Rechtsprechung
| BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
EStG § 18 Abs. 3; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1; ; UmwStG § 24
- Deutsches Notarinstitut
- Simons & Moll-Simons
EStG § 18 Abs. 3, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1; UmwStG § 24
- Wolters Kluwer
Einzelpraxis - Entgeltliche Aufnahme eines Sozius - Steuerbegünstigte Veräußerung
- BRAK-Mitteilungen
Aufnahme eines Sozius in Einzelpraxis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 16, 18, 34 EStG
Einkommensteuer; Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsstätte
- Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen
- Betriebsveräußerung
- Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Veräußerungsgewinn
Sonstiges
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 189, 465
- NJW 2000, 900
- NZS 2000, 503
- BB 2000, 127
- BB 2000, 85
- DB 2000, 71
- BStBl II 2000, 123
- NZG 2000, 794
Wird zitiert von ... (123) Zitiert selbst (18)
- BFH, 14.09.1994 - I R 12/94
1. § 18 Abs. 3 EStG findet Anwendung bei Veräußerung eines "Teils" des …
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Die Vorschrift des § 18 Abs. 3 EStG ist insoweit dem § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG nachgebildet; sie bezieht sich deshalb hinsichtlich der Anteilsveräußerung auf Beteiligungen an freiberuflich tätigen Personengesellschaften (BFH-Urteil vom 14. September 1994 I R 12/94, BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407, m.w.N.).Anknüpfungspunkt dieser Rechtsauffassung ist die von der Finanzverwaltung und der herrschenden Meinung gebilligte ständige BFH-Rechtsprechung, wonach auf die Veräußerung des (Bruch-) Teils eines (bereits entstandenen) Mitunternehmeranteils und damit auch auf den Fall der entgeltlichen Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bereits bestehende Mitunternehmerschaft (Sozietät) die Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Veräußerung eines Mitunternehmeranteils) anwendbar sein und damit ein nach (§ 18 Abs. 3) § 16 Abs. 4, § 34 EStG begünstigter Veräußerungsgewinn entstehen soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407, mit Hinweisen auf die vorangegangene Rechtsprechung, und in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, 601, am Ende; Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1996, R 139 Abs. 4;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 408, m.w.N.).
Gleichwohl soll seine Veräußerung in den Fällen der Aufnahme eines Gesellschafters in eine bereits bestehende Personengesellschaft sowie der Änderung der Beteiligungsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern/Mitunternehmern zur Anwendung der Steuervergünstigung führen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Mai 1981 I R 123/77, BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211, 212, und in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407).
Vielmehr hat der BFH in den Urteilen in BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211, und in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407 auf die Kritik an dieser Rechtsprechung hingewiesen.
Der I. Senat des BFH will aus Gründen der Rechtssicherheit an der langjährigen Rechtsprechung festhalten (Urteil in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407, 408, ebenso Urteil vom 14. September 1994 I R 41/94, BFH/NV 1995, 766, 767).
- BFH, 08.12.1994 - IV R 82/92
Mitunternehmeranteil
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung werden bei dieser Gestaltung die steuerrechtlichen Tatbestände der Veräußerung und der Einbringung von Betriebsvermögen miteinander verbunden: Der Betrieb wird in die Personengesellschaft durch den bisherigen (Praxis-)Inhaber "teilweise für eigene Rechnung, und teilweise für Rechnung eines Dritten", des künftigen Mitgesellschafters, eingebracht, der dafür dem Einbringenden ein Entgelt zahlt (Zuzahlung); diese "Einbringung" stellt sich als Veräußerungsvorgang dar (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1981 VIII R 138/80, BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, und vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599).Die Anwendung der Einbringungsvorschriften auf die Zuzahlung ist insbesondere deshalb nicht möglich, weil das nach § 24 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 UmwStG bestehende Wahlrecht der gewinneutralen Einbringung unter Fortführung der Buchwerte bei einer Barzahlung in das Vermögen des Einbringenden als Gegenleistung nach dem Sinn und Zweck des § 24 UmwStG nicht gerechtfertigt werden kann (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, 600, 601, zur Unzulässigkeit der Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz für den durch die Zuzahlung entstehenden Gewinn;… ebenso: Offerhaus in Gedächtnisschrift für Knobbe/ Keuk, 1997, S. 499, 509, 510;… Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rdnr. B 72).
