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Rechtsprechung
   BFH, 13.07.2006 - V R 24/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2813
BFH, 13.07.2006 - V R 24/02 (https://dejure.org/2006,2813)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2006 - V R 24/02 (https://dejure.org/2006,2813)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - V R 24/02 (https://dejure.org/2006,2813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 4 Nr. 10 Buchst. b, § 25

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 25
    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Reiserücktrittskostenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 4 Nr. 10 lit. b § 25
    Obligatorisch vom Reiseveranstalter angebotene Reiserücktrittskostenversicherung als selbständige steuerfreie Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Obligatorische Reiserücktrittskostenversicherung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Obligatorisches Angebot einer Reiserücktrittskostenversicherung durch den Reiseveranstalter als selbstständige steuerfreie Leistung neben der Reiseleistung; Reiserücktrittskostenversicherung als unselbstständige Nebenleistung zur angebotenen Pauschalreise

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Obligatorisch vom Reiseveranstalter angebotene Reiserücktrittskostenversicherung als selbständige steuerfreie Leistung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 25 J: 1993, UStG § 4 Nr 10 Buchst b J: 1993
    Entgelt; Reiserücktrittskostenversicherung; Steuerfreiheit; Versicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 430
  • BB 2006, 2010
  • BStBl II 2006, 935
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - V R 24/02
    Nach den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96 CPP, Slg. I-1999, 973, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1999, 157, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 254), die der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98 (BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658) übernommen habe, sei die obligatorische Reiserücktrittskostenversicherung --wie sie im Streitfall geleistet werde-- eine unselbständige Nebenleistung zur angebotenen Pauschalreise.

    Wie der EuGH im CPP-Urteil (in UVR 1999, 157, UR 1999, 254 RandNr. 21) ausführte, fallen auch solche "Versicherungsumsätze", die nicht von einem Versicherungsunternehmen selbst, sondern --wie hier-- durch ein anderes Unternehmen (Klägerin) an dessen Kunden erbracht werden, unter die Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG bzw. des § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG 1993 für die Verschaffung von Versicherungsschutz.

    Im Urteil CPP in UVR 1999, 157, UR 1999, 254 RandNr.

  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - V R 24/02
    Nach den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 25. Februar 1999 C-349/96 CPP, Slg. I-1999, 973, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1999, 157, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1999, 254), die der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98 (BFHE 194, 555, BStBl II 2001, 658) übernommen habe, sei die obligatorische Reiserücktrittskostenversicherung --wie sie im Streitfall geleistet werde-- eine unselbständige Nebenleistung zur angebotenen Pauschalreise.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-41/04

    Levob Verzekeringen und OV Bank - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, …

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - V R 24/02
    32 des bezeichneten Urteils ist es Sache des nationalen Gerichts, anhand der Auslegungshinweise zu entscheiden, ob mehrere zusammen angebotene Umsätze des Unternehmers als selbständig oder als einheitlich zu beurteilende Haupt- und Nebenleistung zu erfassen sind (ebenso EuGH, Urteil vom 27. Oktober 2005 C-41/04, Levob, BFH/NV Beilage 2006, 38 RandNr.
  • BFH, 09.10.2002 - V R 67/01

    Aufpreis

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - V R 24/02
    So ist nach dem Senatsurteil vom 9. Oktober 2002 V R 67/01 (BFHE 200, 126, BStBl II 2003, 378) die Verschaffung von Versicherungsschutz durch einen Gebrauchtwagenverkäufer keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung.
  • EuGH, 13.10.2005 - C-200/04

    iSt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Sonderregelung für Reisebüros und …

    Auszug aus BFH, 13.07.2006 - V R 24/02
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zuletzt Urteil vom 13. Oktober 2005 C-200/04, iSt, BFH/NV, Beilage 2006, 34 RandNr.
  • BFH, 13.01.2011 - V R 63/09

