Rechtsprechung
| BFH, 20.03.2008 - VII R 11/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
EG Art. 234 Abs. 3; VO Nr. 2193/2003 Art. 4 Abs. 2
- openjur.de
Zusatzzoll auf Einfuhr von Waren mit Ursprung in den USA; Auslegung der Übergangsregelung
- Judicialis
EG Art. 234 Abs. 3; ; VO Nr. 2193/2003 Art. 4 Abs. 2
- IWW
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 Art. 4
Zusatzzoll für Waren aus den USA - Vorlage an den EuGH - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 234 Abs. 3; VO Nr. 2193/2003 Art. 4 Abs. 2
Zusatzzoll auf Einfuhr von Waren mit Ursprung in den USA; Auslegung der Übergangsregelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zusatzzoll auf Einfuhr von USA-Waren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung der Formulierung "Inkrafttreten der Zusatzzölle" als Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Zusatzzölle
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Zusatzzoll auf Einfuhr von Waren mit Ursprung in den USA
Verfahrensgang
- FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
- BFH, 20.03.2008 - VII R 11/07
- EuGH, 02.04.2009 - C-134/08
- BFH, 23.06.2009 - VII R 11/07
Papierfundstellen
- BFHE 221, 269
- DB 2008, 854
Wird zitiert von ...
- BFH, 23.06.2009 - VII R 11/07
Diskrepanz zwischen gemeinschaftsrechtlichem Verordnungstext und Erwägungsgründen …
Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 20. März 2008 VII R 11/07 (BFHE 221, 269, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2008, 139), auf den verwiesen wird, ausgesetzt und hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die im Streitfall maßgebende Auslegungsfrage vorgelegt, die der EuGH mit Urteil vom 2. April 2009 C-134/08 (ZfZ 2009, 131) wie folgt beantwortet hat:.Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats in dem Beschluss in BFHE 221, 269, ZfZ 2008, 139 Bezug genommen.
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