Der Tatbestand der Einbringung von Betriebsvermögen gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten (§ 24 UmwStG) ist demnach nur insoweit erfüllt, als der Einbringende durch die Einbringung die Rechtsstellung eines Gesellschafters und Mitunternehmers der neu entstandenen Personengesellschaft erlangt (BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, 600;… Reiß in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 16 Rdnr. C 68;… Offerhaus, a.a.O., S. 499, 509; Patt/ Rasche, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 645, 649).
Soweit der bisherige Einzelunternehmer im Zusammenhang mit der Einbringung des Betriebs von dem neu aufgenommenen Gesellschafter und Mitunternehmer der Personengesellschaft eine Zuzahlung in sein Privatvermögen erhält, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, mit dem in Höhe der Differenz zwischen der Zuzahlung und den Buchwerten der anteilig übertragenen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens ein zu versteuernder Gewinn entsteht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, 600, m.w.N.).
Anknüpfungspunkt dieser Rechtsauffassung ist die von der Finanzverwaltung und der herrschenden Meinung gebilligte ständige BFH-Rechtsprechung, wonach auf die Veräußerung des (Bruch-) Teils eines (bereits entstandenen) Mitunternehmeranteils und damit auch auf den Fall der entgeltlichen Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bereits bestehende Mitunternehmerschaft (Sozietät) die Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Veräußerung eines Mitunternehmeranteils) anwendbar sein und damit ein nach (§ 18 Abs. 3) § 16 Abs. 4, § 34 EStG begünstigter Veräußerungsgewinn entstehen soll (vgl. BFH-Urteile in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407, mit Hinweisen auf die vorangegangene Rechtsprechung, und in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, 601, am Ende; Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1996, R 139 Abs. 4;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 408, m.w.N.).
- BFH, 05.04.1984 - IV R 88/80
Zur Einbringung eines freiberuflichen Betriebs nach § 22 UmwStG 1969 (§ 24 UmwStG …
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
An der beabsichtigten Entscheidung sieht er sich durch die Urteile des IV. Senats vom 26. Februar 1981 IV R 98/79 (BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568) und vom 5. April 1984 IV R 88/80 (BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518) gehindert, nach denen bei einer Praxiseinbringung mit Ausgleichszahlung diese Zahlung nicht gemäß § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG tarifbegünstigt ist.Die Vorlage des XI. Senats, die sich auf § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO stützt (Abweichung von den Urteilen des IV. Senats in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518), ist zulässig.
Auch für diesen Einbringungsvorgang gegen Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden hat indes die bisherige BFH-Rechtsprechung die steuerliche Begünstigung des durch die Einbringung entstandenen Gewinns nach § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 1 EStG für den Fall angenommen, daß das eingebrachte Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft mit seinem Teilwert angesetzt worden ist und damit sämtliche, d.h. also auch die anteilig beim Einbringenden verbleibenden, stillen Reserven aufgelöst worden sind (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, 569; in BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, 623; vom 29. Juli 1981 I R 2/78, BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518, 520).
Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG --wie in dem der Vorlage zugrundeliegenden Streitfall-- muß zudem der Einbringungsgewinn auf der Grundlage einer Einbringungsbilanz und einer Eröffnungsbilanz der Gesellschaft ermittelt werden (BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518).
In der bisherigen BFH-Rechtsprechung ist die Einbringung einer freiberuflichen Praxis durch ihren bisherigen Alleininhaber in eine Sozietät gegen eine Ausgleichszahlung des neu aufgenommenen Mitgesellschafters in das Privatvermögen des Einbringenden nicht als eine nach § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigte Veräußerung angesehen worden (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518).
- BFH, 26.02.1981 - IV R 98/79
Tarifvergünstigung - Ausgleichszahlung
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
An der beabsichtigten Entscheidung sieht er sich durch die Urteile des IV. Senats vom 26. Februar 1981 IV R 98/79 (BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568) und vom 5. April 1984 IV R 88/80 (BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518) gehindert, nach denen bei einer Praxiseinbringung mit Ausgleichszahlung diese Zahlung nicht gemäß § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG tarifbegünstigt ist.Die Vorlage des XI. Senats, die sich auf § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO stützt (Abweichung von den Urteilen des IV. Senats in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518), ist zulässig.
Diese Vorschrift gilt auch für die Einbringung eines freiberuflichen Betriebs (BFH-Urteil in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, m.w.N.).
