Umsatzsteuergesetz
Vierter Abschnitt - Steuer und Vorsteuer (§§ 12 - 15a) |
1. | für Lieferungen und sonstige Leistungen | ||
a) | 1bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. 2Das gilt auch für Teilleistungen. 3Sie liegen vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird. 4Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist, | ||
b) | bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind, | ||
c) | in den Fällen der Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Kraftomnibus in das Inland gelangt, | ||
d) | in den Fällen des § 18 Abs. 4c mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Abs. 1a Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, | ||
e) | in den Fällen des § 18 Absatz 4e mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1b Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, | ||
f) | in den Fällen des § 18i mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1c Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, | ||
g) | in den Fällen des § 18j vorbehaltlich des Buchstabens i mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1d Satz 1, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind, | ||
h) | in den Fällen des § 18k mit Ablauf des Besteuerungszeitraums nach § 16 Absatz 1e Satz 1, in dem die Lieferungen ausgeführt worden sind; die Gegenstände gelten als zu dem Zeitpunkt geliefert, zu dem die Zahlung angenommen wurde, | ||
i) | in den Fällen des § 3 Absatz 3a zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung angenommen wurde; | ||
2. | für Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 1b und 9a mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind; | ||
3. | in den Fällen des § 14c im Zeitpunkt der Ausgabe der Rechnung; | ||
4. | (weggefallen) | ||
5. | im Fall des § 17 Abs. 1 Satz 6 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist; | ||
6. | für den innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des § 1a mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats; | ||
7. | für den innergemeinschaftlichen Erwerb von neuen Fahrzeugen im Sinne des § 1b am Tag des Erwerbs; | ||
8. | im Fall des § 6a Abs. 4 Satz 2 in dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung ausgeführt wird; | ||
9. | im Fall des § 4 Nr. 4a Satz 1 Buchstabe a Satz 2 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem der Gegenstand aus einem Umsatzsteuerlager ausgelagert wird. |
(2) Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt § 21 Abs. 2.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2021 | Jahressteuergesetz 2020 | 21.12.2020 | |
06.11.2015 | Steueränderungsgesetz 2015 | 02.11.2015 | |
01.01.2015 | Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften | 25.07.2014 |
Rechtsprechung zu § 13 UStG
1.190 Entscheidungen zu § 13 UStG in unserer Datenbank:
- BGH, 07.02.2023 - 1 StR 430/22
- BFH, 29.11.2022 - XI R 2/22
Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto
Zum selben Verfahren:
- FG Sachsen-Anhalt, 08.07.2021 - 2 K 483/14
(Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuer nach § 13c UStG - ...
- FG Sachsen-Anhalt, 08.07.2021 - 2 K 483/14
- BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
- FG Hamburg, 16.02.2023 - 6 K 239/21 Corona
Umsatzsteuer: Leistungen eines Fitnessstudios während der Schließzeit durch ...
- BFH, 14.11.2018 - XI R 27/16
Besteuerung von Anzahlungen auf künftige Bestattungsleistungen
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 7 K 7077/13
Umsatzsteuer 2004 bis 2008
- FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 7 K 7077/13
- BFH, 01.02.2022 - V R 37/21
Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen
Zum selben Verfahren:
- BFH, 07.05.2020 - V R 16/19
EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung
- FG Rheinland-Pfalz, 26.03.2019 - 3 K 1816/18
Zur Frage der Uneinbringlichkeit bei einer Ratenzahlungsvereinbarung
- BFH, 07.05.2020 - V R 16/19
Querverweise
Auf § 13 UStG verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Steuer und Vorsteuer
- § 13b (Leistungsempfänger als Steuerschuldner)
- Besteuerung
- Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 27 (Allgemeine Übergangsvorschriften)