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Rechtsprechung
   BFH, 26.08.2010 - III R 16/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6795
BFH, 26.08.2010 - III R 16/08 (https://dejure.org/2010,6795)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2010 - III R 16/08 (https://dejure.org/2010,6795)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2010 - III R 16/08 (https://dejure.org/2010,6795)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht - Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • openjur.de

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht; Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    AO § 5, AO § 367 Abs 2, EStG § 74 Abs 1, FGO § 102
    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht - Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht - Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 AO, § 367 Abs 2 AO, § 74 Abs 1 EStG 2002, § 102 FGO
    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht - Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht – Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 5; AO § 367 Abs. 2; EStG § 74 Abs. 1; FGO § 102
    Änderung einer Ermessensentscheidung im Einspruchsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auszahlung des Kindergeldes an das Kind bei fehlender Zahlung des Unterhaltes durch den Kindergeldberechtigten; Berücksichtigung von rückwirkend gezahlten Unterhalt bei der Entscheidung über einen gestellten Antrag des Kindes auf Abzweigung von Kindergeld an sich selbst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auszahlung des Kindergeldes an das Kind bei fehlender Zahlung des Unterhaltes durch den Kindergeldberechtigten; Berücksichtigung von rückwirkend gezahlten Unterhalt bei der Entscheidung über einen gestellten Antrag des Kindes auf Abzweigung von Kindergeld an sich selbst

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abzweigung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kindergeld auch bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Abzweigung des Kindergelds

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 1, AO § 5
    Abzweigung; Ermessen; Kindergeld; Unterhalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 12
  • NJW 2011, 1391
  • FamRZ 2011, 563
  • DB 2011, 918
  • BStBl II 2013, 617
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03

    Auszahlung des vollen Kindergelds für ein vollstationär untergebrachtes …

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 16/08
    Rn. 7 Zur Begründung der Revision trägt die Familienkasse vor, das angefochtene Urteil widerspreche dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03 (BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

    Ermessensgerecht ist in einem solchen Fall allein die Auszahlung des Kindergeldes an das Kind, da der erkennbare Zweck des § 74 Abs. 1 EStG darin liegt, dem Kind das Kindergeld zukommen zu lassen, wenn der Kindergeldberechtigte keinen Unterhalt leistet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf …

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 16/08
    Eine Verletzung der Unterhaltspflicht liegt vor, wenn der Kindergeldberechtigte objektiv und dauerhaft für den wesentlichen Unterhalt des Kindes nicht aufkommt; die Pflichtverletzung muss nicht schuldhaft sein (Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753).
  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04

    Kindergeld: Abzweigung

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 16/08
    Da das Kindergeld die Eltern wegen ihrer Unterhaltsleistungen steuerlich entlasten soll, sind bei der Prüfung, ob und inwieweit das Kindergeld abzuzweigen ist, auch geringe Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten mit einzubeziehen (BFH-Urteil vom 11. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).
  • BFH, 19.11.2007 - VIII B 30/07

    Prüfung von Ermessensentscheidungen im Einspruchsverfahren - Verböserung der …

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 16/08
    Da Ermessensentscheidungen im Einspruchsverfahren nicht nur auf Ermessensfehler hin zu überprüfen sind, sondern bei Änderung der Sach- und Rechtslage im Einspruchsverfahren ggf. eine neue Ermessensentscheidung zu treffen ist (BFH-Beschluss vom 19. November 2007 VIII B 30/07, BFH/NV 2008, 335), hätte die Familienkasse unter Berücksichtigung des im Einspruchsverfahren gezahlten Unterhalts erneut eine Ermessensentscheidung treffen müssen.
  • FG München, 24.04.2007 - 12 K 2543/05

    Festsetzung von Kindergeld bei unterlassener Unterhaltsleistung; …

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 16/08
    Es hob den Abzweigungsbescheid sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung auf (Urteil vom 24. April 2007 12 K 2543/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1640).
  • BFH, 03.08.2012 - VII B 40/11

    Berücksichtigung von nach der Pfändung eingetretenen Umständen im …

    Denn nach § 367 Abs. 2 Satz 1 AO ist die zur Entscheidung über den Einspruch berufene Finanzbehörde verpflichtet, inzwischen eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen und gegebenenfalls eine neue Ermessensentscheidung zu treffen (BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 16/08, BFHE 232, 12, BFH/NV 2011, 668).
  • BFH, 22.10.2024 - VIII R 18/21

    Auftragsprüfung bei einem Steuerberater

    Dabei ist die Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, wie sie sich im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung darstellt (BFH-Urteil vom 26.08.2010 - III R 16/08, BFHE 232, 12, BStBl II 2013, 617, Rz 16).
  • FG Hamburg, 10.05.2012 - 1 K 19/11

    Einkommensteuer/Kindergeld: Kindergeldberechtigung eines in Deutschland …

    Da die Beigeladene die einzige Person ist, die den Kindern Unterhalt gewährt, ist das nach § 74 Abs. 1 EStG der Beklagten eingeräumte Ermessen dahingehend reduziert, dass nur die Auszahlung des Kindergeldes an die Beigeladene ermessensgerecht ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 17.02.2004 VIII R 58/03, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 206, 1; BStBl II 2006, 130; BFH-Urteil vom 26.08.2010 III R 16/08, BFHE 232, 12).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 9 K 9353/13

    Keine Abzweigung von Kindergeld an das Kind bei Haushaltsaufnahme durch …

    Eine Verletzung der Unterhaltspflicht liegt vor, wenn der Kindergeldberechtigte objektiv und dauerhaft für den wesentlichen Unterhalt des Kindes nicht aufkommt; die Pflichtverletzung muss nicht schuldhaft sein (BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 16/08, BStBl II 2013, 617 m. w. N.).
  • FG München, 01.07.2013 - 5 K 1401/12

    Kindergeld, neue Ermessensentscheidung nach Abzweigungsverfügung im …

    In der Regel ist das Kindergeld daher an das Kind bzw. an die Person, die dem Kind Unterhalt gewährt, abzuzweigen, wenn der Kindergeldberechtigte keine laufenden Unterhaltszahlungen erbringt (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 16/08, BFHE 232, 12, BFH/NV 2011, 668).
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