Auch für diesen Einbringungsvorgang gegen Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden hat indes die bisherige BFH-Rechtsprechung die steuerliche Begünstigung des durch die Einbringung entstandenen Gewinns nach § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 1 EStG für den Fall angenommen, daß das eingebrachte Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft mit seinem Teilwert angesetzt worden ist und damit sämtliche, d.h. also auch die anteilig beim Einbringenden verbleibenden, stillen Reserven aufgelöst worden sind (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, 569; in BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, 623; vom 29. Juli 1981 I R 2/78, BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518, 520).
In der bisherigen BFH-Rechtsprechung ist die Einbringung einer freiberuflichen Praxis durch ihren bisherigen Alleininhaber in eine Sozietät gegen eine Ausgleichszahlung des neu aufgenommenen Mitgesellschafters in das Privatvermögen des Einbringenden nicht als eine nach § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigte Veräußerung angesehen worden (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518).
- BFH, 22.04.1998 - XI R 96/96
Aufnahme eines Sozius als begünstigter Veräußerungsgewinn?
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Vorlagebeschluß vom 22. April 1998 XI R 96/96 (BFHE 185, 486, BStBl II 1998, 475).Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 22. April 1998 XI R 96/96 (BFHE 185, 486, BStBl II 1998, 475) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.
Wegen der Begründung der Vorlage wird auf den Beschluß des XI. Senats in BFHE 185, 486, BStBl II 1998, 475 Bezug genommen.
- BFH, 27.05.1981 - I R 123/77
Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines Anteils am Betrieb …
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Gleichwohl soll seine Veräußerung in den Fällen der Aufnahme eines Gesellschafters in eine bereits bestehende Personengesellschaft sowie der Änderung der Beteiligungsverhältnisse zwischen den Gesellschaftern/Mitunternehmern zur Anwendung der Steuervergünstigung führen (vgl. BFH-Urteile vom 27. Mai 1981 I R 123/77, BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211, 212, und in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407).Vielmehr hat der BFH in den Urteilen in BFHE 133, 412, BStBl II 1982, 211, und in BFHE 176, 520, BStBl II 1995, 407 auf die Kritik an dieser Rechtsprechung hingewiesen.
- BFH, 29.07.1981 - I R 2/78
Einzelunternehmer - Teilbetrieb - Veräußerungsgewinn - Tarifbegünstigung - Stille …
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Auch für diesen Einbringungsvorgang gegen Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden hat indes die bisherige BFH-Rechtsprechung die steuerliche Begünstigung des durch die Einbringung entstandenen Gewinns nach § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 1 EStG für den Fall angenommen, daß das eingebrachte Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft mit seinem Teilwert angesetzt worden ist und damit sämtliche, d.h. also auch die anteilig beim Einbringenden verbleibenden, stillen Reserven aufgelöst worden sind (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, 569; in BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, 623; vom 29. Juli 1981 I R 2/78, BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518, 520).Der BFH hat demgemäß jeweils bezogen auf den Gegenstand der Veräußerung geprüft, ob eine Vollrealisierung der darin enthaltenen stillen Reserven vorlag (so z.B. für die Einbringung/Veräußerung eines Teilbetriebs: Urteil in BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62; für die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, bei der gleichzeitig Wirtschaftsgüter des dem Gesellschafter zuzurechnenden Sonderbetriebsvermögens zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen des veräußernden Gesellschafters überführt und somit nicht alle stillen Reserven des Mitunternehmeranteils aufgedeckt wurden: BFH-Urteil vom 19. März 1991 VIII R 76/87, BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635).