    Ort der sonstigen Leistung bei Übernahme von radioaktiven Strahlenquellen - …

    Eine Leistung ist als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck erfüllt, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH-Urteile vom 25. Februar 1999 C-349/96, Card Protection Plan (CPP), Slg. 1999, I-973 Rdnrn. 29, 30;… vom 27. Oktober 2005 C-41/04, Levob, Slg. 2005, I-9433, BFH/NV Beilage 2006, 38 Rdnrn. 19 bis 22; BFH-Urteile vom 15. Oktober 2009 XI R 52/06, BFHE 227, 231, BStBl II 2010, 869; vom 13. Juli 2006 V R 24/02, BFHE 213, 430, BStBl II 2006, 935, unter II.2.c aa).
  • BGH, 04.09.2019 - 1 StR 579/18

    Handeln für den Betriebsinhaber (Beauftragtenstellung: erforderliche Übernahme …

    Damit soll eine doppelte Belastung des Versicherten mit Versicherung- und zugleich Umsatzsteuer vermieden werden (…BFH, Urteile vom 14. November 2018 - XI R 16/17, BFHE 263, 71 Rn. 46; vom 13. Juli 2006 - V R 24/02 Rn. 35, BFHE 213, 430, 436;… vom 30. Januar 2003 - V R 13/02 Rn. 24 …und vom 9. Oktober 2002 - V R 67/01 Rn. 37, BFHE 200, 126, 129).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1584/04

    Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungsleistungen im Rahmen von Leasingverträgen; …

    Im Revisionsverfahren hat sich der BFH der Auffassung des Hessischen Finanzgerichts angeschlossen, da die Reiserücktrittsversicherung kein der Hauptleistung innewohnendes Risiko, sondern bestimmte Risiken im persönlichen Bereich des Reisenden versichere und deshalb nicht als Mittel angesehen werden könne, um die Reiseleistung unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können und keinerlei Einfluss auf die Durchführung der Reise hätte (BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 - V R 24/02, in juris).
  • FG Hessen, 07.10.2024 - 6 K 756/23

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung …

    Der Sprachunterricht sei Teil der erbrachten Reiseleistungen und könne nicht getrennt betrachtet werden (Verweis auf BFH vom 13.07.2006 - V R 24/02).

    Die Vermittlung von Versicherungsschutz (z.B. einer Reisrücktrittsversicherung bei Gelegenheit der Buchung) stellt dagegen eine selbständige Leistung des Unternehmers ohne Bezug zur Reiseleistung dar (BFH vom 13.07.2006 - V R 24/02, BStBl. II 2006, 935).

  • BFH, 19.10.2011 - XI R 18/09

    Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer

    Außerdem kann ein vom Reiseveranstalter obligatorisch angebotener Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für die Kunden eine selbständige steuerfreie Leistung neben der unter § 25 UStG fallenden Reiseleistung sein (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 V R 24/02, BFHE 213, 430, BStBl II 2006, 935).
  • FG München, 08.06.2016 - 3 K 3557/13

    Umsätze aus der Vermietung von im Gemeinschaftsgebiet gelegenen Räumen

    Denn die Gewährung von Versicherungsschutz fällt nicht unter die typischen Reiseleistungen und stellt nur dann eine selbständige Nebenleistung zur Reiseleistung dar, sofern sie als eigene Leistung angeboten wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 V R 24/02, BStBl II 2006, 935).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - 6 K 2092/13

    Nebenleistungen im Rahmen der Anwendung des § 25 UStG

    (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 8. April 2002 6 K 1925/99, EFG 2002, 1409, bestätigt durch BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 V R 24/02, BStBl II 2006, 935)).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 13. Juli 2006 (aaO) in diesem Zusammenhang darauf abgestellt, ob die spezielle Leistung - dort der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung - zu den "typischen Reiseleistungen" gehört.

  • FG Baden-Württemberg, 05.09.2013 - 12 K 1800/12

    Kein ermäßigter Steuersatz für den Vertrieb von Nutzungsrechten an digitalen …

  • FG Düsseldorf, 13.02.2009 - 1 K 107/08

    Steuersatz bei Pensionspferdehaltung

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - 7 K 7320/08

    Auf 30 Jahre angelegte Finanzierung der Werklohnforderung für Bauleistungen bei …

  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2009 - 9 K 4510/08

    Besteuerung der Umsätze aus dem Betrieb einer Internet-Musikplattform

  • FG Sachsen, 01.06.2010 - 2 V 454/10

    Umsatzsteuersatz für Dinner-Show; Einheitliche Leistung zum Regelsteuersatz; …

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