Rechtsprechung
| BFH, 19.02.2020 - III R 28/19 |
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- Bundesfinanzhof
EStG § 62 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § ... 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3, FGO § 118 Abs 2, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, EStG VZ 2016, EStG VZ 2017, EStG VZ 2018
Kindergeld; Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände bei Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung
- rechtsinformationen.bund.de
Kindergeld; Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände bei Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung
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§ 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 32 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2009, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009
Kindergeld; Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände bei Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung - IWW
- Wolters Kluwer
Kindergeldberechtigung eines nach Abschluss der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten an der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt teilnehmenden, vollzeitig beschäftigten Kindes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergeldberechtigung eines nach Abschluss der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten an der Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt teilnehmenden, vollzeitig beschäftigten Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kindergeld - und die Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kindergeld: Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Begriff der Erstausbildung beim Kindergeld
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Abgrenzung zwischen einheitlicher Erst- und Zweitausbildung
Sonstiges (2)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
Kindergeld, Ausbildung, Erstausbildung, Weiterbildung, Abgrenzung - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 22.03.2019 - 7 K 2386/18
- BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
- FG Düsseldorf, 23.09.2020 - 7 K 2386/18
Papierfundstellen
- BFHE 268, 308
- FamRZ 2020, 1319
- BStBl II 2020, 562
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BFH, 03.07.2014 - III R 52/13
Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im …
Auszug aus BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
Rn. 11 Hinsichtlich der Auslegung der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwendeten Tatbestandsmerkmale erstmalige Berufsausbildung und Erststudium hat der Senat entschieden, dass das Erststudium nur einen Unterfall des Oberbegriffes erstmalige Berufsausbildung darstellt (Senatsurteil vom 03.07.2014 - III R 52/13, BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 19 ff.) und der Erstausbildungsbegriff des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG enger auszulegen ist als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verwendete Tatbestandsmerkmal "Kind, das ... für einen Beruf ausgebildet wird" (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 22 ff.).Es muss sich um einen öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang handeln (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24).
Dieser muss auf einen Abschluss ausgerichtet sein, der in Form einer Prüfung erfolgt (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24).
Durch die berufliche Ausbildungsmaßnahme muss das Kind die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen, wodurch insbesondere eine Abgrenzung gegenüber dem Besuch einer allgemein bildenden Schule erfolgen soll (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 24).
Liegen mehrere Ausbildungsabschnitte vor, können diese dann eine einheitliche Erstausbildung darstellen, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das vom Kind angestrebte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 27).
In einem solchen Fall muss aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar sein, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30).
Insoweit kommt es vor allem darauf an, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) zueinander stehen und in engem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (Senatsurteil in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152, Rz 30).
Rn. 20 c) Soweit sich aus der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152 und vom 08.09.2016 - III R 27/15 (BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278) etwas anderes ergibt, wird hieran nicht weiter festgehalten.
- BFH, 11.12.2018 - III R 26/18
Kindergeld bei neben der Ausbildung ausgeübter Erwerbstätigkeit
Auszug aus BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
Rn. 14 2. Diese Rechtsprechungsgrundsätze sind --wie der Senat bereits im Urteil vom 11.12.2018 - III R 26/18 (BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765) entschieden hat-- für Fälle, in denen die einheitliche Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) abzugrenzen ist, fortzuentwickeln und zu präzisieren.Rn. 19 b) Diese Fortentwicklung und Präzisierung des Erstausbildungsbegriffes widerspricht nicht der Begründung zum Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (Senatsurteil in BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765, Rz 20).
Rn. 21 3. Das mit der Revision angegriffene FG-Urteil geht zwar von den im Senatsurteil in BFHE 263, 209, BStBl II 2019, 765 entwickelten Rechtsgrundsätzen aus, es stützt sich aber auf eine Gesamtwürdigung, die auf einer nicht tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und den Senat daher auch nicht nach § 118 Abs. 2 FGO bindet.
- BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15
Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Auszug aus BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
Betreibt das Kind etwa neben einer 22 Wochenstunden umfassenden Arbeitstätigkeit ein Vollzeitstudium an einer Universität, kann auch weiter der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen (s. hierzu etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 03.09.2015 - VI R 9/15, BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166).Der VI. Senat des BFH hat mitgeteilt, dass er einer Abweichung von seinem Urteil in BFHE 251, 10, BStBl II 2016, 166 zustimmt.