- BFH, 23.06.1981 - VIII R 138/80
Zur Besteuerung der Einbringung eines Einzelunternehmensin eine OHG
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung werden bei dieser Gestaltung die steuerrechtlichen Tatbestände der Veräußerung und der Einbringung von Betriebsvermögen miteinander verbunden: Der Betrieb wird in die Personengesellschaft durch den bisherigen (Praxis-)Inhaber "teilweise für eigene Rechnung, und teilweise für Rechnung eines Dritten", des künftigen Mitgesellschafters, eingebracht, der dafür dem Einbringenden ein Entgelt zahlt (Zuzahlung); diese "Einbringung" stellt sich als Veräußerungsvorgang dar (vgl. BFH-Urteile vom 23. Juni 1981 VIII R 138/80, BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, und vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599).Auch für diesen Einbringungsvorgang gegen Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden hat indes die bisherige BFH-Rechtsprechung die steuerliche Begünstigung des durch die Einbringung entstandenen Gewinns nach § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 1 EStG für den Fall angenommen, daß das eingebrachte Betriebsvermögen bei der aufnehmenden Gesellschaft mit seinem Teilwert angesetzt worden ist und damit sämtliche, d.h. also auch die anteilig beim Einbringenden verbleibenden, stillen Reserven aufgelöst worden sind (Urteile in BFHE 133, 186, BStBl II 1981, 568, 569; in BFHE 135, 551, BStBl II 1982, 622, 623; vom 29. Juli 1981 I R 2/78, BFHE 134, 270, BStBl II 1982, 62, und in BFHE 141, 27, BStBl II 1984, 518, 520).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.1996 - 2 K 2772/95
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage teilweise statt; das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 342 veröffentlicht.Es wird die Auffassung vertreten, auch bei Einbringung eines Einzelunternehmens (Einzelpraxis) in eine Personengesellschaft gegen eine von dem neu aufgenommenen Gesellschafter zu leistende Ausgleichszahlung erziele der bisherige Einzelunternehmer mit der Veräußerung eines Anteils an seinem freiberuflichen bzw. gewerblichen Betriebsvermögen einen nach § 18 Abs. 3, § 16 Abs. 1 und 4, § 34 EStG begünstigten Veräußerungsgewinn (…so: Reiß in Kirchhof/ Söhn, a.a.O., § 16 Rdnr. B 73 und C 68;… Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., § 18 Rz. 230, 231 - demgegenüber aber Schmidt/Wacker, a.a.O., § 18 Rz. 233, 234; Hannes, DStR 1997, 685, 689; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 1996 2 K 2772/95, EFG 1997, 342; FG Münster, Urteil vom 27. März 1997 11 K 4326/96 E, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 1997, 805).
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89
Ehelichkeitsanfechtung
Auszug aus BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98
Denn die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1994 1 BvR 1299/89, 1 BvL 6/90, BVerfGE 90, 263, 274 f., m.w.N.). - BFH, 13.02.1997 - IV R 15/96
Mitunternehmeranteil - Bruchteilsveräußerung - Ermittlung des Buchwerts - …
- BFH, 19.03.1991 - VIII R 76/87
Keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger …
- BFH, 26.01.1994 - III R 39/91
Soll ein Betrieb zum Teilwert in eine Personengesellschaft eingebracht werden, …
- BFH, 12.09.1979 - I R 146/76
Zur Frage der Gründung eines Teilbetriebs im Sinne des Gewerbesteuerrechts
- BFH, 14.09.1994 - I R 41/94
Veräußerungsgewinn von Anteilen am Vermögen einer Gesellschaft als Einkünfte aus …
- BFH, 11.08.1971 - VIII 13/65
Einzelunternehmen - Einbringung in OHG - Steuerfreiheit - Tarifvergünstigung - …
- FG Münster, 27.03.1997 - 11 K 4326/96
- FG Hamburg, 11.10.1996 - V 59/95
Bindungswirkung bestandskräftiger Feststellungsbescheide gegen die Gesellschaft …
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs voraus, dass alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (vgl. BFH , Beschluss vom 18. Oktober 1999 - GrS 2/98 -, BStBl II 2000, S. 123 = BFHE 189, 465 ). - BFH, 20.03.2017 - X R 11/16
Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen, …
Die Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG erfordert demnach, dass alle stillen Reserven, die in den wesentlichen Grundlagen einer betrieblichen Sachgesamtheit angesammelt wurden, in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteil vom 28. Mai 2015 IV R 26/12, BFHE 249, 536, BStBl II 2015, 797, jeweils m.w.N.). - BFH, 29.11.2017 - I R 7/16
Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung
Rn. 37 a) Nach ständiger Rechtsprechung ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).Dabei ist grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Übertragenden zum Zeitpunkt der Übertragung abzustellen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123;… BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661;… BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167; Senatsurteil in BFHE 229, 179, BStBl II 2011, 467).
