Rechtsprechung
| BFH, 11.05.2000 - V R 73/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
UStG 1980/1991 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2
- Judicialis
UStG 1980/1991 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980/1991 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b: Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Dienstleistungen - Bedarf des Personals - Unternehmensfremde Zwecke - Unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern - Wohnung - Arbeitsstelle
- Techniker Krankenkasse
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sammelbeförderung von Arbeitnehmern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG 1980/1991
Umsatzsteuer; Voraussetzung der Steuerbarkeit unentgeltlicher Arbeitnehmer-Sammelbeförderung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Entfernungspauschale
- Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
- Sammelbeförderungen und Flüge
- Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer
- Sammelbeförderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber
- Personenbeförderung
- Steuersatzermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG
- Die begünstigten Verkehrsarten des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG im Einzelnen
- Genehmiger Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
- Beförderungen der Arbeitnehmer
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- ABC der Sachbezüge
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 23.09.1999 - 6 K 490/98
- BFH, 11.05.2000 - V R 73/99
Papierfundstellen
- BFHE 191, 445
- BB 2000, 1774
- DB 2000, 1899
- BStBl II 2000, 505
- NZA-RR 2001, 45
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BFH, 09.07.1998 - V R 105/92
Nur bei Vorliegen besonderer Umstände sind unentgeltliche Beförderungen von …
Auszug aus BFH, 11.05.2000 - V R 73/99
Während des anschließenden Klageverfahrens änderte das FA die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide mit Rücksicht auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95 -Fillibeck- (Slg. 1997, I-5577, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 61) und die sich anschließenden Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Februar 1998 V R 69/93 (…BFH/NV 1998, 1131) und vom 9. Juli 1998 V R 105/92 (BFHE 186, 157, BStBl II 1998, 635), indem es die unentgeltlichen Arbeitnehmersammelbeförderungen zu den mehr als 50 km vom Firmensitz der Klägerin entfernt liegenden Baustellen nicht mehr besteuerte.Beschäftigung außerhalb eines "weiträumigen Arbeitsgebietes" (BFH in BFHE 186, 157, BStBl II 1998, 635),.
Bei der Beurteilung der Beförderungsleistungen des Arbeitgebers ist zu berücksichtigen, dass die Beförderungsleistungen einerseits betrieblich veranlasst sind (vgl. BFH in BFHE 186, 157, BStBl II 1998, 635), anderseits aber nach Ansicht des EuGH regelmäßig unternehmensfremden Zwecken i.S. des Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG dienen.
Nach der Rechtsprechung des Senats entfällt die Steuerbarkeit der betrieblich veranlassten Zuwendungen dann, wenn die Befriedigung des privaten Bedarfs der Arbeitnehmer durch die mit der Maßnahme verfolgten betrieblichen Zwecke überlagert wird (BFH in BFHE 186, 157, BStBl II 1998, 635; ebenso Abschn. 12 Abs. 4 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2000).
- BFH, 12.02.1998 - V R 69/93
Steuerliche Bewertung unentgeltlicher Sammelbeförderungen aus …
Auszug aus BFH, 11.05.2000 - V R 73/99
Während des anschließenden Klageverfahrens änderte das FA die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide mit Rücksicht auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95 -Fillibeck- (Slg. 1997, I-5577, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 61) und die sich anschließenden Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Februar 1998 V R 69/93 (BFH/NV 1998, 1131) und vom 9. Juli 1998 V R 105/92 (BFHE 186, 157, BStBl II 1998, 635), indem es die unentgeltlichen Arbeitnehmersammelbeförderungen zu den mehr als 50 km vom Firmensitz der Klägerin entfernt liegenden Baustellen nicht mehr besteuerte.die weiten Entfernungen, über die die Beförderungen zu wechselnden Arbeitsstätten stattfinden (BFH in BFH/NV 1998, 1131),.
wechselnde Beschäftigung in weit entfernten Großstädten bzw. Ballungsräumen, so dass die Anfahrt mittels eigenen Kfz oder mittels öffentlicher Verkehrsmittel nur schwer zu bewerkstelligen wäre (BFH in BFH/NV 1998, 1131),.
- BFH, 10.06.1999 - V R 104/98
Sammelbeförderung von Arbeitnehmern
Auszug aus BFH, 11.05.2000 - V R 73/99
* Notwendigkeit der Sammelfahrten für den betrieblichen Einsatz i.S. des § 3 Nr. 32 EStG (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 V R 104/98, BFHE 188, 466, BStBl II 1999, 582;… Beschluss vom 29. Juli 1999 V B 68/99, BFH/NV 2000, 241),.Gleichwohl gibt es offensichtliche Berührungspunkte zwischen der umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung, ob die Erfordernisse des Unternehmens es im Hinblick auf besondere Umstände gebieten, dass die Beförderung der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übernommen wird, und der lohnsteuerrechtlichen Fragestellung, ob die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist (vgl. BFH in BFHE 188, 466, BStBl II 1999, 582).