- BFH, 19.01.2017 - III R 44/14
Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes …
Auszug aus BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor (z.B. BFH-Urteil vom 26.06.2014 - VI R 51/13, BFHE 246, 326, BStBl II 2015, 9, Rz 21, m.w.N.;… Senatsurteile vom 16.04.2015 - III R 6/14, BFH/NV 2015, 1237, Rz 16, m.w.N., und vom 19.01.2017 - III R 44/14, BFH/NV 2017, 735, Rz 22). - BFH, 26.06.2014 - VI R 51/13
Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter …
Auszug aus BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor (z.B. BFH-Urteil vom 26.06.2014 - VI R 51/13, BFHE 246, 326, BStBl II 2015, 9, Rz 21, m.w.N.;… Senatsurteile vom 16.04.2015 - III R 6/14, BFH/NV 2015, 1237, Rz 16, m.w.N., …und vom 19.01.2017 - III R 44/14, BFH/NV 2017, 735, Rz 22). - BFH, 16.04.2015 - III R 6/14
Kindergeld: notwendiger Umfang der Feststellungen zum anwendbaren ausländischen …
Auszug aus BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor (z.B. BFH-Urteil vom 26.06.2014 - VI R 51/13, BFHE 246, 326, BStBl II 2015, 9, Rz 21, m.w.N.; Senatsurteile vom 16.04.2015 - III R 6/14, BFH/NV 2015, 1237, Rz 16, m.w.N., …und vom 19.01.2017 - III R 44/14, BFH/NV 2017, 735, Rz 22). - BFH, 08.09.2016 - III R 27/15
Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld
Auszug aus BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
Rn. 20 c) Soweit sich aus der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152 und vom 08.09.2016 - III R 27/15 (BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278) etwas anderes ergibt, wird hieran nicht weiter festgehalten. - BFH, 04.02.2016 - III R 14/15
Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit
Auszug aus BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
Rn. 13 An einer Ausbildungseinheit fehlt es dagegen, wenn die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts eine berufspraktische Tätigkeit voraussetzt oder das Kind nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts eine Berufstätigkeit aufnimmt, die nicht nur der zeitlichen Überbrückung bis zum nächstmöglichen Beginn des weiteren Ausbildungsabschnitts dient (Senatsurteil vom 04.02.2016 - III R 14/15, BFHE 253, 145, BStBl II 2016, 615, Rz 15). - FG Düsseldorf, 22.03.2019 - 7 K 2386/18
Gewährung von Kindergeld nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und …
Auszug aus BFH, 19.02.2020 - III R 28/19
Auf die Revision der Revisionsklägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22.03.2019 - 7 K 2386/18 Kg aufgehoben.
- BFH, 18.11.2021 - V R 17/20
Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur …
Etwas anderes gilt jedoch insbesondere, wenn die Tatsacheninstanz die maßgeblichen Umstände nicht vollständig oder ihrer Bedeutung entsprechend in ihre Überzeugungsbildung einbezieht (BFH-Urteile vom 19.02.2020 - III R 28/19, BFHE 268, 308, BStBl II 2020, 562, Leitsatz 2, und vom 21.06.2017 - V R 4/17, BFHE 259, 146, BStBl II 2018, 370, Rz 22). - FG Nürnberg, 09.01.2023 - 3 K 782/22
Kindergeld im Rahmen der Erstausbildung
Hinsichtlich der Auslegung der in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwendeten Tatbestandsmerkmale erstmalige Berufsausbildung und Erststudium hat der BFH entschieden, dass das Erststudium nur einen Unterfall des Oberbegriffes erstmalige Berufsausbildung darstellt und der Erstausbildungsbegriff des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG enger auszulegen ist als das in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verwendete Tatbestandsmerkmal "Kind, das … für einen Beruf ausgebildet wird" (BFH-Urteile vom 19.02.2020 III R 28/19, BStBl. II 2020, 562, Rn. 11; und vom 03.07.2014 III R 52/13, BStBl. II 2015, 152, Rz 19 ff).Liegen mehrere Ausbildungsabschnitte vor, können diese dann eine einheitliche Erstausbildung darstellen, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das vom Kind angestrebte Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann (BFH-Urteil vom 19.02.2020 III R 28/19, BStBl. II 2020, 562, Rn. 11).
Ob die nach Erlangung des erstmaligen Abschlusses aufgenommene Berufstätigkeit die Hauptsache und die weiteren Ausbildungsmaßnahmen eine auf Weiterbildung und/oder Aufstieg in dem bereits aufgenommenen Berufszweig gerichtete Nebensache oder eine Erstausbildung darstellen, ist dabei anhand einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 19.02.2020 III R 28/19, BStBl. II 2020, 562, Rz. 15;… Schmidt/Loschelder, EStG 41. Auflage, § 32 Tz. 62).