- BFH, 06.08.2019 - VIII R 12/16
Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines …
Die hierdurch verwirklichte Veräußerung eines Teilanteils führt in Höhe der Differenz zwischen der Zuzahlung der A sowie des Kaufpreises des F einerseits und den --ebenfalls im Wege der Durchschnittsbewertung zu bestimmenden-- anteiligen Buchwerten des von M für fremde Rechnung eingebrachten Betriebsvermögens (hier: ein Viertel seines Anteils) andererseits zu einem Veräußerungsgewinn (BFH-Urteile in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; in BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, sowie Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18.10.1999 - GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123; vom 18.09.2013 - X R 42/10, BFHE 242, 489, BStBl II 2016, 639, Rz 50; vgl. zu einer alternativen Berechnungsweise auch das BFH-Urteil in BFHE 242, 489, BStBl II 2016, 639, Rz 50). - BFH, 07.04.2010 - I R 96/08
Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei …
Rn. 22 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).Dabei ist grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Übertragenden zum Zeitpunkt der Übertragung abzustellen (BFH-Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter C.V.2.a;… BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661;… BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167).
- BFH, 18.09.2013 - X R 42/10
Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft gegen ein sog. …
Ebenso wie bei der entgeltlichen Aufnahme eines Dritten in ein Einzelunternehmen werden auch bei einer unentgeltlichen Aufnahme die steuerrechtlichen Tatbestände der Veräußerung und der Einbringung parallel verwirklicht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter C.II., vor 1.).Rn. 50 In derartigen Fällen ist anerkannt, dass der Veräußerungsvorgang getrennt von der Einbringung zu beurteilen ist und in Höhe der Differenz zwischen der Zuzahlung und den anteiligen Buchwerten der Wirtschaftsgüter des eingebrachten Betriebsvermögens zu einer Gewinnrealisierung führt (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1994 IV R 82/92, BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599; in BFHE 225, 402, BStBl II 2009, 993, sowie Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).
- BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98
Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen
Sie setzt demnach voraus, dass alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 1. c).Sie kann allein auf Gründe der Rechtssicherheit gestützt werden, nach denen eine von der Finanzverwaltung gebilligte langjährige Rechtsprechung trotz nicht auszuräumender steuersystematischer Bedenken nicht aufgegeben werden soll (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 2. c, letzter Absatz).
Eine zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven liegt nicht vor, wenn sie erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (so bereits BFH-Urteil vom 11. August 1971 VIII 13/65, BFHE 104, 48, BStBl II 1972, 270; Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, unter V. 1. c).
- BFH, 13.09.2001 - IV R 13/01
Einbringung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Auch die Frage, ob die vom FG vorgenommene Gleichsetzung der Einbringung mit einer Betriebsveräußerung nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98 (BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123) noch Bestand haben kann (…s. etwa Offerhaus, in Festschrift für Widmann, S. 441, 450 ff.), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.Auch im Streitfall bedurfte es keines Übergangs zum Bestandsvergleich, weil die Einbringung zum Buchwert erfolgen sollte und für diesen Fall auf die Erstellung einer Einbringungs- und einer Übergangsbilanz verzichtet werden konnte (BFH in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, zu C. II. 1. der Entscheidungsgründe; s. auch Widmann, Deutsche Steuer-Zeitung 1985, 387).
- BFH, 16.12.2004 - III R 38/00
Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG gegen Verzicht auf eine private …
Der Tatbestand der Einbringung von Betriebsvermögen gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten ist demnach nur insoweit erfüllt, als der Einbringende durch die Einbringung die Rechtsstellung eines Gesellschafters und Mitunternehmers der neu entstandenen Personengesellschaft erlangt (BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, m.w.N., und BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.).d) Der Gewinn, der durch eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden entsteht, kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch nicht durch Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz vermieden werden (BFH-Urteil in BFHE 176, 392, BStBl II 1995, 599, m.w.N., und BFH-Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.).
Diese Auffassung liegt auch der Entscheidung des Großen Senats im Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 zugrunde, nach der die Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen nicht als tarifbegünstigte Veräußerung zu beurteilen ist, weil zum Zeitpunkt der Veräußerung noch kein veräußerbarer Mitunternehmeranteil bestanden habe.
Der vom Kläger erzielte Veräußerungsgewinn ist ein laufender Gewinn (BFH-Beschluss in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123).
