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Rechtsprechung
   BFH, 14.04.1999 - X R 11/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1454
BFH, 14.04.1999 - X R 11/97 (https://dejure.org/1999,1454)
BFH, Entscheidung vom 14.04.1999 - X R 11/97 (https://dejure.org/1999,1454)
BFH, Entscheidung vom 14. April 1999 - X R 11/97 (https://dejure.org/1999,1454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit zum Haushalt - Überwiegender Aufenthalt - Lebensmittelpunkt - Gemeinsames Sorgerecht - Tatsächliche Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1, § 34f
    Baukindergeld bei getrennt lebenden Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 10e, 34f EStG
    Einkommensteuer; Zugehörigkeit eines Kindes zu den Haushalten beider getrennt lebender Elternteile

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34f Abs 3
    Baukindergeld; Haushaltszugehörigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 330
  • BB 1999, 1313
  • DB 1999, 1358
  • BStBl II 1999, 594
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.03.1989 - IX R 45/88

    Steuerermäßigung nach § 34 f EStG in der vor Inkrafttreten des WohneigFG …

    Auszug aus BFH, 14.04.1999 - X R 11/97
    b) Haushaltszugehörigkeit bedeutet, "daß das Kind bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen dessen Wohnung teilt oder sich mit Einwilligung des Steuerpflichtigen vorübergehend außerhalb der Wohnung aufhält" (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776, m.w.N.; R 213a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien 1996).

    "Auf Dauer angelegt" heißt, der Steuerpflichtige muß nach den Verhältnissen des Veranlagungszeitraums, für den erstmals die Steuerermäßigung nach § 34f EStG in Betracht kommt, damit rechnen können, daß das Kind noch einige Zeit seinem Haushalt angehört (vgl. BFH-Urteil in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776).

  • BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

    Kindergeldauszahlung an nur einen Berechtigten und Obhutsprinzip verfassungsgemäß …

    Dies beruht auf der typisierenden Annahme, dass derjenige Kindergeldberechtigte die größeren Unterhaltslasten für das Kind trägt, der es überwiegend in seinem Haushalt betreut und versorgt (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594, zu §§ 10e, 34f EStG).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Diese im Sozialrecht verwendete Begriffsbestimmung wird der Entwicklung junger Menschen zu mehr persönlicher Entfaltung und Selbständigkeit sowie ihrer erhöhten Mobilität bei gleichzeitig unveränderter bzw. sogar gesteigerter finanzieller Abhängigkeit besser gerecht als das Abstellen auf eine einheitliche Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen (vgl. hierzu Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594, m.w.N.; vom 18. Oktober 2000 X R 19/96 BFHE 193, 349, BStBl II 2001, 383; R 213a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1999;… Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 34f EStG Rz. 44;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 15;… Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 34f EStG Rz. 87;… Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 35), zumal die Frage der Leitung der Wirtschaftsführung selbst bei massivem Eindringen in die persönlichen Verhältnisse einer Familie nur schwer zu beantworten ist (so zutreffend Urteil des BFH vom 13. Dezember 1985 VI R 203/84, BFHE 145, 551, BStBl II 1986, 344).
  • FG Nürnberg, 10.10.2001 - III 2000/00

    Haushaltszugehörigkeit von Kindern

    Unter Berücksichtigung dieses Zwecks der Vorschrift ist eine Haushaltszugehörigkeit anzunehmen, wenn ein Kind bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des Elternteils dessen Wohnung teilt oder sich mit seiner Einwilligung vorübergehend außerhalb seiner Wohnung aufhält (BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1980 VI B 78/80, BStBl II 1981, 54 ; ständige Rechtsprechung zuletzt Urteil vom 14.4. 1999 X R 11/97, BStBl II 1999, 594 ).

    Besuche allgemein begründen keine auf Dauer angelegte Haushaltszugehörigkeit bei einer anderen Person (BFH-Urteil vom 14.4. 1999 X R 11/97, BStBl II 1999, 594 ).

    Dabei müssen auch bei dieser anderen Person alle Merkmale der Haushaltszugehörigkeit erfüllt sein (BFH-Urteil vom 14.4. 1999 X R 11/97, BStBl II 1999, 594 ).

    Das Gericht stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des BFH, die eine Ausnahme von der Regel der Haushaltszugehörigkeit beim Sorgeberechtigten nur dann angenommen hat, wenn das Kind jeweils längere Zeiten im Jahr (ca. 100 Tage) alleine beim einen oder dem anderen Elternteil gewohnt hat (vergl. BFH-Urteil vom 14.4. 1999 X R 11/97 a. a. O. …und Urteil vom 14.4. 1999 X R 121/95 BFH/NV 2000, 16 ).

  • BFH, 18.10.2000 - X R 19/96

    Baukindergeld nach § 34 f EStG bei doppelter Haushaltsführung

    a) Zum Haushalt gehören Kinder, die bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter Leitung des Steuerpflichtigen dessen Wohnung teilen oder sich mit seiner Einwilligung vorübergehend außerhalb seiner Wohnung aufhalten (BFH-Entscheidungen vom 24. Oktober 1980 VI B 78/80, BFHE 131, 514, BStBl II 1981, 54; in BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594; R 213 a Abs. 3 Satz 1 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1999;… Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 34f EStG Rz. 44;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 15;… Blümich/ Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 34f EStG Rz. 87;… Stuhrmann in Bordewin/ Brandt, Einkommensteuergesetz, § 34f Rz. 35).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gehören auch Zweitwohnungen, die nur von einem Elternteil bewohnt werden, zum (einheitlichen) "elterlichen Haushalt", sofern sie nicht anderen Nutzern --wie z.B. den Kindern des Steuerpflichtigen-- zur Führung eines eigenen Haushalts überlassen werden (Urteile vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544; vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378) oder in ihnen wegen Getrenntlebens der Eltern ein eigenständiger Haushalt des Elternteils geführt wird, in den die Kinder nicht eingegliedert sind (Senatsurteile in BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594, …und vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16).

