Rechtsprechung
| BFH, 19.02.2009 - II E 1/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
GKG § 52 Abs. 1 und 2; BewG vor 2007 § 99 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1; ErbStG § 13a Abs. 1 und 2 a. F.
- openjur.de
Streitwert bei Streit über die Grundstücksart "Betriebsgrundstück"
- Judicialis
GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 52 Abs. 2; ; ErbStG § 13a Abs. 1; ; ErbStG § 13a Abs. 2; ; BewG §§ 138 ff.
- IWW
- Simons & Moll-Simons
GKG § 52 Abs. 1 und 2; BewG vor 2007 § 99 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1; ErbStG § 13a Abs. 1 und 2 a.F
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Streitwertfestsetzung in zur Klärung von Erbschafts- oder Schenkungssteuer gesonderten Verfahren über Grundstückswert und Grundstücksart
- Betriebs-Berater
Streitwert bei Streit über die Grundstücksart "Betriebsgrundstück"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesonderte Feststellung eines Grundstückswerts für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei Nutzung dieses zu mehr als der Hälfte seines Werts als Gewerbebetrieb; Einordnung eines Grundstücks als "Betriebsgrundstück" für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Streitwert bei Streit über die Grundstücksart Betriebsgrundstück
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesonderte Feststellung eines Grundstückswerts für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei Nutzung dieses Grundstücks zu mehr als der Hälfte seines Werts als Gewerbebetrieb; Einordnung eines Grundstücks als "Betriebsgrundstück" für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Feststellung des Grundstücksart "Betriebsgrundstück"
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Streitwert bei Streit über die Grundstücksart "Betriebsgrundstück"
Papierfundstellen
- BFHE 224, 21
- BB 2009, 747
- DB 2009, 886
- BStBl II 2009, 446
- BStBl II 2010, 446
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 11.01.2006 - II E 3/05
Streitwert bei Streitigkeiten über Grundstückswerte für Zwecke der …
Auszug aus BFH, 19.02.2009 - II E 1/09
Die Vertreterin der Staatskasse hält die Kostenrechnung für rechtens und führt dazu aus, die Grundsätze des BFH-Beschlusses vom 11. Januar 2006 II E 3/05 (BFHE 211, 422, BStBl II 2006, 333) seien auf den Streitfall nicht anwendbar, da nicht um eine Wertdifferenz, sondern um die Grundstücksart gestritten worden sei.
- FG Münster, 23.09.2014 - 9 K 2451/10
Klagebefugnis, Freistellungsbescheid
Rn. 67 Anders ist es, wenn statt einer Steuerfestsetzung von 0 EUR die Festsetzung einer Steuervergünstigung erstrebt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.1. 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 21, BStBl II 2009, 411) oder wenn der Regelungsgehalt des Steuerbescheides ausnahmsweise über die bloße Steuerfestsetzung hinausreicht und sich eine zu niedrige Steuerfestsetzung daher in bindender Weise anderweitig ungünstig auswirkt (BFH-Urteile vom 17.6. 2009, VI R 46/07, BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 73;… vom 15.5. 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830;… vom 23.10.2013 I R 55/12, BFH/NV 2014, 903). - BFH, 11.11.2022 - II E 3/22
Streitwert bei gesonderter Feststellung der Summe der gemeinen Werte der …
Es verhält sich ähnlich wie bei dem Streitwert bei einem Streit um die Grundstücksart, dessen Wert sich danach bestimmt, mit welchem Wert das Grundstück im Erfolgsfall in die Steuerbemessungsgrundlage einginge (so betreffend den Streit um die Grundstücksart "Betriebsgrundstück" BFH-Beschluss vom 19.02.2009 - II E 1/09, BFHE 224, 21, BStBl II 2009, 446). - FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2010 - 1 K 533/09
Zuordnung der Umsatzsteuerforderung als Insolvenzforderung oder als …
Rn. 21 b) Dem ist der BFH in Bezug auf die Istbesteuerung entgegengetreten (BFH, Urteil vom 29. Januar 2009, V R 64/07, BFHE 224, 21, BStBl II 2009, 682), der im Hinblick auf die vollständige Tatbestandsverwirklichung allein auf das Steuerrecht abstellte: Nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG sei der den Umsatzsteueranspruch begründende Tatbestand erst mit der Entgeltvereinnahmung vollständig verwirklicht und abgeschlossen.
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