- BFH, 16.12.2009 - I R 97/08
Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage - Auswirkungen einer …
Zwar ist für die Beurteilung als wesentliche Betriebsgrundlage grundsätzlich auf die Situation aus der Sicht des Einbringenden zum Zeitpunkt der Einbringung abzustellen (vgl. jeweils zur Teilbetriebseigenschaft im Rahmen des § 16 EStG: Beschluss des Großen Senats des BFH vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123;… BFH-Urteil vom 15. März 2007 III R 53/06, BFH/NV 2007, 1661;… BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 X B 170/07, BFH/NV 2009, 167;… Schmidt/Wacker, a. a. O., § 16 Rz 150, m. w. N.). - FG Niedersachsen, 14.03.2007 - 2 K 574/03
Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit; Behandlung …
- BFH, 16.09.2004 - IV R 11/03
Aufnahme eines Sozius in ein Einzelunternehmen nach dem Zwei-Stufen-Modell
- BFH, 17.12.2014 - IV R 57/11
Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der in …
- BFH, 04.12.2012 - VIII R 41/09
Zurückbehaltung von Forderungen im Rahmen einer Praxiseinbringung i. S. des § 24 …
- BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
- BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00
Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils
- BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung
- BFH, 10.02.2016 - VIII R 38/12
Steuerbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines (Teil-) …
- FG Münster, 19.05.2020 - 13 K 571/16
Umwandlungssteuerrecht: Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu …
- BFH, 28.05.2015 - IV R 26/12
Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer …
- BFH, 15.01.2019 - VIII R 24/15
Keine Tarifbegünstigung bei Realteilung mit Verwertung in Nachfolgegesellschaft
- BFH, 21.09.2000 - IV R 54/99
Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis
- FG Münster, 19.05.2011 - 11 K 2340/07
Tarifbegünstigung der Veräußerung im SBV bilanzierter WG einer …
- BFH, 24.06.2009 - VIII R 13/07
AfA-Berechtigung bei der Aufnahme eines Gesellschafters in eine freiberufliche …
- BFH, 05.02.2014 - X R 22/12
Keine Änderungen der Anforderungen an einen steuerbegünstigten Veräußerungs- oder …
- BFH, 10.06.2008 - VIII R 79/05
Büroetage als wesentliche Betriebsgrundlage einer Steuerberater-Sozietät - Kein …
- BFH, 09.12.2014 - IV R 36/13
Tarifbegünstigung für den Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
- BFH, 26.06.2012 - VIII R 22/09
"Selbständiger Teil des Vermögens" i. S. des § 18 Abs. 3 Satz 1 EStG eines …
- BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10
Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des …
- BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06
Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § 24 …
- FG Niedersachsen, 20.04.2022 - 9 K 243/19
Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Gesellschaft …
- BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung
- BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der …
- FG Münster, 19.12.2002 - 1 K 1213/01
Begünstigung aus Gründen der Rechtssicherheit, Gestaltungsmißbrauch beim …
- BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer …
- BFH, 12.10.2005 - X R 35/04
Personengesellschaft zwischen nahen Angehörigen; Einbringung Einzelunternehmen
- BFH, 05.06.2003 - IV R 18/02
Fahrschulniederlassung als Teilbetrieb
- BFH, 25.04.2018 - VI R 51/16
Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe
- BFH, 14.04.2005 - XI R 82/03
Abgrenzung "Bürogemeinschaft - Mitunternehmerschaft"
- BFH, 12.04.2000 - XI R 35/99
Veräußerung eines Teils einer Mitunternehmerbeteiligung
- BFH, 22.10.2015 - IV R 17/12
Kein Teilbetrieb bei vom Rest des Unternehmens nicht hinreichend selbständigem …
- BFH, 18.12.2003 - III R 31/03
Fahrtkosten bei Behinderten als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 10.03.2016 - IV R 22/13
Überführung von Sonderbetriebsvermögen in eine Schwesterpersonengesellschaft
- FG München, 13.09.2007 - 15 K 2426/04
Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns als laufenden Gewerbeertrag bei der …
- FG Baden-Württemberg, 06.06.2025 - 5 K 397/24
Unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine nicht …
- BFH, 07.03.2003 - IV B 163/02
Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung; Billigkeitsmaßnahme; …
- BFH, 22.06.2010 - I R 77/09
Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung …
- FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06
Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns; …
- BFH, 12.04.2000 - XI R 96/96
Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teiles einer Einzelpraxis
- FG Münster, 19.12.2002 - 1K 1213/01
- FG Niedersachsen, 09.04.2008 - 2 K 441/04
Tarifvergünstigung i.R.e. Gewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer …
- OLG Karlsruhe, 02.07.2003 - 1 U 233/01
Steuerberaterhaftung: Beratung über die Vertragsgestaltung zur Gründung einer …
- BFH, 28.06.2006 - IV B 93/05
Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör; rückwirkende Anwendung einer …
- BFH, 13.06.2022 - X B 148/21
Ortsverschieden belegene Photovoltaikanlagen als Teilbetriebe?