  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 91/98

    Kindergeld; Beiladung des anderen Elternteils; Haushaltsaufnahme eines dauerhaft …

    Dieser Definition sind der IX. und X. Senat des BFH gefolgt, soweit nach § 34f EStG Voraussetzung für die Steuerermäßigung war, dass das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört (Urteile vom 14. März 1989 IX R 45/88, BFHE 157, 80, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594;… vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16; vom 18. Oktober 2000 X R 19/96, BFHE 193, 349, BStBl II 2001, 383).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 K 1916/03

    Kinderzulage: Haushaltszugehörigkeit bei getrennt lebenden Eltern

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  • FG Düsseldorf, 17.10.2002 - 15 K 2481/01

    Kindergeld; Haushaltsaufnahme; Getrennt lebende Eltern; Umgangsrecht; Betreuung; …

    Denn eine gleichzeitige Haushaltsaufnahme eines Kindes bei beiden Elternteilen wäre allenfalls in Ausnahmefällen denkbar, falls man das BFH-Urteil vom 14.4.1999 X R 11/97, BStBl II 1999, 594 zum sog. Baukindergeld unbeschadet der unterschiedlichen Begriffe Haushaltszugehörigkeit in § 34 f EStG und Haushaltsaufnahme in § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG auch für die Auslegung des § 64 EStG heranzieht.
  • BFH, 10.12.2004 - III B 162/03

    Haushaltszugehörigkeit von Kindern

    In Ausnahmefällen könne jedoch auch eine gleichzeitige Zugehörigkeit zu den Haushalten beider Elternteile bestehen, wenn das Kind tatsächlich zeitweise beim Vater und zeitweise bei der Mutter lebe und nach den tatsächlichen Umständen des einzelnen Falles als in beide Haushalte eingegliedert anzusehen sei (BFH-Urteile vom 14. April 1999 X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl II 1999, 594 und X R 121/95, BFH/NV 2000, 16).
  • FG Köln, 19.01.2023 - 15 K 268/21

    Abzug von Kinderbetreuungskosten bei der Festsetzung von Einkommenssteuern

    In Ausnahmefällen kann jedoch auch eine gleichzeitige Zugehörigkeit zu den Haushalten beider Elternteile bestehen, wenn das Kind tatsächlich zeitweise beim Vater und zeitweise bei der Mutter lebt und nach den tatsächlichen Umständen des einzelnen Falles als in beide Haushalte eingegliedert anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1989, IX R 45/88, BStBl II 1989, 776; vom 14. April 1999, X R 11/97, BStBl II 1999, 594; siehe ebenso BFH-Urteil vom 28. April 2010, III R 79/08, BStBl II 2011, 30 - zum gleichen Kriterium der Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; ebenso BFH-Beschluss (§ 126a FGO) vom 14. Dezember 2004, VIII R 106/03, BStBl II 2008, 768 - zum Kriterium der "Haushaltsaufnahme" für die Kindergeldberechtigung).
  • FG Münster, 15.03.2002 - 11 K 7343/00

    Kinderzulage - sozialrechtliche Definition des Begriffs der …

    Rn. 30 Nach der früheren Rechtsprechung des BFH (vgl. u.a. Urteil vom 14. April1999 - X R 11/97, BFHE 188, 330, BStBl. II 1999, 594) galt ein Kind nur dann als zum Haushalt eines Steuerpflichtigen gehörig, wenn das Kind bei einheitlicher Wirtschaftsführung unter dessen Leitung dessen Wohnung teilt, oder sich mit dessen Einwilligung vorübergehend außerhalb der Wohnung aufhält.

    Bereits in der früheren Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 14. April 1999 - X R 11/97, a.a.O.) war anerkannt, dass ein Kind auch gleichzeitig dem Haushalt beider Elternteile angehören kann, wenn das Kind tatsächlich zeitweise beim Vater und zeitweise bei der Mutter lebt und nach den tatsächlichen Umständen des einzelnen Falles als in beide Haushalte eingegliedert anzusehen ist.

  • BFH, 21.12.2005 - X B 121/05

    Gleichzeitige Inanspruchnahme von Baukindergeld und Kinderzulage?

  • FG Niedersachsen, 19.03.2010 - 15 K 440/09

    Aufwendung des sorgeberechtigten Elternteils im Zusammenhang mit dem Umgang der …

  • FG Köln, 20.12.2007 - 14 K 1678/07

    Versagung einer Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) …

  • FG Düsseldorf, 19.08.2002 - 7 K 1662/00

    Baukindergeld; unverheiratetes Elternpaar; gemeinsame Haushaltsführung; …

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.07.1999 - II 511/98

    Änderung eines bestandskräftigen Kindergeldaufhebungsbescheides; Kindergeldes für …

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2000 - 5 K 2268/98

    Ermessensreduzierung auf Null bei vorläufiger

  • FG Hamburg, 27.04.2005 - II 469/03

    Einkommensteuergesetz: Baukindergeld bzw. Kinderzulage im Jahr des Objektwechsels

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