzuführenden-- existenzsichernden Wirtschaftseinheit und dem hierzu nicht gehörenden Geldvermögen für das steuerrechtliche Sonderrecht der Vermögensübergabe von vorrangiger Bedeutung ist.
- BFH, 27.08.1997 - X R 54/94
Übertragung eines ertraglosen Grundstücks
Die setzt allerdings voraus, daß es sich um eine dem zivilrechtlichen Typus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vereinbarung handelt (z. B. Senatsurteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609;… BFH/NV 1994, 848; vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, daß eine ertragbringende Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder jedenfalls teilweise dessen Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich BFH-Urteile in BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687, und in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315).
- BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
Ablösung einer Versorgungsverpflichtung
a) Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist neben der wiederkehrenden Zahlung der Versorgungsleistungen, dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich Senatsurteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315). - FG Thüringen, 02.04.1998 - II 420/96
Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben; Mit einem dinglichen Wohnrecht belasteter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Rheinland-Pfalz, 30.07.2019 - 5 K 2332/17
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, allerdings ohne Kostenübernahme …
Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder teilweise dessen Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (BFH, Urteile vom 14. Februar 1996 - X R 106/91 -, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687 und vom 24. Juli 1996 - X R 167/95 -, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315). - BFH, 26.11.1997 - X R 114/94
Einkünftezurechnung bei Schenkungsauflage
Die Übergabe eines Geldbetrags ist keine der Hof- und Betriebsübergabe steuerrechtlich gleichzustellende Vermögensübergabe (ausführlich BFH-Urteile vom 13. August 1985 IX R 10/80, BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709, und in BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609; vgl. auch Senatsurteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687, und vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315). - BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer
Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente ist, daß eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit vom Übergeber zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich BFH-Urteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315; vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280). - BFH, 17.06.1998 - X R 129/96
Grundstücksübergabe und Veräußerung bei vorweggenommener Erbfolge
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 24. Juli 1996 X R 167/95 (BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315) entschieden: Wird ein bebautes Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, das der Übernehmer sogleich weiterveräußert, sind im Zusammenhang hiermit vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf die Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht als Sonderausgaben (Leibrente oder dauernde Last) abziehbar.Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das Urteil in BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315 Bezug genommen.
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1756/13
Dauernde Last oder Rente
Rn. 20 Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder teilweise dessen Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich BFH-Urteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BStBl II 1996, 687 und vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BStBl II 1997, 315). - BFH, 16.05.2001 - X R 53/99
Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb - …
- BFH, 20.08.1997 - X R 5/96
Versorgungsleistungen bei Verkauf des übergebenen Vermögens
- BFH, 16.03.1999 - X R 87/95
Vermögensübertragung: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last
- FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 14 K 1424/98
Zurechnung von Versorgungsleistungen im Rahmen eines Vermögensübergabevertrages …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 2355/13
Dauernde Last oder Rente
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12
Dauernde Last oder Rente
- FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 252/02
Abzugsfähigkeit monatlicher Zahlungen an ein Elternteil für ein zwischenzeitlich …
- FG Münster, 05.02.2003 - 7 K 6934/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Abgrenzung zwischen Leibrente …
- FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 5180/97
Entgeltlichkeit eines Erwerbvorgangs bei vorweggenommener Erbfolge
- FG Hessen, 27.11.1996 - 2 K 2677/95
Anerkennung von Sonderausgaben in Form von dauernden Lasten; Schenkung eines …
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 14 K 210/97
Zurechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Zuwendungs- oder …
- FG München, 11.11.1997 - 2 K 4406/96
Übernahme von Versorgungsleistungen
- FG Münster, 15.02.2003 - 7 K 6934/00
- FG München, 07.11.1996 - 14 K 1749/96
Anspruch auf Abänderung eines Umsatzsteuerbescheides; Erbringung steuerbarer …
- FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
Abgrenzung dauernde Last gegenüber Unterhaltsrente; Zur Abgrenzung der dauernden …
- LG Mannheim, 26.02.1999 - 7 O 180/97
Anspruch auf Vergütung des in das Netz eingespeisten Stroms; Anwendbarkeit des …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".