- FG München, 12.08.2008 - 13 K 540/05
Tarifbegünstigung eines in der Zeit vom 1.1. bis 26.7.2002 erzielten Gewinns aus …
- BFH, 30.08.2007 - IV R 22/06
Veräußerung eines Teilanteils an einer Personengesellschaft
- FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 2 K 1228/04
§ 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und …
- FG Düsseldorf, 11.01.2006 - 13 K 6111/02
- FG Schleswig-Holstein, 24.06.2004 - 3 K 229/00
Unentgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen zur …
- BFH, 19.11.2009 - IV R 89/06
Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides - Unanfechtbarkeit i. S. d. § 171 Abs. …
- BFH, 19.02.2004 - III R 1/03
Abgrenzung Betriebsaufgabe - Fortführung
- BFH, 15.03.2007 - III R 53/06
Teilbetrieb; Eisdiele
- FG Münster, 09.07.2003 - 1 K 6926/01
Zur Mitunternehmerschaft bei Zusammenschluss von Steuerberatern und …
- FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 14 K 229/07
Tarifbegünstigte Besteuerung eines aus dem Verkauf eines Teilkommanditanteils …
- BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99
Veräußerungsfreibetrag bei Aufgabe eines Restbetriebs
- BFH, 27.10.2004 - XI B 216/02
Einzelpraxis: Einbringung in GbR
- BFH, 21.10.2005 - XI B 5/05
NZB: Abgrenzung Verfahrensmangel/Sachverhaltsrüge
- BFH, 18.12.2002 - XI B 131/00
Einzelunternehmen, entgeltliche Aufnahme eines neues Gesellschafters
- FG Niedersachsen, 31.07.2002 - 2 K 352/00
Einbringungsgewinn bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis
- FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08
Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks
- FG Niedersachsen, 22.04.2008 - 12 K 74/03
Voraussetzungen der Gewährung einer Tarifbegünstigung für einen …
- FG Hessen, 13.04.2011 - 12 K 1395/07
Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe …
- FG Düsseldorf, 28.06.2005 - 17 K 794/03
Freiberufliche GbR; Steuerberatungspraxis; Tarifbegünstigung; …
- FG Köln, 22.03.2012 - 10 K 2089/09
Zuordnung von Verbindlichkeiten zum Zwecke der Wertanpassung nach Einbringung …
- FG Hamburg, 25.11.2009 - 5 K 102/07
Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach dem sog. Zwei-Stufen-Modell
- FG Münster, 16.05.2003 - 11 K 5305/00
Gestaltungsmissbrauch bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
- BGH, 07.12.2006 - IX ZR 71/03
Voraussetzungen eines Regressanspruchs gegen einen Steuerberater
- FG Saarland, 10.04.2003 - 1 V 61/03
Zwei-Stufen-Modell als Gestaltungsmissbrauch
- FG Hessen, 23.11.2001 - 2 V 5039/00
Praxis; Beteiligung; Sozius; Anteilserwerb; abgestuft; Veräußerungsgewinn; …
- FG Hamburg, 23.03.2006 - II 295/04
Zur Rechtsmissbräuchlichkeit des sog. Zwei-Stufen-Modells
- FG München, 08.10.2003 - 10 K 3692/01
Missbräuchliche Gestaltung durch das Zwei-Stufen-Modell
- FG Münster, 26.08.2008 - 9 K 1660/05
Keine Rückstellung für Sanierungsgelder an eine Versorgungseinrichtung
- FG Bremen, 18.12.2003 - 1 K 643/02
Keine Sonderabschreibung gemäß § 82f EStDV nach Gesellschafterwechsel bei …
- BFH, 10.10.2001 - XI R 7/01
Vorruhestandsleistungen - Tarifvertrag - Abfindung - Außerordentliche Einkünfte - …
- FG Hessen, 15.08.2013 - 1 K 2111/09
Keine Tarifbegünstigung des Gewinns aus der entgeltlichen Veräußerung eines …
- BFH, 30.03.2009 - VIII B 172/08
Teilanteilsveräußerung bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit - Keine …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.10.2000 - 3 K 2947/96
Einbringung einer Einzelpraxis in eine Sozietät; Zeitpunkt des Zuflusses von …
- BFH, 18.03.2005 - XI B 158/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht
- FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung - …
- BFH, 30.10.2008 - VIII B 172/07
Voraussetzungen für die Annahme einer tarifbegünstigten Veräußerung einer …
- BFH, 27.10.2000 - XI B 25/00
Betriebsveräußerung nur bei Einstellung der Tätigkeit