- BFH, 16.04.2024 - IX R 38/21
Zeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß …
Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor (statt vieler BFH-Urteil vom 19.02.2020 - III R 28/19, BFHE 268, 308, BStBl II 2020, 562, Rz 24, m.w.N.).
- BFH, 07.12.2022 - I R 15/19
EG-Kartellgeldbuße: Abziehbarer Abschöpfungsteil nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 …
Ausgehend von den zuvor zitierten Aussagen beruht der Schluss der Vorinstanz, das Bußgeld sei pauschal bemessen worden und enthalte keinen Abschöpfungsteil, jedenfalls nicht auf einer ausreichend tragfähigen Tatsachengrundlage (vgl. hierzu allgemein BFH-Urteil vom 19.02.2020 - III R 28/19, BFHE 268, 308, BStBl II 2020, 562, Rz 21) und ist daher rechtsfehlerhaft. - BFH, 15.03.2022 - V R 35/20
Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse (vor Inkrafttreten von § 3 Abs. 13 …
Fehlt es aber an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor und ist die Würdigung des FG nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindend (BFH-Urteil vom 19.02.2020 - III R 28/19, BFHE 268, 308, BStBl II 2020, 562, Rz 24, m.w.N.). - BFH, 14.04.2021 - III R 50/20
Einspruchsgegenstand; Grenzen der Überprüfungsmöglichkeit im Einspruchsverfahren; …
Der Senat hat ausdrücklich in seinen neuen Entscheidungen darauf hingewiesen, dass er an den Rechtsgrundsätzen in seinen Urteilen in BFHE 246, 427, BStBl II 2015, 152 und vom 08.09.2016 - III R 27/15 (BFHE 255, 202, BStBl II 2017, 278) nicht mehr festhält (Senatsurteil vom 19.02.2020 - III R 28/19, BFHE 268, 308, BStBl II 2020, 562, Rz 20). - BFH, 13.11.2025 - III R 43/24
Korrektur einer Kindergeldfestsetzung infolge einer Änderung der Verhältnisse
Insbesondere ist bei dieser Abgrenzung zu klären, was als Hauptsache und was als Nebensache anzusehen ist, das heißt, ob das Ausbildungsverhältnis eher dem Beschäftigungsverhältnis untergeordnet war oder umgekehrt das Beschäftigungsverhältnis dem Ausbildungsverhältnis; erforderlich ist eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse (…vgl. die Senatsurteile vom 17.01.2019 - III R 8/18, BFH/NV 2019, 815, Rz 15, 25; vom 19.02.2020 - III R 28/19, BFHE 268, 308, BStBl II 2020, 562; vom 07.04.2022 - III R 22/21, BFHE 276, 356, BStBl II 2022, 678).Fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Folgerungen in der tatrichterlichen Entscheidung oder fehlt die nachvollziehbare Ableitung dieser Folgerungen aus den festgestellten Tatsachen und Umständen, liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze vor (vgl. Senatsurteil vom 19.02.2020 - III R 28/19, BFHE 268, 308, BStBl II 2020, 562, Rz 24, m.w.N.).
- FG Münster, 17.10.2022 - 7 K 591/22
Streit um einen Anspruch auf Kindergeld; Angestrebte Ausbildung zum …
Durch die berufliche Ausbildungsmaßnahme muss das Kind die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zur Aufnahme eines Berufs befähigen (BFH-Urteil vom 19.02.2020 III R 28/19, BStBl II 2020, 562).Insoweit kommt es vor allem darauf an, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) zueinander stehen und in engem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 19.02.2020 III R 28/19, BFHE 268, 308, BStBl II 2020, 562).
- FG Düsseldorf, 23.09.2020 - 7 K 2386/18
Kindergeld: Mehraktige einheitliche Erstausbildung zum Verwaltungsfachwirt
Im Revisionsverfahren hat der BFH das erstinstanzliche Urteil am 19.2.2020 (III R 28/19) aufgehoben und das Verfahren zurückverwiesen. - FG Niedersachsen, 25.05.2023 - 10 K 41/22
Anspruch auf Kindergeld für den Sohn neben einer Vollzeiterwerbstätigkeit unter …
Insoweit kommt es vor allem darauf an, ob die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang (z.B. dieselbe Berufssparte, derselbe fachliche Bereich) zueinanderstehen und in engem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 19. Februar 2020, III R 28/19, BStBl II 2020, 562). - FG Münster, 16.04.2026 - 8 K 2927/25
Anlassbezogene Freistellungen und regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i.S.d. § …
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