- EuGH, 16.10.1997 - C-258/95
Fillibeck
Auszug aus BFH, 11.05.2000 - V R 73/99
Während des anschließenden Klageverfahrens änderte das FA die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide mit Rücksicht auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 16. Oktober 1997 Rs. C-258/95 -Fillibeck- (Slg. 1997, I-5577, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 61) und die sich anschließenden Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Februar 1998 V R 69/93 (…BFH/NV 1998, 1131) und vom 9. Juli 1998 V R 105/92 (BFHE 186, 157, BStBl II 1998, 635), indem es die unentgeltlichen Arbeitnehmersammelbeförderungen zu den mehr als 50 km vom Firmensitz der Klägerin entfernt liegenden Baustellen nicht mehr besteuerte.Die zuletzt genannte Vorschrift ist nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Fillibeck (Slg. 1997, I-5577, HFR 1998, 61) dahin auszulegen, dass die unentgeltliche Beförderung von Arbeitnehmern von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück mit einem betrieblichen Kfz durch den Arbeitgeber grundsätzlich dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer und damit unternehmensfremden Zwecken dient; laut EuGH findet diese Bestimmung jedoch keine Anwendung, wenn die Erfordernisse des Unternehmens im Hinblick auf besondere Umstände es gebieten, dass die Beförderung der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber übernommen wird, da dann diese Leistung nicht zu unternehmensfremden Zwecken erbracht wird.
- BFH, 29.07.1999 - V B 68/99
Arbeitnehmer-Sammelbeförderung nach Betriebsverlegung
Auszug aus BFH, 11.05.2000 - V R 73/99
* Notwendigkeit der Sammelfahrten für den betrieblichen Einsatz i.S. des § 3 Nr. 32 EStG (BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 V R 104/98, BFHE 188, 466, BStBl II 1999, 582; Beschluss vom 29. Juli 1999 V B 68/99, BFH/NV 2000, 241),.Sammelbeförderung der bisherigen Arbeitnehmer an den neuen Betriebsort nach einer Betriebsverlegung mit einer durch einen Sozialplan abgesicherten "Übernahme" der Arbeitnehmer (BFH in BFH/NV 2000, 241).
- BFH, 25.05.1999 - V B 37/99
ArbN-Sammelbeförderung - steuerbare Leistung? Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus BFH, 11.05.2000 - V R 73/99
Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ist nur ein Umstand, der neben anderen in die tatsächliche Würdigung einfließt (BFH-Beschluss vom 25. Mai 1999 V B 37/99, BFH/NV 1999, 1527).
- BFH, 30.03.2006 - V R 6/04
USt: unentgeltliche Wohnungsüberlassung an GmbH-Geschäftsführer
Diese Vorschrift erfasst Dienstleistungen des Steuerpflichtigen "für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke", die nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG den Dienstleistungen gegen Entgelt gleichgestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 2000 V R 73/99, BFHE 191, 445, BStBl II 2000, 505, unter 2., m.w.N.). - FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 11 K 507/10
Arbeitgeber bzw. Unternehmer als Adressat eines Nachforderungsbescheides für …
Der BFH bezieht stets diesen Begriff auf Aufwendungen, die aus dem Betrieb des Steuerpflichtigen stammen (…vgl. z.B. BFH-Urt. v. 18. Februar 1982 IV R 46/78, BStBl II 1982, 394; Urt. v. 11. Mai 2000 V R 73/99, BStBl II 2000, 505;… Urt. v. 11. Dezember 1987 III R 267/84, BFH/NV 1989, 300). - BFH, 21.06.2001 - V B 32/01
Beförderung, Verpflegung, Unterbringung von Vertriebsagenten
Zwar kommt bei Sammeltransporten im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit von Arbeitnehmern möglicherweise eine unentgeltliche Leistung an diese in Betracht; dagegen scheidet eine entgeltliche Leistung an den einzelnen Arbeitnehmer mangels einer konkreten Verknüpfung mit seiner Arbeitsleistung regelmäßig aus (EuGH-Urteil Fillibeck in Slg. 1997, I-5577; BFH-Urteile vom 11. Mai 2000 V R 73/99, BFHE 191, 445, BStBl II 2000, 505; vom 11. Mai 1995 V R 105/92, BFHE 178, 241;… vom 12. März 1998 V R 127/92, BFH/NV 1998, 1270, …und vom 12. Februar 1998 V R 69/93, BFH/NV 1998, 1131).
- FG Münster, 19.01.2005 - 5 K 3083/03
Sammelbeförderung von Arbeitnehmern
Als besondere Umstände, die den Arbeitgeber zwingen können, die Beförderung seiner Arbeitnehmer zu übernehmen, nennt der EUGH neben anderen Umständen auch die Schwierigkeit, andere geeignete Verkehrsmittel zu benutzen (vgl. auch BFH-Urteil vom 11.05.2000 V R 73/99, Bundessteuerblatt (BStBl.) II 2000, 505). - FG München, 26.11.2003 - 14 K 1895/01
Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Bauleistungen; Umsatzsteuer 1996 und 1997
Daneben sind die Entscheidungen zu bestimmten vom Arbeitgeber durchgeführten Sammelbeförderungen vom Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG ausgenommen worden, weil sie durch die besonderen Umstände des unternehmerischen Betriebs geboten waren (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 2000 V R 73/99, BFH/NV 2000, 1314 ). - FG Berlin, 05.04.2006 - 2 K 5030/04
Unentgeltliche Gewährung von Beförderungsleistungen und Unterbringungsleistungen …
Rn. 26 Ausgehend von dieser Zweckbestimmung kommt es für die Frage, ob Sachleistungen der Besteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b) UStG 1993 unterliegen, darauf an, ob mit der Sachleistung ein privater Bedarf des Arbeitnehmers befriedigt wird, der nicht durch die mit der Maßnahme verfolgten betrieblichen Zwecke überlagert wird (BFH, Urteile in BFHE 186, 157; BStBl II 1998, 635; vom 11. Mai 2000 V R 73/99, BFHE 191, 445, BStBl II 2000, 505).
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