- FG Münster, 14.12.2007 - 12 K 4369/04
Abgrenzung laufender Gewinn - Aufgabegewinn
- FG Niedersachsen, 18.12.2001 - 14 K 275/98
Ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs; Gebäude mit …
- BFH, 28.06.2000 - IV B 35/00
Fortführung der Tätigkeit nach Praxisveräußerung
- FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10
Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO - Ruhender Gewerbebetrieb
- FG Niedersachsen, 25.10.2011 - 15 K 10217/09
Möglichkeiten zur Einschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs der §§ 16 Abs. …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 467/04
Vorliegen einer Entnahme bei Übertragung der Milchreferenzmenge in einem den …
- FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
Mitunternehmerschaft; Mitunternehmer; Gewinnrealisierung; Grundstücksübertragung
- BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04
Nämlichkeit der Wohnung für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 …
- FG Köln, 11.10.2002 - 11 K 1111/96
Überführung einer als Einzelunternehmen betriebenen Zahnarztpraxis unter …
- FG Baden-Württemberg, 25.05.2000 - 10 K 193/97
Anwendbarkeit der Realteilungsgrundsätze auf eine anlässlich der Ehescheidung …
- FG Niedersachsen, 27.11.2014 - 1 K 161/12
Zurechnung der Einkünfte aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 64/03
Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Übertragung eines Teilbetriebs bzw. …
- FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 105/03
Rechtsmissbräuchlichkeit einer zweistufigen Sozietätsgründung bei Vorliegen eines …
- FG Niedersachsen, 06.03.2007 - 13 K 362/04
Bestehen einer steuerpflichtigen Entnahme bei Überführung einer Milchquote auf …
- BFH, 21.08.2000 - IV B 40/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Selbstvertretung durch …
- FG Baden-Württemberg, 28.04.2014 - 13 K 277/11
Steuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Veräußerung eines Teilanteiles an …
- FG München, 25.07.2002 - 5 K 5285/99
Tarifbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
- FG Hamburg, 15.12.2000 - I 148/95
Auslegung einer Klageschrift; Überführung eines Betriebsgrundstücks des …
- FG München, 28.10.2022 - 8 K 593/20
Steuerbegünstigte Veräußerung der Kanzlei durch einen Rechtsanwalt nach deren …
- FG Münster, 25.01.2012 - 15 K 461/08
- FG Bremen, 27.03.2003 - 1 K 588/02
In einer Versicherungsbörse belegene, von einem Gesellschafter angemietete …
- FG Schleswig-Holstein, 17.04.2002 - I 110/01
Tätigkeit als Tanzlehrer und Tanzsporttrainer als unterschiedliche Berufe
- FG Köln, 17.03.2010 - 12 K 4494/07
Zulässige Buchwertfortführung bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR aus …
- FG Niedersachsen, 12.07.2007 - 11 K 472/04
Steuerliche Erfassung des Gewinns aus der Veräußerung eines Anteils an einer …
- FG Thüringen, 23.11.2004 - III 1084/02
Veräußerung eines Teils des Patientenstammes einer nuklearmedizinischen Praxis …
- FG Saarland, 05.10.2001 - 1 V 166/01
Gründung einer Praxisgemeinschaft keine Praxisveräußerung
- FG Rheinland-Pfalz, 22.02.2000 - 2 K 3523/97
Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils: Tarifbegünstigung
- FG Münster, 06.06.2024 - 13 K 1857/22
Feststellung den nachversteuerungspflichtigen Betrags gem. § 34a Abs. 3 EStG für …
- FG München, 25.03.2003 - 13 K 1914/99
Teilbetrieb bei einem Taxiunternehmen; gesonderter Feststellung der Einkünfte aus …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - 1 K 1370/07
Keine Auflösung einer Ansparrücklage durch Eintritt eines weiteren …
- FG München, 12.11.2001 - 1 V 1228/01
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns eines Grundstückshändlers aus der Veräußerung …
- FG München, 10.03.2005 - 15 K 4947/02
Praxisveräußerung; Zweistufenmodell; Einkommensteuer 1998
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